Garantiefall, Unternehmer will nicht

fredama

Mitglied
07. Jan. 2009
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Hallo

Wie ist mit Unternehmern im Garantiefall vorzugehen?

Folgendes habe ich schon gemacht:

-Mängel per Einscheiben gerügt

-Nachgefasst und Frist gesetzt mit Hinweis, dass die Mängel mit anderem Unternehmen auf seine Kosten behoben werden.

Nützt alles nichts, der Unternehmer bewegt sich nicht.

Ich bin im Besitz eines Garantiescheins einer Versicherung, wie komme ich wenigstens an dieses Geld?

Danke für Unterstützung

 
Hallo Fredama

Wir haben dasselbe Problem. Hast du versucht der Versicherung den Fall zu erklären?

Ansonsten machen lassen, wenn du das Geld vorschiessen kannst oder ev. einen Rückbehalt hast, dan den Handwerker betreiben bis er das Geld rausrückt.

Gruess

fami18

 
lieber/e fami18

Danke für den Feedback.

was aber nützt mir der Garantieschein? Kann ich diesen irgendwie verwerten?

 
Mit dem Garantieschein übernimmt die Versicherung oder Bank eine Solidarbürgschaft, d. h. sie steht mit dem Betrag, welcher auf dem Garantieschein steht ( 10 % bzw. 5 % der Auftragssumme, je nach Auftragshöhe des Unternehmers) für den Unternehmer bzw. für dessen Mängel auf den ausgeführten Arbeiten ein. Eigentlich hättest Du dem Unternehmer bei der Abnahme 5 oder 10 % der Auftragssumme während 2 (oder evtl. 5 bzw. 10) Jahren nicht bezahlt und diese gemäss Dauer der Garantiefrist zurückbehalten. Nach Ablauf der Garantiefrist ohne Mängel hättest Du dem Unternehmer diesen Betrag bezahlt. Da der Unternehmer ja sofort Geld will, gibt er Dir für diesen Betrag und die vereinbarte Dauer einen Garantieschein einer Versicherung oder Bank. Dafür bezahlt der Unternehmer eine Prämie im Gegenzug erhält er aber sofort nach Abgabe Geld.

Somit ist nun sicher auch klar, wozu Du den Garantieschein brauchen kannst: Kopie davon sowie der Mängelliste und der geführten Korrespondenz mit dem Unternehmer der Versicherung/Bank einreichen (Einschreiben). Die Versicherung/Bank wird sich bei Dir melden, den Original-Garantieschein musst Du später vorweisen können. Ich würde den aber nur gegen Unterschrift aus der Hand geben, denn für Dich ist das ein Wertpapier.

In den Bedingungen, die dem Garantieschein beiliegen sollten, ist geregelt, was für die Inanspruchnahme zu unternehmen ist.

 
Hallo Makassar

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Dann werde ich die Versicherung in der von Dir vorgeschlagenen Weise angehen.

Grüsse

 

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