Garantiefristen nach SIA 118 Art. 176

Leafs

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12. Okt. 2009
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Guten Morgen liebe Forumsgemeinde

Nachdem wir jetzt exakt 2 Jahre in unserem schönen Einfamilienhaus wohnen dürfen, "muss" ich mich mal wieder hier melden. Es geht um unsere Duschen.

Wir haben im Obergeschoss zwei Duschen. Bei der Schlussreinigung stellte sich heraus, dass irgendetwas nicht dicht ist und das Wasser im Untergeschoss von der Decke tropfte. Dieser Schaden wurde dann vom Plattenleger behoben, indem nochmals darübergedichtet wurde. Im September 2012, also 22 Monate nach Bezug, kam der gleiche Schaden bei der Elterndusche erneut zum Vorschein. Als ich dann auf die Gästedusche auswich, stellte sich heraus, dass auch diese Dusche nicht dicht ist. Nach fast zehn Wochen Ärger, Umtriebe und Handwerker im Haus (Platten raus, Wandablauf raus, Bodenablauf rein, Platten rein) etc. sind nun beide Duschen fertiggestellt. Die Übergabe hat diese Woche stattgefunden.

Von Seiten des Architekten habe ich nun ein Abnahme- und Übergabeprotokoll erhalten, welches ich unterzeichnen soll. Auf diesem Protokoll (welches vom Plattenleger und Sanitär unterzeichnet wurde) finde ich jedoch keinerlei Hinweise auf die Garantiefristen. Gemäss einem Mail vom Architekten beginnen die Garantiefristen nach Abnahme neu zu laufen (SIA 118 Art. 176). Ein Abnahmedatum auf dem Protokoll reiche da. Nun stellen sich uns die folgenden Fragen:

1. Was heisst dies genau? Wie lange haben wir nun eine Garantie? Sei es für offene und verdeckte Mängel?

2. Ist die Vorgehensweise korrekt? Ich meinte, mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen gar eine neue Frist über zehn Jahre zu laufen beginnt.

3. Kann man diese SIA nirgens online einsehen?

Besten Dank für Eure Rückmeldung.

Leafs

 
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Danke. Weiss sonst noch irgendjemand etwas?

Ist eine nicht dichte Dusche ein unwesentlicher Mangel?

 

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