Hallo
Eine rechtliche Frage in die Runde.
Zu jedem Werkauftrag gibt es nach Fertigstellung eine Garantieerklärung (Haftungsversprechen von einer Bank) ausgestellt im Auftrag vom Unternehmer.
Diese Garantieerklärung ist doch Geld wert ?
Resp. bei nötigen Nachbesserungen die der Unternehmer verweigert, kann diese Garantie dazu benutzt werden die nötigen Arbeiten durch Drittfirmen zu regeln ?
Wie und welche Voraussetzungen müssen dazu gegeben sein.
leo
Eine rechtliche Frage in die Runde.
Zu jedem Werkauftrag gibt es nach Fertigstellung eine Garantieerklärung (Haftungsversprechen von einer Bank) ausgestellt im Auftrag vom Unternehmer.
Diese Garantieerklärung ist doch Geld wert ?
Resp. bei nötigen Nachbesserungen die der Unternehmer verweigert, kann diese Garantie dazu benutzt werden die nötigen Arbeiten durch Drittfirmen zu regeln ?
Wie und welche Voraussetzungen müssen dazu gegeben sein.
leo