Hallo Zusammen
Ich habe ein deutsches Fertighaus, weil die Firma die Umgebung nicht richtig eingeschätzt hat, haben 4 Luftschächte gefehlt. Die Firma hatte mir vorgängig 4 Kunststoff-Schächte gutgeschrieben, weil ich diese gemäss Plan nicht bräuchte. Ist es mein Verschulden, wenn diese Schächte nun doch gebraucht wurden und auf der Baustelle gefehlt haben? Dafür gibt es doch einen Bauleiter oder?
Die Schächte wurden, nach Rücksprache mit dem Bauleiter hier in der Schweiz bestellt. Ich habe diese Kosten nun von der Schlussrechnung abgezogen. Da ich ja im Auftrag gehandelt habe und muss er beweisen, das er alles unternommen hat solche Schächte zu besorgen oder?
Sicherheitshalber habe ich den Schweizer Unternehmer selber bezahlt und diesen Betrag von der Schlussrechnung des Fertighausunternehmers abgezogen. Dieser Schreibt mir nun:
"Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistungen keinerlei Garantie- und Gewährleistungsansprüche haben und das dies geltendes Recht ist."
Stimmt das?
Wir reden von einem Betrag von CHF 4'500.--
Besten Dank für Euren Rat.
Schönen Gruss DIVA
Ich habe ein deutsches Fertighaus, weil die Firma die Umgebung nicht richtig eingeschätzt hat, haben 4 Luftschächte gefehlt. Die Firma hatte mir vorgängig 4 Kunststoff-Schächte gutgeschrieben, weil ich diese gemäss Plan nicht bräuchte. Ist es mein Verschulden, wenn diese Schächte nun doch gebraucht wurden und auf der Baustelle gefehlt haben? Dafür gibt es doch einen Bauleiter oder?
Die Schächte wurden, nach Rücksprache mit dem Bauleiter hier in der Schweiz bestellt. Ich habe diese Kosten nun von der Schlussrechnung abgezogen. Da ich ja im Auftrag gehandelt habe und muss er beweisen, das er alles unternommen hat solche Schächte zu besorgen oder?
Sicherheitshalber habe ich den Schweizer Unternehmer selber bezahlt und diesen Betrag von der Schlussrechnung des Fertighausunternehmers abgezogen. Dieser Schreibt mir nun:
"Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie bis zur vollständigen Bezahlung unserer Leistungen keinerlei Garantie- und Gewährleistungsansprüche haben und das dies geltendes Recht ist."
Stimmt das?
Wir reden von einem Betrag von CHF 4'500.--
Besten Dank für Euren Rat.
Schönen Gruss DIVA