Garantiefrist, Mangel ...wie vorgehen?

Jessy12

Mitglied
10. Apr. 2008
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Hallo Zusammen

Wir bekamen von unserer GU die Mitteilung, dass wir im Rahmen der 2-jährigen Garantiefrist (Rügefrist), welche im Sommer 09 für alle Unternehmer abläuft, die Mitteilung allfälliger Garantiefälle der GU mitteilen müssen. Wir sind hier im Stockwerkeigentum (4 Parteien).

Unsere Frage: auf was muss man besonders achten? Was kann man rügen? In unseren Räumen hat es in den Ecken feine Risse, können wir diese angeben?

Einen - für uns erheblichen Mangel - mussten wir letzte Woche feststellen. Es dringt Wasser durch den Boden im UG. :mad:Unsere Schränke und sonstige Waren im Bastelraum standen im Wasser. Auch in den Kellergängen, Garage dringt Wasser durch den Boden. Den Schaden haben wir der GU gemeldet. Wir hoffen, dass der Unternehmer dies als Mangel anerkennt und demenstprechend reagiert.

Danke für Eure Tipps.

Jessy12

 
Hallo Jessy12

Angaben findest Du im Artikel ?2-jährige Garantieabnahme? unter Haus-Forum INFO.

Bei feinen Rissen bis 0.2 mm spricht man von Haarrissen, welche eigentlich keinen Mangel darstellen, aber versuchen kann man es ja, eventuell werden diese Punkte in Kulanz erledigt.

Beste Grüsse

 
Ihr solltet eine Eigentümerversammlung abhalten und dies dort traktandieren. Mängel am Allgemeingut, d.h. nicht am Sondereigentum, sollte die Eigentümergemeinschaft als Ganzes anmelden - dafür habt Ihr dann einen Verwalter. Die EG muss j auch gegen den GU juristisch vorgehen, wenn es nicht klappt.

Mängel an den individuellen Ausbauten hingegen ist Sache jedes einzelnen Eigentümers.

Immerhin nett, dass Ihr darauf hingewiesen werdet. Oft werden die Garantien ja an den Eigentümer abgetreten, der GU kümmert sich dann nicht und der betroffene Eigentümer darf erstmal herausfinden, an wen er sich überhaupt wenden muss.

 
Hallo emil17

Vielen Dank für die Antworten.

Die Eigentümergemeinschaft hat sich bereits getroffen wegen des Wasserdurchbruchs im UG. Die Verwaltung hat uns empfohlen, einen Anwalt zu nehmen. Unser Bastelraum ist unbenützbar, da immer noch Wasser durch den Boden dringt./emoticons/default_sad.png

Gruss Jessy12

 
Risse im Gips / Abrieb. Diese würde ich unbedingt bei der 2-Jahresgarantie-Abnahme rügen. In der SIA-Norm 242, Ziff. 1.5 steht ganz klar, dass zwei Bauteile mit einem Trenn- od. Schwedenschnitt zu trennen sind. Wurde das nicht vorher gemacht, so ist es ein Mangel. Ziff. 5.21.4 besagt, Haarrisse bis max. 0.1 mm sind zu tolerieren. Leider haben wir auf den Baustellen immer weniger gute Gipser, sondern nur noch angelerntes Hilfspersonal...!

Gruss

Bauexperte

 
Vielen Dank für die Antworten.

Wir haben hier noch eine Frage und wären dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte.

Vor zwei Jahren haben wir nebst dieser Wohnung im Stockwerkeigentum auch noch einen Bastelraum im UG dazuerworben (Neubau).

In diesem Bastelraum haben wir einen Waschtrog mit Warm-und Kaltwasser. Im ersten Winter haben wir festgestellt, dass es sehr kalt in diesem Bastelraum wurde (um die 6 Grad). Diesen Winter ist es noch kälter und wir haben ab und zu auch schon 2 Grad gemessen!!!/emoticons/default_eek.png

Unsere Frage: ist dies normal?

Was ist, wenn es draussen noch kälter wird? Müssten dann nicht frostsichere Leitungen eingebaut werden (wir denken, es sind ganz "normale" eingebaut). Den Bastelraum konnten wir den ganzen Winter nicht gebrauchen, da er uns definitiv zu kalt war. Zudem haben wir auch Bedenken wegen den vielen Farben und anderen Gegenständen im Bastelraum, falls es dann vielleicht unter Null Grad wird.

Wir hatten früher an einem anderen Ort bereits einen Bastelraum. Dieser hatte im Winter ca. 10 Grad und mit einer kleinen Heizung ab und zu im Winter auch brauchbar.

Sollen wir diese Tatsache auch auf dem Mängelprotokoll vermerken, welches wir bald abgeben müssen?

Danke für Eure Antworten.

Gruss Jessy12

 
Auf diesem Weg kann nicht beurteilt werden, ob die Temperatur vom Bastelraum ein Mängelrüge-Thema ist. Wichtig ist der Baubeschrieb als Vertragsunterlage. Was steht dort zur Sache Bastelraum? Wenn es eine Ausführungsabweichung zur Beschreibung gibt, dass gäbe es ein Nachbesserungsrecht. Das insbesondere darum, weil der Bauersteller absichtlich zum Beispiel günstiger gebaut hat, als was er ausgeschrieben hatte. Also die Unterlagen genau prüfen.

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Vielen Dank für die Antwort. Leider steht im Bauschrieb gar nichts separat betreffend Bastelraum.

Der Bastelraum wird nur zusammen mit

Ausbau/Bodenbläge erwähnt: Keller- und Nebenräume mit Zementüberzug oder UB, gestrichen und teilweise roh

Ausbau/Deckenbelag: Wohnräume, Bad/WC und Dusche/WC Weissputz gestrichen. Technik- und Bastelraum roh gestrichen.

Der Baubeschrieb ist sehr spärlich (würden wir auch nie mehr so akzeptieren in Zukunft).

Grüsse Jessy12

 
Einen - für uns erheblichen Mangel - .........dringt Wasser durch den Boden im UG. :mad:Unsere Schränke und sonstige Waren im Bastelraum standen im Wasser. Auch in den Kellergängen, Garage ...

Wir hoffen, dass der Unternehmer dies als Mangel anerkennt und demenstprechend reagiert.

Danke für Eure Tipps.

Jessy12
Hallo Jessy12,

warum sollte dies nicht als Mangel anerkannt werden? Wenn Wasser eindringt, dann ist dies ohne Abstriche machen zu können, ein klassischer Mangel.

Wenn ihr hiervon Bilder gemacht habt (falls das Wasser zwischenzeitlich wieder verschwunden ist und der GU- Baumeister dies selbst noch nicht gesehen hat) und könnt dies entsprechend nachweisen, kann sich keiner der beteiligten Unternehmer herausreden.

Wie und wie sorgfältig dies (Abdichtung von Innen oder Außen?) der Unternehmer beseitigt, wird sich dann anschließend herausstellen müssen.

Ihr solltet aber auf jeden Fall auf eine schnelle Behebung bestehen und nicht warten bis dies im Sommer 09, oder ab dann mit Zeitverzögerung (bei der Mangelbehebung im Rahmen der 2-jährigen), erfolgt. Bis dahin können ja weitere Schäden entstehen.

Für den Hobbyraum sehe ich persönlich keine Handhabe die fehlende Heizung zu bemängeln. Da eine solche gem. Baubeschrieb nicht vorhanden war, was ihr ja vorher hoffentlich gut und gründlich gelesen hattet (?), kann man nicht später einen solchen Zustand rügen. Da hättet ihr direkt vor Kauf auf eine Heizmöglichkeit achten und diese "bestellen" müssen.

Lasst doch baulich überprüfen, ob nachträglich eine Heizmöglichkeit, ggf. aus dem Technikraum oder anderer vorhandener Heizquellen, mit Neuanschluss möglich ist?

 
Ein guter Architekt hätte einen Hobbyraum, wenn schon nicht aktiv beheizt, doch so angeordnet, dass er durch den benachbarten Heizungskeller oder andere wärmeabgebende Installationen passiv beheizt wird.

Wenn ein nicht aktiv beheizter Raum in einem grossen Gebäudevolumen so kalt wird, wurde wahrscheinlich an der Dämmung gespart.

 

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