Garantie-wie lange nun?-wie vorgehen?

klopfenmoser

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30. Mai 2007
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Liebe Forumsmitglieder,

ich bin da ein Wenig verunsuichert: wir haben vor einem knappen Jahr unser von einem GU erstelltes Häuschen übernommen und nun haben wir im Verlauf dieser Zeit einige (zum Glück nur kleinere) Mängel festgestellt. Meine Frage nun: wie ist das mit den Garantiefristen, es gibt doch da zwei Stichdaten, oder?

Was muss man mit den entdeckten Mängeln tun, protokollieren lassen oder selbst protokollieren? Wann muss man dies an wen melden /GU oder Handwerker direkt)?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen Licht in das Dunkel zu bringen.

Besten Dank und Gruss, Klopfenmoser

 
Hallo,

handwerker gewähren eine 2jährige garantie (Baugarantie)

und 5 jahre auf versteckte mängel.

Kurz davor soll/muss sich dein gu bei dir melden.

Dann nehmt ihr alles auf. Anschliessend wirdst du dich etwa 2 monate lang mit den garantieleistenden handwerker herumplagen müssen.

 
Anschliessend wirdst du dich etwa 2 monate lang mit den garantieleistenden handwerker herumplagen müssen.
Hallo Profi,

so ist das also, danke für die Info.

Wir haben gerade nach dem Einzug ein Problem mit der Dusche gemeldet (undichte Stelle an Tür), dies ist heute noch nicht erledigt und die Telefone werden nicht einmal mehr erwidert. Das mit den 2 Monaten wäre mehr als schön..../emoticons/default_ohmy.png

Was soll man bei Nichtreagieren tun und vor allen über GU (der auch selten bis nie Telefone erwidert und versprochene Rückrufe bis heute noch NIE eingehalten hat!!) oder direkt über die Handwerker gehen?

Danke und Gruss, Klopfenmoser

 
hallo,

ich hoffe schwer dass dir dein gu seine garantiehaftung die er gegenüber den handwerker zu erfüllen hat, nicht abgetreten hat und du dich womöglich noch dafür bedankt hast.

solltest du dies von deinem gu bekommen haben, so wirdst du dich mit allen handwerker herum plagen müssen.

vergiss nicht, nicht du warst beim bau der auftraggeber, sondern der gu hat aufträge vergeben.

du warst leider "nur" der käufer.

 
hallo,

ich hoffe schwer dass dir dein gu seine garantiehaftung die er gegenüber den handwerker zu erfüllen hat, nicht abgetreten hat und du dich womöglich noch dafür bedankt hast.

solltest du dies von deinem gu bekommen haben, so wirdst du dich mit allen handwerker herum plagen müssen.

vergiss nicht, nicht du warst beim bau der auftraggeber, sondern der gu hat aufträge vergeben.

du warst leider "nur" der käufer.
Es ist ein Bisschen schwierig: wenn wir ihm einen Mangel medeten hat er uns versprochen, sich darum zu kümmern. Als dann ellenlang Nichts passiert war und wir die Überschwemmung beim Duschen einfach nicht mehr sehen konnten, haben wir uns direkt beim Handwerker gemeldet.

Passieren tut aber einfach NICHTS! Ich finde es eine absolute Frechheit, wie heute in diesem Sektor mit Kunden umgegangen wird. Würde ich mich so benehmen, könnten wir unsere Abteilung wohl bald schliessen.....

Gruss, Klopfenmoser

 
ich begreife deinen ärger.

aber bedenke; du warst nicht der auftraggeber des handwerker, sondern dein gu.

wenn eben dieser gu (noch) nichts unternimmt, so musst du dich nochmals an dem gu wenden. ER der gu garantiert dir!

Ich habe selbst einen betrieb und zeige mich in solchen angelegenheiten auch kulant, obwohl ich das nicht tun müsste.

wenn es wirlich eine garantiearbeit ist muss diese auch erledigt werden. ob ich dies nach einem jahr oder nach aufforderung des gu nach 2 jahre mache, so ist es erledigt.

 
Hallo

Es ist leider wirklich so dass Du Dich vermutlich mit den Handwerkern rumschlagen musst und diese Dich auf der Stelle treten lassen können.

Melde die Mängel nicht erst nach 2 Jahren sondern sofort dem GU und dem Handwerksbetrieb und verlange Nachbesserung.

Ein Kollege von mir ist letzten September in sein Haus gezogen und war seither fast nur am streiten mit handwerkern etc. Er hatte gar Pfandrecht eingetragen im Grundbuch weil der GU nicht alles bezahlt hat. Es war der grösste GU der Schweiz. In Kürze müssen sie 2 Wochen ausziehen damit Treppen etc. im Haus saniert werden können (!)

 
Wir sind jetzt auch ein Jahr in unserem Haus. Wir machen es so, dass wenn wir was bemerken, dies sofort unserem GU melden. Wenn da nichts geht, dann rufen wir in sehr sehr regelmässigen Abständen an. Meist ist es dann so, dass er uns sagt, wir sollen direkt mit dem Handwerker schauen. Ist am einfachsten, da es immer mühsam ist um zwei Ecken was zu vereinbaren etc. (Die Garantien sind bei uns auch beim GU).

Bis jetzt war es noch kein grosses Problem. Ich würde aber die Mängel vorzu melden, aber am besten schriftlich, damit Du was in den Händen hast.

 
Nun, ich würde bei jedem Mangel - erst recht bei solchen, die Folgeschäden verursachen können - den GU oder den Handwerker erst einmal schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern. An wen man sich wendet, kommt darauf an, was im Vertrag steht: entweder gewährt die GU selbst Euch die 2 Jahre Garantie oder Ihr habt die Garantieansprüche des GU gegenüber den Handwerkern übernommen.

Passiert innerhalb von 10 Tagen nichts, schriftlich eingeschrieben eine Nachfrist von ca. 14 Tagen setzen mit dem Hinweis, selbst einen Handwerker zu beauftragen sollte sich nichts tun.

Passiert immer noch nichts, die Mängelbehebung selbst in Auftrag geben und die Rechnung dem GU / betroffenen Handwerker schicken. Wird nichts bezahlt folgt der Rechtsweg...

In dem Zusammenhang einen Tip: Auch wenn man im Recht ist, kann man schlimmstenfalls auf den Kosten sitzenbleiben. Nämlich dann, wenn der GU / Handwerker pleite ist. Deshalb vielleicht vor der Vergabe von Aufträgen mit grösserer Kostenfolge einen Betreibungsauszug des betroffenen "Garantieschuldner" ansehen...

Noch ein Nachtrag: Vorsicht damit, direkt zum Handwerker zu gehen, wenn die Garantie eigentlich vom GU geleistet wird. Ohne obig beschriebene Mahnung kann es Euch sonst nämlich passieren, dass der Handwerker Euch für die "Garantiearbeiten" Rechnung stellt und der GU die Hände in Unschuld wäscht, da Ihr ihn übergangen habt...

 
Passiert innerhalb von 10 Tagen nichts, schriftlich eingeschrieben eine Nachfrist von ca. 14 Tagen setzen mit dem Hinweis, selbst einen Handwerker zu beauftragen sollte sich nichts tun.

Passiert immer noch nichts, die Mängelbehebung selbst in Auftrag geben und die Rechnung dem GU / betroffenen Handwerker schicken. Wird nichts bezahlt folgt der Rechtsweg...
...was einfach wieder einmal mehr beweist, dass der Bauherr immer das Poulet im Umzug ist. Ich bin froh, das Ganze bald hinter und (hoffentlich) dann nie mehr etwas mit GU und Co zu tun zu haben. Könnte einem direkt davon abhalten jemanden zum Bauen zu bewegen, oder?

Gruss, Klopfenmoser

 
Ja die lieben Mängel....und deren Behebung....da kann einem die Freude vergehen.

 
Nun, ich würde bei jedem Mangel - erst recht bei solchen, die Folgeschäden verursachen können - den GU oder den Handwerker erst einmal schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern. An wen man sich wendet, kommt darauf an, was im Vertrag steht: entweder gewährt die GU selbst Euch die 2 Jahre Garantie oder Ihr habt die Garantieansprüche des GU gegenüber den Handwerkern übernommen.

Passiert innerhalb von 10 Tagen nichts, schriftlich eingeschrieben eine Nachfrist von ca. 14 Tagen setzen mit dem Hinweis, selbst einen Handwerker zu beauftragen sollte sich nichts tun.

Passiert immer noch nichts, die Mängelbehebung selbst in Auftrag geben und die Rechnung dem GU / betroffenen Handwerker schicken. Wird nichts bezahlt folgt der Rechtsweg...

In dem Zusammenhang einen Tip: Auch wenn man im Recht ist, kann man schlimmstenfalls auf den Kosten sitzenbleiben. Nämlich dann, wenn der GU / Handwerker pleite ist. Deshalb vielleicht vor der Vergabe von Aufträgen mit grösserer Kostenfolge einen Betreibungsauszug des betroffenen "Garantieschuldner" ansehen...

Noch ein Nachtrag: Vorsicht damit, direkt zum Handwerker zu gehen, wenn die Garantie eigentlich vom GU geleistet wird. Ohne obig beschriebene Mahnung kann es Euch sonst nämlich passieren, dass der Handwerker Euch für die "Garantiearbeiten" Rechnung stellt und der GU die Hände in Unschuld wäscht, da Ihr ihn übergangen habt...
Richtig ist das obige Vorgehen

Dazu folgende Regeln:

Bei Mängel immer schriftlich Verkehren (Beweis) und dies von Anfang an (Kurzbrief / Fax)

+ Erledigungsdatum festlegen

Telefonate sind zwar schnell erledigt, haben aber bei manchen GUs und Handwerker eine schlechte Wirkung.

 
Hi

Noch was zum Nachdenken bevor der Rep. Auftrag zur Mangelbehebung an den Handwerker vergeben wird.

Beispiel: Wer ist Schuld, das die Decke im Bad nass ist?

Ist es der Dachdecker, der Sanitär, der Elektriker der in den Ablauf gebohrt hat oder ist es nur eine vergessene Kittfuge.

Wenn der Falsche mit dem Auftrag beauftragt wird, bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.

Häufig werden Mängel zusammen genommen, um diese in einem Aufwasch kurz vor Ablauf der zwei jährigen Garantiefrist zu beheben.

Turbo

 
Hi

Noch was zum Nachdenken bevor der Rep. Auftrag zur Mangelbehebung an den Handwerker vergeben wird.

Beispiel: Wer ist Schuld, das die Decke im Bad nass ist?

Ist es der Dachdecker, der Sanitär, der Elektriker der in den Ablauf gebohrt hat oder ist es nur eine vergessene Kittfuge.

Wenn der Falsche mit dem Auftrag beauftragt wird, bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.

Häufig werden Mängel zusammen genommen, um diese in einem Aufwasch kurz vor Ablauf der zwei jährigen Garantiefrist zu beheben.

Turbo
Dann sollte auf jeden Fall alles über den GU laufen, dann muss dieser die Entscheidung treffen und dafür geradestehen.

Ich gläub ich werd im nächsten Jahr 5 Jahre älter.../emoticons/default_ohmy.png

Gruss und danke für die Inputs, Klopfenmoser

 
Ich gläub ich werd im nächsten Jahr 5 Jahre älter.../emoticons/default_ohmy.png

Gruss und danke für die Inputs, Klopfenmoser
Ja, das wird eigentlich jeder, der baut... /emoticons/default_wink.png

Martin

 
Jo chumm jetz... von 41 direkt auf 46... /emoticons/default_eek.png

Mirella /emoticons/default_smile.png
Nur äusserlich, Mirella..... /emoticons/default_biggrin.png:D

Innerlich bleibst du bestimmt jugendlich - wie jede Frau, oder? /emoticons/default_additional/93.gif

Martin

 
Nur äusserlich, Mirella..... /emoticons/default_biggrin.png:D

Innerlich bleibst du bestimmt jugendlich - wie jede Frau, oder? /emoticons/default_additional/93.gif

Martin
Jo denn isch jo guet... /emoticons/default_biggrin.png:D:D

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Nur äusserlich, Mirella..... /emoticons/default_biggrin.png:D

Innerlich bleibst du bestimmt jugendlich - wie jede Frau, oder? /emoticons/default_additional/93.gif

Martin
Das trifft jedoch sicher nur auf die Frauen zu, oder? /emoticons/default_smile.png

 
Das trifft jedoch sicher nur auf die Frauen zu, oder? /emoticons/default_smile.png
Ja, darum habe ich das auch so formuliert.

Die Männer werden mit einer gewissen Gräue auch interessanter..... oder? /emoticons/default_additional/72.gif

Martin

 

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