Garantieabnahme: Arichtekt spielt nicht mit

binu

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01. Apr. 2008
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Hallo miteinander

Wir hatten am 15.11.10 die 2-Jahres-Garantieabnahme. Vorgängig habe ich eine Liste mit allen Schäden erstellt und diese per Mail an den Architekten gesandt. Im Nachgang zur Abnahme habe ich 3 Protokolle erhalten die aber nur einen Teil der Schäden abdecken. Anfang Dezember habe ich ihn telefonisch gemahnt. Als nach zwei Wochen wieder nichts passiert ist, habe ich ihn per eingeschriebenem Brief gemahnt und Termine gesetzt. Darauf hin habe ich nochmals telefoniert und ihm mitgeteilt, dass ich erwarte, dass er auch für die restlichen Schäden (z.b Undichtigkeit der Gebäudehülle!!) ein Protokoll erstelle und dies an die Handwerker sende. Nun meine Fragen:

1. Ist es richtig, dass ich die Briefe an den Architekten sende, oder wäre es besser gleich an die Handwerker zu gelangen?

2. Was mach ich, wenn die Termine nicht eingehalten werden? Ich habe schon angedroht, dass wir uns vorbehalten die Arbeiten an Dritte zu vergeben mit Rechnungsstellung an die säumigen Handwerker. Was dann wohl auf eine Betreibung hinauslaufen würde.....

Danke für Eure wertvollen Inputs

binu

 
a) Was steht denn diesbezüglich im Vertrag mit dem Architekten, oder ist das eine GU-Geschichte mit vom GU gestellten Architekten, womöglich noch mit Abtretung der Garantieleistungen?

/emoticons/default_cool.png Warum treten Schäden wie die Undichtigkeit an der Gebäudehülle schon nach 2 Jahren auf, bzw. wie wurde das damals abgenommen?

c) Was hat er im Gespräch "habe nochmals mit ihm telefoniert" denn gesagt?

"2-Jahres Garantifrist" heisst nicht, dass man 2 Jahre warten muss, um die Mängel zu melden, sondern kann bedeuten, dass sich dann die Beweislast umkehrt, d.h. Du musst dann beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Kein Problem, wenns hereinregnet, aber wenn es um Kleinigkeiten geht, schon.

Was zu geschehen hat, wenn Termine nicht einghehalten werden, kann man erst herauszufinden versuchen, wenn feststeht, dass der Richtige gemahnt wurde.

Wenn Du zum Schluss kommst, dass der Architekt zuständig ist, AzA (Ab zum Anwalt) - aber nicht vorher.

 
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Hoi emil17

a) Es handelt sich nicht um eine GU-Geschichte. Das Thema Garantieabnahme ist mit dem Architekten aber auch nicht speziell vertraglich geregelt worden. Gilt nun das OR oder die sia-Norm 102?

/emoticons/default_cool.png Bei der Abnahme wurde betreffend Undichtigkeit nichts bemerkt erst ca. 1/2 Jahre nach Einzug (Luftgeräusche im Schwedenschnitt). Wir haben das telefonisch gemeldet und mit dem Architekt und dem Unternehmer abgesprochen, dass das an der 2-Jahres-Begehung angeschaut wird, was wir dann auch taten. Da aber keine sichtbaren Schäden vorhanden sind ist die Beweislage relativ schwierig und wurde demzufolge auch nicht protokolliert. Da kurz nach der Begehung jedoch die Luftgeräusche wieder auftraten (Sturmwinde) und auch ein Luftzug spürbar war, haben wir schriftlich reagiert. Ich könnte mir vorstellen, dass ein blower-door Test Aufschluss geben könnte....

c) Er hat mir zugesagt, dass er die fehlenden Protokolle zusenden werde, ua. betr. Undichtigkeit. Leider bis heute nicht erhalten.

Gruss

binu

 
Beim vollen Programm nach SIA ist ein Honoraranteil von einigen Prozent für Überwachung der Garantiearbeiten vorgesehen. Aber ich kenne Deinen Vertrag nicht.

Mit dem OR hat es nichts zu tun, weil sich das OR nicht um Architektenverträge kümmert. Nach OR gilt, dass beide Seiten die im Vertrag genannten Leistungen zu erbringen haben bzw. dass nicht genannten Leistungen nicht zu erbringen sind, es sei denn diese seien üblich; weshalb im Zweifelsfalle Verträge lieber zu ausführlich als zu kurz sein sollen. Wenn Du z.B. ein Auto bestellst, kriegst Du es mit Reifen, ohne dass das extra im Vertrag stehen müsste - das ist dann aber Juristenfutter, deshalb AzA

Manchmal liegt es auch daran, dass der Ton die Musik macht, d.h. es ist nicht das gleiche, wenn man einen vertraglichen Anspruch auf eine Leistung hat, ob man diese höflich erbittet oder sich eingeschrieben beschwert, dass sie noch nicht erbracht wurde.

 
Hoi emil17

Kann ich nachvollziehen. "Angedroht" wie ganz oben geschrieben ist ein bisschen zu hart, vorbehalten hätte gereicht.....

Gruss

binu

 
Hallo binu

Leider ist das nicht neues was Du schreibst, habe fast dauernd solche Fälle. Aber wie emil schon geschrieben hat gilt erst einmal zu klären welchen Vertrag Du genau hast. Dies kann ich aus der Ferne nicht abschliessend beurteilen. Aber wichtig ist das alles auf der SIA 118 basiert. Dann sind die Protokolle der bisherigen Abnahmen wichtig. Als letztes geht es dann darum, welche Norm nicht erfüllt wurde und wer dafür die Verantwortung trägt. Hierzu muss der Schaden und die Ursache geklärt sein. Dann kann man gegen den Verantwortlich vorgehen.

Gruss Bauprofi

 
Hallo binu

Als Architekt kenne ich die Situation aus einer anderen Perspektive. Am besten leitet ein Architekt die beanstandeten Mängel gleich den Handwerkern weiter, doch die Durchsetzung der Mängelansprüche ist die Sache des Bauherrn selbst. Mit den einzelnen Unternehmern hat der Architekt keinen Werkvertrag. Bei der Garantieabnahme der Unternehmerleistungen steht der Architekt im Gegensatz zum Generalunternehmer in einem blossen Auftragsverhältnis zum Bauherrn.

Häufig ist aber gar nicht klar, was überhaupt ein Werkmangel ist und wer dafür verantwortlich ist. Nicht alles was dem Bauherrn nicht passt, ist auch tatsächlich ein Werkmangel im Sinne des Gesetzes.

Gewiss sind Undichtigkeiten ein Mangel, doch wer ist dafür verantwortlich. Bei Undichtigkeiten kann ja auch der Architekt selbst einen Planungsfehler gemacht haben und somit mitverantwortlich sein. Es kann aber auch eine nachträgliche Beschädigung durch Dritte oder durch den Bauherrn selbst die Ursache der Undichtigkeit sein. In diesem Falle wäre keiner der beteiligten Handwerker oder Planer dafür verantwortlich. Oder es wurde vom Bauherrn ein Dichtigkeitsanspruch verlangt, der gar nicht erreichbar ist. In diesem Falle wäre er zum Teil selber schuld.

Etwas unmögliches ist z.B. ein begehbares Glasdach ohne Gefälle, oder Fenster, die auch Hochwasser trotzen. Auch Brüstungen ohne Spenglerarbeit oder Spezialabdichtungen sind fast nicht zu konstruieren. In der Praxis stösst man immer wieder auf die Grenzen des technisch Machbaren. Natürlich müssen der Architekt und der Unternehmer von riskanten Konstruktionen abraten

 
Wenn es ein GU ist, dann wird der Architekt vom GU bezahlt und ist also nicht dein, sondern sein Erfüllungsgehilfe.

"Wes Brot ich ess, des' Lied ich sing ... "

Der Architekt ist deswegen noch lange kein Schuft, aber bei dieser Konstellation (der GU will nicht recht, weil er hat ja sein Geld vermutlich schon) kannst Du nicht erwarten, dass man Dir von dieser Seite bei der Frage sehr motiviert hilft, was genau ein Mangel sei und was nur ein übertriebener Anspruch des Bauherrn. Jede Feststellung zu deinen Gunsten erzeugt ja nur unproduktive Unkosten für den GU, und Du bist als Bauherr ja sowieso nur einmal Kunde.

Hast Du den Archi direkt als Planer und Bauführer unter Vertrag, dann wird er Dir in der Planungsphase von vermeintlich kostensparenden Varianten abraten und später in deinem Interesse entscheiden, was ein übertriebener Anspruch und was wirklich ein Mangel ist und wer den verursacht hat. Das ist sein Fachwissen, und dafür bekommt er Honorar.

Die Handwerker müssen den Architekten/Bauführer als Auftraggeber akzeptieren, auch wenn sie keinen direkten Vertrag mit ihm haben. Dehalb soll der Bauherr ja auch nicht direkt auf der Baustelle Weisungen erteilen.

 
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Nun meine Fragen:

1. Ist es richtig, dass ich die Briefe an den Architekten sende, oder wäre es besser gleich an die Handwerker zu gelangen?

2. Was mach ich, wenn die Termine nicht eingehalten werden? Ich habe schon angedroht, dass wir uns vorbehalten die Arbeiten an Dritte zu vergeben mit Rechnungsstellung an die säumigen Handwerker. Was dann wohl auf eine Betreibung hinauslaufen würde.....

Danke für Eure wertvollen Inputs

binu
Hallo binu
Ich weiss nun nicht, ob dies heute im Feb. 2011 überhaupt noch aktuell ist... das Thema wurde ja frisch hervorgeholt..

Grundsätzlich ist der Weg genau richtig. Es handelt sich ja schliesslich um Deinen von Dir beauftragten und bezahlten Architekten. Vermutlich wirst Du, ohne es ggf. zu wissen, auch schon den Honoraranteil von 1- 1.5 % bereits vor 2 Jahren, da aber noch ohne jegliche Leistung dafür, an ihn bezahlt haben.

Er muss es für Dich auf die Wege bringen, muss, wenn er fachlich kann.., beurteilen ob es ein Mangel ist oder nicht. Auf jeden Fall hat er Dich darüber zu informieren, wie er den Sachverhalt sieht. Eine undichte Gebäudehülle ist ein Mangel! Das wird er wohl auch nicht abstreiten...womit es ganz klar seine Pflicht ist, diesem nach zu gehen und für Abhilfe zu sorgen.

Auch wenn Du selbst der Vertragspartner bist, so hast Du auch mit ihm einen Vertrag geschlossen. Daran hat er sich dann gefälligst auch zu halten.

Wenn ein Mangel vorliegt, und der ist hier wohl offensichtlich, dann weiss er was zu tun ist und kennt auch die formalen Wege solches durchsetzen zu können. Auch wenn es letztlich erstritten werden müsste, so ist er vorrangig Dein Vertragspartner und hat Dich auch dahingehend zu beraten. Einen Rechtsstreit würdest Du natürlich in Deinem Namen führen müssen, da der Werkvertrag zwischen Dir und dem Handwerker geschlossen wurde. Das wäre dann aber erst am Ende aller vorherigen Möglichkeiten.

Wenn Du ohne Deinen Architekten den Handwerkern den Mangel meldest, so wäre auch hier die formal richtige Vorgehensweise wichtig. Solche Mängelrügen gehen grundsätzlich nur per Einschreiben/Rückschein raus.. auch die nochmalige Anmahnung beim verstreichen des gesetzen Termines.... und darin wird dann auch direkt der Vorbehalt eingefügt, dass nach weiterem fruchtlosen verstreichen des Termines zur Mangelbeseitigung, ein Dritter die Arbeiten zu seinen Lasten ausführen wird.

Zudem stellt sich die Frage, wo sind die Sicherungsscheine der Handwerker? Hast Du diese schon in Händen, oder liegen die im Keller vom Architekten?

Wie dieses Beispiel mal wieder schön aufzeigt, wäre es sinnvoll gewesen einen externen Bauberater zu nehmen, der explizit nur auf der Lohnliste des Bauherren steht und solche Machenschaften schon von Beginn an unterbunden hätte. Zur Not auch gegen den ausführenden Architekten. Diese sind nicht immer und wirklich frei...im Verhältnis zu manchen Handwerkern...

Dies war mit ein Grund dafür, dass man seit Beginn dieses Jahres nun auch hier im Hausforum, über das Haus-Forum-Kompetenzzentrum, solche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Neutraler als hier, geht es wohl kaum!

 
Hallo Pfälzer

Welche formalen Wege hat denn ein Architekt "solches" durchzusetzen?

Wir sind uns einig, dass eine undichte Gebäudehülle störend ist. Doch wessen Werkmangel ist es? Da müsste man schon Genaueres wissen.

Es könnte sein, dass der Fehler auf der Hand liegt. Dann muss der Architekt selbstverständlich, die beteiligten Handwerker zur Mängelbeseitigung aufbieten und, wenn sie sich weigern, dem Bauherrn helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten.

Doch es kann auch sein, dass überhaupt nichts klar ist. Meist gibt es ein Zusammenkommen verschiedener Ursachen: Planungsfehler, schlechte handwerkliche Ausführung, unglückliche Umstände, Abänderungswünsche des Bauherrn zur Unzeit, Missverständnisse, Schäden durch Drittpersonen, unangemessene Nutzung, unklare Kompetenzen, unangemessene Ansprüche etc. In der Regel sieht man die eigenen Fehler auch nicht oder zu spät. Das gilt sowohl für den Architekten wie den Bauherrn.

Manchmal hat man einen unsichere Konstruktion schon jahrelang gemacht, ohne dass es zu einem Schaden gekommen wäre. Dann aber läuft bei einem Objekt etwas schief und es kommt zum kostspieligen Schaden.

Im Nachhinein und von aussen ist es immer einfacher. Doch gerade von Beginn weg schon von Machschaften zu reden, dient niemandem. Der Architekt steht nur auf der Lohnliste des Bauherrn und hat auch gar kein Interesse, den Bauherrn zu betrügen. Häufig werden die Unternehmer auch gegen die Empfehlung des Architekten ausgewählt.

 
Pfälzer

Wir sind uns einig, dass eine undichte Gebäudehülle störend ist. [COLOR= red] Da bin ich leider anderer Auffassung...für mich ist das nicht "störend"..sondern sehr mangelhaft[/COLOR] Doch wessen Werkmangel ist es? [COLOR= red]vorerst egal... es ist einer..der Bauherr kann dafür in aller Regel nichts..[/COLOR]Da müsste man schon Genaueres wissen. [COLOR= red]Richtig..man müsste nachfragen, was genau und wo ..festgestellt wurde.. [/COLOR]

Es könnte sein, dass der Fehler auf der Hand liegt. Dann muss der Architekt selbstverständlich, die beteiligten Handwerker zur Mängelbeseitigung aufbieten und, wenn sie sich weigern, dem Bauherrn helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten.[COLOR= red]ja, darin sind wir uns dann einig..[/COLOR]

Doch es kann auch sein, dass überhaupt nichts klar ist. Meist gibt es ein Zusammenkommen verschiedener Ursachen: Planungsfehler, schlechte handwerkliche Ausführung, unglückliche Umstände, Abänderungswünsche des Bauherrn zur Unzeit, Missverständnisse, Schäden durch Drittpersonen, unangemessene Nutzung, unklare Kompetenzen, unangemessene Ansprüche etc. In der Regel sieht man die eigenen Fehler auch nicht oder zu spät. Das gilt sowohl für den Architekten wie den Bauherrn.[COLOR= red]Nun, hier sehe ich in erster Linie den Fachmann in der Pflicht! Nur er weiss worauf es ankommt....wenn er dies nun weiss, dann muss er passend planen... und noch wichtiger..die Handwerker auf diese Punkte hinweisen...zur Not erklären, wenn es sich um die "ewig Gestrigen" handeln würde... und ganz besonders in seiner Eigenschaft als Bauleiter auf die exakte, korrekte Ausführung schauen... das ist letztlich seine bezahle Aufgabe[/COLOR]

Manchmal hat man einen unsichere Konstruktion schon jahrelang gemacht, ohne dass es zu einem Schaden gekommen wäre. Dann aber läuft bei einem Objekt etwas schief und es kommt zum kostspieligen Schaden. [COLOR= red] Ja, das mag sein...aber man sollte natürlich nicht immer dem verfallen, was man schon viele Jahre so machte, wenn die Welt sich nebenan munter weiter dreht..soll heissen, die SIA bietet ja ständig solch schöne Fortbildungsmassnahmen an.. man muss dann nur teilnehmen... und zudem, ab und an, über den Tellerrand schauen.. Stillstand bedeutet auf dem Bau einfach Rückschritt[/COLOR]

Im Nachhinein und von aussen ist es immer einfacher. [COLOR= red]Stimmt..aber das ist in Foren leider immer so.. wir lesen nur von dem, was schon passiert ist.. und wenn man es ernst nimmt, muss man zuerst noch mehrmals nachfragen...was genau passiert ist, um ggf. abschätzen zu können, was daneben lief.. das können wir hier nicht ändern![/COLOR]Doch gerade von Beginn weg schon von Machschaften zu reden, dient niemandem. [COLOR= red]Gut..dann bezeichnen wir dies mal als "Situation", dann passt es doch...oder? [/COLOR]

Der Architekt steht nur auf der Lohnliste des Bauherrn und hat auch gar kein Interesse, den Bauherrn zu betrügen. [COLOR= red] Ich habe nichts von "Betrug" geschrieben.. das würde ich so auch niemandem unterstellen wollen..[/COLOR]Häufig werden die Unternehmer auch gegen die Empfehlung des Architekten ausgewählt. [COLOR= red]Ja, kann sein..oft, wenn Du hier die vielen Beiträge im Forum durchliesst, ist es eben nicht so... der Dumme ist letztlich der zahlende Bauherr.[/COLOR]
hallo alexander11

Sicher ist es nicht einfach zu beurteilen, was hier letztlich vorgefallen ist.. wo und an welchem Punkt die Undichtigkeit aufgetreten ist... Aber die Hauptfrage des Threadstellers ging ja in eine völlig andere Richtung.. nämlich in die, dass sein Architekt offensichtlich nicht auf seiner Seite steht... und er selbst das Ruder in die Hand nehmen muss... und das, ist nun überhaupt nicht lustig! Sicher sind wir hier aber gleicher Meinung!

 
Hallo Pfälzer

Es ist überhaupt nicht egal, wessen Werkmangel eine Undichtigkeit ist.

Nehmen wir an: Der Architekt hat ein unausgebautes Dach als Windenraum geplant, der Zimmermann erstellt das Dach als Kaltdach. Dann aber will der Bauherr das Dach heimlich zum Wohnraum ausbauen und bestellt einen Gipser zur nachträglichen Isolation, da ihm der Zimmermann zu teuer ist. Der Architekt sagt, dass der Ausbau sowieso illegal ist. Wie zu erwarten, kommt es zu Kondensationsschäden. Wer muss den Werkmangel nun beheben? Der Gipser ist dazu nicht in der Lage, da jetzt ein anderes Unterdach eingebaut werden müsste und Luftundichtigkeiten bei den Sparren bestehen. Der Zimmermann ist dafür nicht verantwortlich, da er ja nicht wusste, dass das Dach ausgebaut wird. Und was soll jetzt der Architekt machen?

Es stimmt nicht, dassder Bauherr immer der Dumme ist. Was bekommt eine Architekt für die Mängelbehebung und die Garantieabnahme? 1% der Honorarsumme, das sind vielleicht 1000 Franken. Dafür muss er dann bis zu 3 oder mehr Abnahmen machen, duzende von Mahnungsschreiben machen und die Handwerker mehrmals vor Ort aufbieten und instruieren, und dann erscheinen sie gar nicht.

Was der Bauherr als Mangel betrachtet, entscheidet er selbst. Als Architekt hat man da häufig kein Mitspracherecht. Und wenn man erlebt, welche Dinge gewisse Bauherren alles als Werkmängel betrachten, fühlt man sich oft im falschen Film: Kratzer, die von der Putzfrau oder dem Bauherr gemacht wurden. Geräusche eines Ventilators, den der Bauherr als starke Zwangslüftung so bestellt hat. Oder der Bauherr erwartet, dass eine Fenstertüre ohne schützendes Vordach auch bei einem Jahrhundertunwetter mit Schlagregen 100 % dicht ist. Ganz zu schweigen von dem Bauherrn, der einen alten, nassen Bruchsteinkeller zu einem Wohraum ausbauen will und nicht einsieht, dass der Keller von aussen auf kostspielige Weise abgedichtet werden muss.

Am Schluss ist immer der Architekt das Arschloch, selbst wenn er den Bauherrn vor der Dummheit gewarnt hat.

 
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Das mit dem illegalen Dachausbau ist meiner Meinung nach ein etwas bemühtes Beispiel. Auch als Planer kann man gegen Extratouren des Bauherrn schriftlich Bedenken anmelden, wenn er es trotzdem tut ist man aus dem Schneider - auch wenn es der Kundenbeziehung nicht förderlich ist.

Was die Mängelbehebung betrifft, so hilft es schon viel, wenn der Architekt sich als Bauführer ab und zu mal unangemeldet auf der Baustelle blicken lässt, statt die Bauführung nur vom eigenen Schreibtisch aus zu machen. Mit anderen Worten, die Handwerker sollen den Eindruck haben, dass ihre Arbeit kontrolliert wird. Und der Bauherr muss halt wirklich einen Betrag als Mängelreserve zurückbehalten - wenn die Herren Handwerker noch Ausstände haben, erscheinen sie in der Regel schon.

Das mit den absurden Anforderungen der Bauherren stimmt leider.

Letztlich ist es so wie bei allen Gewerben: Überall gibt es unangenehme Kunden.

Kleines Beispiel, wie es ebenfalls nicht sein soll: Ich als Bauherr will eine thermische Solaranlage. Das war von Beginn des Projektes an klar. Der Architekt sagt dann während dem Bau, er kenne sich damit nicht aus und möchte nun auch nichts damit zu tun haben. Ok, schade, aber akzeptiert. Also sucht man sich selbst eine Firma, die das plant, sich mit dem Elektriker usw. koordiniert und alles zu unserer Zufriedenheit und technisch in Ordnung installiert. Nur, warum finde ich dann den vollen Rechnungsbetrag dieser Anlage in der honorarberechtigten Bausumme des Archis?

Ich habe das jetzt extra sehr aus der Sicht des Bauherrn betont geschrieben. Für mich war die Zusammenarbeit mit einem Architekten etwa so, wie wenn man sich einen Bergführer nimmt. Ich sage, welchen Gipfel und wann; bei allen Details muss ich mich letztlich aber auf den Führer verlassen. Es müssen sich beide Seiten bemühen.

 
Hallo alexander11

Ja, wenn man das von Dir eingestellte Szenario als den wahren und wirklichen Grund für den Mangel nimmt, dann magst Du recht haben...dann wäre es nicht egal wer der Verursacher wäre.

Aber dies wissen wir ja im Fall von User binu nicht. Und ich würde es ihm auch nicht unterstellen wollen, dass es solches bei ihm gab. Er war auch in diesem Jahr nicht mehr im Forum online...also werden wir es ggf. nie erfahren, was denn hier genau passierte...oder wie die Entstehung dazu war.

Wie emil aber schon notiert hat....in einem solchen Fall sollte man auch dem Kunden/Bauherren die Grenzen aufzeigen und ihn vor seinen eigenen Überlegungen schützen. Ich kenne bislang noch keinen Bauherren, der eine sachlich erklärte Warnung, für seine Wunschausführung, einfach so in den Wind geschlagen hätte! Das Problem tritt oft dann ein, wenn man nicht wirklich intensiv dem "Laien" erkärt, was passieren wird, wenn man es so ausführen würde. Eine pauschale Ablehnung, mit den Worten: Das macht man so nicht... ist bei einem heutigen, aufgeklärten Bauherren meist nicht ausreichend... da muss man quasi noch etwas nachlegen...bis er es dann doch versteht, weil er es "begriffen" hat!

Zudem, verstehe dies bitte richtig, sollte dies auch kein Pauschalangriff sein... es braucht daher auch keine Verteidigung oder Rechtfertigung... Nimm Dir bei Gelegenheit die Zeit und lese mal die Problemfälle hier im Forum durch...davon gibt es leider sehr viele.. z.T. mit gravierenden Baumängeln.... z.T. durch Planungsfehler eingeleitet...durch mangelnde Baukontrolle unterstützt und gefördert.. und anschl. vertuscht..

User und angehende Bauherren die sich der Gefahr bewusst sind, werden auch entsprechend bei Ihrem Bauvorhaben vorgehen und intensiver einbezogen werden wollen... als dies zu früheren Zeiten der Fall war. Immerhin verzeichnet diese Forum zwischenzeitlich weit über 160.000 Zugriffe per Monat!

 
Hallo Pfälzer

Wir haben ja beide Erfahrung als Planer und Bauleiter. Doch ich kenne genügend Bauherren, die Warnungen für problematische Konstruktionen in den Wind geschlagen haben, z. T. um Geld zu sparen oder weil sie einfach besser wussten.

Hallo emil

Beim Hausbau sollte der Bauleiter regelmässig auf der Baustelle erscheinen, solange die Handwerker kontinuierlich arbeiten.

Doch bei der Mänglbehebung sieht es in der Praxis meist etwas anders aus. Häufig geht es ja nur um eine Kleinigkeit, die ein Handwerker zwischendurch mal erledigt. Da bringt es auch nichts, unangemeldet auf der Baustelle zu erscheinen, wenn da sowieso kein Handwerker ist. Ist das Haus schon bewohnt, dann muss der Bauherr dem Handwerker erst die Türe aufmachen und dann hat er ihn ja selbst unter seiner Kontrolle

 

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