Hallo zusammen,
Ich möchte demnächst mit einem GU ein Einfamilienhaus bauen. Die Garantiebedingungen im Werkvertrag machen mich allerding etwas stutzig. Mir scheint als ob so fast jeder mögliche Schaden als "normales Bauphänomen" deklariert werden kann.
Ich habe die Seite aus dem Vertrag mal angehängt. Es wäre nett, wenn mir jemand ein paar Hinweise geben könnte, ob das so akzeptabel ist.
Viele Grüsse,
Sven
Garantiebedingungen.pdf
Ich möchte demnächst mit einem GU ein Einfamilienhaus bauen. Die Garantiebedingungen im Werkvertrag machen mich allerding etwas stutzig. Mir scheint als ob so fast jeder mögliche Schaden als "normales Bauphänomen" deklariert werden kann.
Ich habe die Seite aus dem Vertrag mal angehängt. Es wäre nett, wenn mir jemand ein paar Hinweise geben könnte, ob das so akzeptabel ist.
Viele Grüsse,
Sven
Garantiebedingungen.pdf