Garantiefrist

Angelo

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16. Mai 2013
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Guten Tag

Kann mir jemand sagen ab wann die zwei resp. die fünf jährige Garantiefrist beginnt. Ist das bei Fertigstellung der Arbeiten des jeweiligen Handwerkers oder erst wenn er die Schlussrechnung stellt?

Besten Dank und Gruss

Angelo

 
Lieber Angelo

In der Regel mit der Abnahme. Genaueres regelt Dein Vertrag.

Haba

 
Lieber Angelo,

jeder Unternehmer stellt einen Garantieschein von einer Bank oder Versicherung aus. Dort ist der Beginn und die Ablaufzeit, sowie die Garantiesumme vermerkt. Von Deinem Architekten solltest Du eine Garantiescheinliste mit den Angaben erhalten. Ich gebe den Bauherren auch eine Kopie jedes Garantiescheins. Das Original behalte ich als Architekt bei mir. Dann ist es nämlich auffindbar, wenn es benötigt wird. /emoticons/default_smile.png

Gruss, Urs

 
Hallo Urs

Ja, so wie Du schreibst haben wir uns das auch vorgestellt.

Jedoch fand es unser Architekt meistens nicht notwendig den Garantieschein zu verlangen. Als wir bei einem Handwerker anstelle des Garantiescheins einen 10% Rückbehalt machten (für 2 Jahre) kriegten wir vom Architekten ein böses Telefonat!

Leider gibt es Architekten welche die Werkverträge nur zu Gunsten der Unternehmer umsetzen und die Pflichten der Unternehmer dann als unwesentlich anschauen. Hauptsache der Bauherr zahlt pünktlich die Rechnung!

Leider haben wir mit unserem Architekten nur schlechte Erfahrungen gemacht von A bis Z. Wir sind, auch nach drei Jahren immer noch, an einem Schadenfall in der Höhe von über 500'000.-Fr. Von Ärger,Wut, Enttäuschung etc. beginne ich besser gar nicht zu schreiben....

Liebe Grüsse

Angelo

 
Lieber Angelo

Wenn der Architekt Schlussrechnungen von Werkverträgen anweisen lässt, ohne dass die Garantiescheine vorliegen handelt er ziemlich fahrlässig. Wir lassen Bauherren nur 90% der anerkannten Leistung bezahlen, bis dieser bei uns auf dem Tisch liegt. Es hat ja auch schon Konkurse gegeben..... Dann wird das Konkursamt zwar den Betrag meist nachfordern. Mit den Verweis, dass es sich um einen Garantierückbehalt handelt, ist es meistens dann sogar endgültig erledigt. Wenn der Unternehmer den Garantieschein vorlegt, darfst Du allerdings dann das Geld nicht mehr zurückbehalten. Allerdings ausdrücklich nur bei vorliegender beidseitig unterschriebener Schlussrechnung und damit anerkannter leistungsgerechter Rechnung.

Schadenfall über CHF 500'000? Was ist denn da passiert? Bei einem EFH?

Herzlicher Gruss, Urs

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Urs

Ja, bei einem EFH.

Kurz nach Einzug: Hangrutsch und Verschiebung der Stützumauer. Der Grund: Bauen in einem rutschgefährdeten Gebiet ohne spezielle Massnahmen zu treffen. Der Architekt wusste betr. der Rutschgefährdung wir leider nicht...

Dann gings los mit Diskussionen, Schuldabweisung, "neutralem" Gutachter *hahaaa*, diversen Geologen, Versicherungen etc. Es wurde dann ein Sanierungskonzept erstellt, eine Vereinbarung unterschrieben und uns Ohnehinkosten aufgedonnert. Die tollen Unternehmer, welche diesen Schlamassel verursacht hatten konnten und können immer noch die "Sache" wieder in Ordnung bringen. Es wurde gepfählt und Hangnägel eingebracht und mit diesem Vorgang setzte sich das Terrain und es folgten andere Schäden und und und. Die ganze Sache dauert nun bereits fast drei Jahre an und ist noch nicht zu Ende gebracht.

Und wie's einem dabei emotional und psychisch geht...das interessiert niemanden von den Beteiligten.

Lieber Gruss,

Angelo

 
Lieber Angelo

Dann habt Ihr aber durchs Band Blindgänger erwischt....  Hat der Architekt denn keinen Geologen beigezogen? Und, was hat denn der Bauingenieur gemacht ausser geschlafen? Dieser hat vermutlich sein Diplom vermutlich bei der Migros Klubschule erworben.... Und, die gemeinde hätte die ja überprüfen sollen. /emoticons/default_additional/125.gif :125: /emoticons/default_additional/125.gif

Heute kann man ja "jeden Mist" im Internet abfragen. Aber, auch die Gefährdungskarten sind von einigen Kantonen aufgeschaltet.

Dass dies eine unglaubliche psychische Belastung für Euch ist, kann ich nachvollziehen. Schliesslich geht es hier um existenzielle Fragen. Das steckt niemand mit Links weg. Leider kann man als Aussenstehender Dir nur die Daumen drücken. Umgekehrt hofft man ja auch, dass solche Blindgänger aus dem Markt gedrängt werden, denn oft sind es diejenigen, welche die Honoratre bis unter den Boden drücken und damit dem ganzen Berufsstand schaden. Denn, anständige Arbeit erfordert auch anständige Bezahlung. Am Schluss sind überall nur noch Verlierer auszumachen. Das ist die Tragödie.

Alles Gute für die Zukunft wünscht Dir, Urs

 
Lieber Angelo

Liebe Leute

... boah ... super-gau.

Da Angelo (gemäss Profil) im Reich des Bären (Bern) residiert, bin ich wenigstens nicht im Verdacht, Ing oder Gutachter gewesen zu sein. Uns alle würde es natürlich interessieren, was genau gegangen ist. Sei es aus professionellem  Interesse, Voyeurismus, oder einfach "was wir dann anders machen".

Dass Du, Angelo, darauf nur begrenzt Lust hast, verstehen wir alle natürlich auch. Nebst den Finanzen ist das ja auch eine Super-Belastung, wenn da dauernd noch was ist. Ob man schon im Haus wohnt, oder doch noch länger an einem anderen Ort sein muss.

Was mich grundsätzlich interessieren würde, ich weiss nicht ob Du mit RA unterwegs bist: Irgend wann gab es Entscheide, dass Planer (Archi, Ing, ...) für einen KV verantwortlich seien. Auch finanziell. Die "Ohnehinkosten" mit denen Du ja Bekanntschaft gemacht hast, das wären ja Kosten, welche im KV hätten drin sein müssen. Und es nicht waren. Falls Du eben einen RA hast... wenn Du ihn dazu befragst, würde uns im Forum hier seine Antwort doch seeeehr interessieren.

Die Probleme kann man gleich riechen:

Rutschhang. Es rutscht tatsächlich. Bodennägel und Mikrobohrpfähle, und weils günstig sein muss, nimmt man Selbstbohrsysteme. Die bauen mit dem Injektionsgut einen Druck auf, und weil der Boden nahezu gesättigt ist, wird die Porenwasserspannung erhöht, worauf es noch mehr rutscht und setzt... Mit jedem Anker, bewegt es sich noch ein Bisschen mehr.

Zum Posting von Urs.

So wie ich Angelo verstanden habe, gibt es ein geologisches Gutachten. Nur einfach in der Schublade vom Architekten... Der Archi hat da wohl etwas missverstanden.

Den Ingenieur einfachso in die Pfanne zu hauen, finde ich als a priori Idee etwas vorschnell: Aus meiner Praxis werden "Gartenmauern" und "Stützmauern" vom Ing nicht gerechnet, weil "das können wir mit dem Gartenbauer günstiger machen". Zeichnen tut es der Architekt, der Gärtner baut ein paar Eisen ein. Fertig. (Natürlich, kann auch anders sein. Aber in der Regel, wenn ein Ing es rechnen muss, wird es überdimensioniert.)

Und die Gemeinde muss gar nichts prüfen. Weder die Diplome von Archi und Ing, noch die Statik. (Ehrlich, kennst Du einen Bauverwalter, der von Statik eine Ahnung hat und die Zeit hätte, das zu prüfen? Das ist nicht die SBB! (Die haben zwar auch keine Ahnung, aber immerhin die Zeit))

Und nein, solche Blindgänger werden nicht aus dem Markt gedrängt. Dazu brauchts dann grössere oder weit mehr Schadenfälle. Schliesslich: Es darf nichts kosten. Das einzige, was wirklich funktionieren würde (und ich habe erst von einem Fall gehört, wo das zur Anwendung kam): (kleiner) Institutioneller Bauherr, hat die Ing.-Honorare abgrundtief vergeben. Teurer Schadenfall. Versicherungen haben es bis Gericht durchgezogen (wäre bei einem grossen nicht passiert...). Entscheid: Bauherr hätte wissen müssen, dass Ing. bei dem Honorar nicht seriös planen kann. Bauherr mitschuldig, Bauherr zahlen. Aber funzt nur, wenn Bauherr definitiv genügend Wissen hat.

Solange billig bauen und auf Versicherung hoffen funktioniert, wird es nicht ändern. Als "kleiner EFH-Bauherr" hast Du nämlich keine Chance: Wenn Archi Dir vorschlägt, den günstigsten zu nehmen ("Der kann das auch, rechnen können die alle"), was willst Du dann sagen?

Angelo:

Auch ich wünsche Dir viel Kraft, um das ganze durchzustehen. Und zwar so weit, dass Du nicht in 10 Jahren zurückblickst und Dir reuig bist, zuwenig gekämpft zu haben. Wir wissen: Das ist schwierig, schwer und bemühend. Sei es der Schadenfall oder die ("ordentliche") Abrechnung.

Alles Gute!

Haba

 
Liebe Haba

Danke für Dein Feedback.

Im Moment ist's für mich noch zu früh darüber detailliert zu schreiben- vielleicht werde ich mal alles hier dokumentieren.

Jaja, Du hast recht...billig bauen und auf Versicherung hoffen! Ich staune was die Versicherung alles übernimmt ohne gross etwas zu hinterfragen und dann die ganze Sache auch noch von den "Blindgängern" wieder Instand setzen lässt. Vertrauen unsererseits gleich null !!

Von der Gemeinde hätte ich erwartet, uns spätestens bei der Baubewilligung auf die Rutschgefährdung aufmerksam zu machen, denn diese hatte das Gutachten auch...

Danke für die guten Wünsche!

Angelo

 
Lieber Haba

Lieber Angelo

Wenn es ein Rutschhang ist, sollte dies auf der Gefährdungskarte des Kantons vermerkt sein. Dann sollte die Gemeinde auch überprüfen, ob die entsprechenden Massnahmen getroffen wurden. Bei einem Schaden von CHF "einer halben Kiste" war es ja definitiv keine Lappalie. Klar ist es möglich, dass der Ingenieur umgangen worden ist, womit dessen Fell dann theoretisch reingewaschen wäre, aber bei einem Rutschhang hätte er trotzdem intervenieren müssen. Aber ebenso klar: vom Schreibtisch am Zürichsee aus sieht es vielleicht einfacher aus, als die Beurteilung vor Ort.

Herzlicher Gruss, Urs

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Urs

Du sprichst mir aus der Seele!

Ja, der Parzellenteil in welchem die Stützmauer gebaut wurde ist in in der Gefahrenkarte als rutschgefährdet deklariert.

Als wir die Gemeinde auf den Fehler ihrerseits ansprachen hiess es, dass die Stützmauer von 1.20m Höhe nicht bewilligungspflichtig ist und die Gemeinde somit nicht verpflichtet ist uns darauf aufmerksam zu machen.

Dass unser Haus nur ein paar Meter daneben (ohne Auflage oder Info) genehmigt wurde, erstaunt uns seeeeeehr.

Der Ingenieur gab übrigens ein mündliches OK zum Bau der Stützmauer.

Liebe Grüsse aus Absurdistan,

Angelo

 
Ja, der Parzellenteil in welchem die Stützmauer gebaut wurde ist in in der Gefahrenkarte als rutschgefährdet deklariert.
Dass unser Haus nur ein paar Meter daneben (ohne Auflage oder Info) genehmigt wurde, erstaunt uns seeeeeehr.
Also mich, Lieber Angelo, erstaunt das wiederum überhaupt nicht. In meinem Umfeld (insbesondere auch beim Bauen) gibt es jeeeenste Leute, die dauernd moffeln, die Gemeinde mache ihnen das Leben schwer, weil überall Hinweise da sind, die man auch noch beachten müsse, jeden Mückenschiss wollten die kontrollieren.

Darum fragt es sich schon, warum ein Haus mit einer Auflage belegt werden sollte, wenn es _nicht_ im Kataster drin ist? Und eine Info... kriegt man eigentlich ja bereits im Internet. Dass Du als Bauherr das vielleicht nicht tust, mag ja das eine sein, dass der Archi das verhängt, naja, find' ich eher etwas schwach.

Der Ingenieur gab übrigens ein mündliches OK zum Bau der Stützmauer.
Jaja, wie es so läuft.

Ich wurde an Bausitzungen auch schon seeeehr beiläufig gefragt, ja Sie, da die Mauer, das ist doch kein Problem. Selbstverständlich nehme ich einen Augenschein, und sage dann, grundsätzlich sehe das ja nicht ungewöhnlich aus. Und dann steht plötzlich im Protokoll, der Geotechniker habe den Aushub für die StüM beurteilt und für in Ordnung befunden... So gehts. So schnell gehts. Der Ing dürfte draus etwas lernen...

... dass die Stützmauer von 1.20m Höhe nicht bewilligungspflichtig ist ...
jahalteben. Was keine Bewilligung benötigt, wird von der Gemeinde (hoffentlich) auch nicht beurteilt. Ich persönlich bin ja eigentlich recht Anhänger der Idee von Eigenverantwortung (auch wenn nicht-gerade-meine-Partei das Wort am häufigsten gebraucht.)

Und Urs, was heisst:

Dann sollte die Gemeinde auch überprüfen, ob die entsprechenden Massnahmen getroffen wurden
Das wird sich ja wohl auf einen Hinweis in der Baubewilligung beschränken, so im Sinn von: Teile der Parzell wxyz sind in der kantonalen Gefahrenkarte als gefährdet bezüglich Rutschung eingetragen. Sämtliche baulichen Eingriffe sind von einem Statiker zu berechnen.

Oder so irgendwie.

Meinst Du nun echt, dass ein Archi, der die Geologie (wo hoffentlich genau das drin stehen würde) in der Schublade verschwinden lässt, nun einen Geotechniker beizieht...? Wohl kaum, oder.

.. also. Mich nimmts wunder, was rauskommt.

Haba

 
Lieber Haba

Wir haben derzeit aktuell ein Projekt im Kanton St. Gallen auf einer Parzelle, welche in der Karte der Naturgefahren verzeichnet ist. Wir mussten bei Einreichung des Baugesuchs die vorgesehenen Massnahmen aufzeigen, was von der Gemeinde verlangt worden ist.

Bei Angelos Projekt waren also allesamt Schlafkappen am Werk.

Hart aber herzlich, Urs

 
Bei Angelos Projekt waren also allesamt Schlafkappen am Werk.
Lieber Urs

Dies wollte ich auch nicht unbedingt bestritten haben. Ich wollte nur darauf verwiesen haben, dass einige dachten, sie hätten den Schlaf des gerechten gehabt.

Trotzdem noch die Anschlussfrage: Was kontrolliert denn die St.Galler Gemeinde? Oder will sie nur eine unterschriebene Statik haben, damit sie die Sorgfaltspflicht erfüllt hat?

Hart aber herzlich, Urs
Meine Grossmutter pflegte zu sagen: Altes Brot ist nicht hart, kein Brot ist hart.

Insofern - hart ist es hier nur für den Angelo. (unser beiden Blabla kann in dem Zusammenhang gar nicht als hart bezeichnet werden)

Herzlich

Haba

PS.

Schlussendlich nimmt mich dann auch wunder, wie das mit den Garantie-Rückbehalten von Angelo ausgegangen ist. Die Eingangsfrage, eigentlich. Und ein Gebiet, wo ich nicht so viel Ahnung habe.

 
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Dinge zu prüfen, die nicht von öffentlichem Interesse sind. Gemäss OR haftet der Bauherr, wenn Schäden oder Mehrkosten entstehen, weil er ungeeigneten oder schwierigen Baugrund anweist. Das betrifft sowohl rechtliche wie auch sachliche Mängel des Baugrundes.

Wird etwas geprüft, so heisst es, die kontrollieren jeden Mückenfurz und verschwenden Steuergelder. Wird nicht geprüft und es passiert etwas, so versucht jder, die Gemeinde in die Pflicht zu nehmen, weil sie doch hätten prüfen müssen.

Viele kleine Gemeinden können zudem nicht einen Stab von fest angestellten Fachleuten für die Beurteilung von Baugesuchen halten, weil sie schlicht zu klein sind. Und Laien sind damit rasch einmal überfordert. Die Gemeinde ist aber nun mal für Baugesuche zuständig.

Wird also eine zu wenig hohe Stützmauer nicht von Amtes wegen geprüft, so heisst das nicht, dass sie unnötig ist und auch nicht, dass sie irgendwie gebaut werden kann. Man sollte aber dann immer in den Unternehmervertrag schreiben, dass man ihn auch mit der Planung beauftragt, wenn man diese nicht anders vergibt.

Planung hat die unangenehme Eigenschaft, dass sie Fachwissen erfordert und kostet.

 
Doch doch lieber Emil. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Baugesuchsformulare an den Kanton weiterzuleiten (mit den geeigneten Massnahmen der Hangsicherung etc.), sobald in einem Gebiet mit Naturgefahren gebaut wird. Steht so im Baureglement, welches eigens von der Gemeinde-Baukomission verfasst wurde. Auch wenn dies Laien sind haben sie Verpflichtungen!

Übrigens braucht es keinen "Stab" von Fachleuten sondern eine Person, welche Bescheid weiss- ansonsten kann auch eine Gemeinde einen externen Berater beiziehen oder kriegt von der nächsten Stelle (Kanton) Hilfe geleistet, wenn nötig.

Ja, wenn wir jetzt eine Verwaltungsbeschwerde machen und Recht erhalten- zahlen die lieben Steuerzahler und somit auch wir selbst den Juristen für die Gemeinde.

 
Doch doch lieber Emil. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Baugesuchsformulare an den Kanton weiterzuleiten (mit den geeigneten Massnahmen der Hangsicherung etc.), sobald in einem Gebiet mit Naturgefahren gebaut wird. Steht so im Baureglement, welches eigens von der Gemeinde-Baukomission verfasst wurde. Auch wenn dies Laien sind haben sie Verpflichtungen!
ich glaub du hast mich falsch verstanden: Auch in Gebieten ohne Eintrag in der Naturgefahrenkarte kann man Mauern bauen, die nicht halten. Und dann ist nicht immer die Gemeinde schuld.

 

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