Hallo Zusammen
Wir bekamen von unserer GU die Mitteilung, dass wir im Rahmen der 2-jährigen Garantiefrist (Rügefrist), welche im Sommer 09 für alle Unternehmer abläuft, die Mitteilung allfälliger Garantiefälle der GU mitteilen müssen. Wir sind hier im Stockwerkeigentum (4 Parteien).
Unsere Frage: auf was muss man besonders achten? Was kann man rügen? In unseren Räumen hat es in den Ecken feine Risse, können wir diese angeben?
Einen - für uns erheblichen Mangel - mussten wir letzte Woche feststellen. Es dringt Wasser durch den Boden im UG. Unsere Schränke und sonstige Waren im Bastelraum standen im Wasser. Auch in den Kellergängen, Garage dringt Wasser durch den Boden. Den Schaden haben wir der GU gemeldet. Wir hoffen, dass der Unternehmer dies als Mangel anerkennt und demenstprechend reagiert.
Danke für Eure Tipps.
Jessy12
Wir bekamen von unserer GU die Mitteilung, dass wir im Rahmen der 2-jährigen Garantiefrist (Rügefrist), welche im Sommer 09 für alle Unternehmer abläuft, die Mitteilung allfälliger Garantiefälle der GU mitteilen müssen. Wir sind hier im Stockwerkeigentum (4 Parteien).
Unsere Frage: auf was muss man besonders achten? Was kann man rügen? In unseren Räumen hat es in den Ecken feine Risse, können wir diese angeben?
Einen - für uns erheblichen Mangel - mussten wir letzte Woche feststellen. Es dringt Wasser durch den Boden im UG. Unsere Schränke und sonstige Waren im Bastelraum standen im Wasser. Auch in den Kellergängen, Garage dringt Wasser durch den Boden. Den Schaden haben wir der GU gemeldet. Wir hoffen, dass der Unternehmer dies als Mangel anerkennt und demenstprechend reagiert.
Danke für Eure Tipps.
Jessy12