Hallo!
Bin neu hier und freue mich, dieses informative Forum gefunden zu haben.
Folgendes: Ich habe kürzlich ein gut fünfjähriges EFH erworben. Das Haus ist - zumindest für mich als Laien - in einem wirklich guten Zustand. Lediglich das Garagentor (Holz) ist unten stark verwittert (Farbe splittert ab). Nach gut fünf Jahren sollte das meiner Ansicht nach nicht passieren (Materialfehler?). Meinem Empfinden nach hätten die Schäden am Garagentor mit einem kleinen Vordach vermieden werden können (Planungsfehler?).
Vom Vorbesitzer erfuhr ich, dass die Garantiezeit für den Hausbau verstrich, ohne dass eine Garantieabnahme erfolgte. Man habe gar nicht gewusst, sagte der Vorbesitzer, dass vor Ablauf der Garantiezeit eine Abnahme/Kontrolle üblich sei.
Meine Fragen: Kann ich trotz Ablauf der 5-Jahresfrist Garantieansprüche stellen? Wenn ja: beim GU oder bei der Firma, welche das Garagentor lieferte?
Was muss ich sonst beachten oder an Vorkehrungen treffen, wenn die Garantieabnahme nicht erfolgte?
Danke für Hinweise!
Obrero
Bin neu hier und freue mich, dieses informative Forum gefunden zu haben.
Folgendes: Ich habe kürzlich ein gut fünfjähriges EFH erworben. Das Haus ist - zumindest für mich als Laien - in einem wirklich guten Zustand. Lediglich das Garagentor (Holz) ist unten stark verwittert (Farbe splittert ab). Nach gut fünf Jahren sollte das meiner Ansicht nach nicht passieren (Materialfehler?). Meinem Empfinden nach hätten die Schäden am Garagentor mit einem kleinen Vordach vermieden werden können (Planungsfehler?).
Vom Vorbesitzer erfuhr ich, dass die Garantiezeit für den Hausbau verstrich, ohne dass eine Garantieabnahme erfolgte. Man habe gar nicht gewusst, sagte der Vorbesitzer, dass vor Ablauf der Garantiezeit eine Abnahme/Kontrolle üblich sei.
Meine Fragen: Kann ich trotz Ablauf der 5-Jahresfrist Garantieansprüche stellen? Wenn ja: beim GU oder bei der Firma, welche das Garagentor lieferte?
Was muss ich sonst beachten oder an Vorkehrungen treffen, wenn die Garantieabnahme nicht erfolgte?
Danke für Hinweise!
Obrero