Hallo zusammen
Wir hoffen in einigen Wochen unser Haus beziehen zu können.
In unserem Vertrag mit dem GU steht:
dass alle Unternehmen die für mehr als 5'000.- Rechnung stellen, eine Bank- oder Versicherungsgarantie von 10% leisten (gem.SIA118). Der GU tritt am Tag der Übernahme die Garantieansprüche gegenüber den Unternehmer an dem Bauherrn ab.
Gem. SIA 118 beginnt mit der Abnahme eine zweijährige Rügefrist, Gewährleistungsfrist beträgt meiner Meinung nach 5 Jahre.
Ich weiss jetzt nicht ob diese Solidarbürgschaften auf 2 oder 5 Jahre laufen sollten.
Was meint Ihr dazu ?
Gruss Simon
Wir hoffen in einigen Wochen unser Haus beziehen zu können.
In unserem Vertrag mit dem GU steht:
dass alle Unternehmen die für mehr als 5'000.- Rechnung stellen, eine Bank- oder Versicherungsgarantie von 10% leisten (gem.SIA118). Der GU tritt am Tag der Übernahme die Garantieansprüche gegenüber den Unternehmer an dem Bauherrn ab.
Gem. SIA 118 beginnt mit der Abnahme eine zweijährige Rügefrist, Gewährleistungsfrist beträgt meiner Meinung nach 5 Jahre.
Ich weiss jetzt nicht ob diese Solidarbürgschaften auf 2 oder 5 Jahre laufen sollten.
Was meint Ihr dazu ?
Gruss Simon