Garantieleistung ? wer bezahlt?

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icicle

Guest
Wir zogen 2004 in unser Haus, gebaut von einem renommierten GU aus der Ostschweiz, ein. Eineinhalb Jahre später begann der Fassadenputz im Sockelbereich an drei Fassaden an sich aufzublähen und blättert nun ab. Sieht schrecklich aus. Das GU kam nach meiner eingeschriebenen Mängelrüge zwar zu einer Besichtigung, hat aber bis jetzt null und nichts unternommen! Jetzt habe ich einen dipl. Bauexperten beauftragt, meine Interessen zu vertreten. Langsam kommt nun endlich Bewegung in die Sache.

Nun meine Frage: Muss ich als Geschädigter die Aufwendungen dieses Experten selber bezahlen, obwohl der Schaden unter Garantieleistungen fällt oder kann ich diese dem GU in Rechnung stellen. Gibts hier ein Gesetz für solche Fälle? Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.

 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Kosten wirst Du wohl leider selbst tragen müssen. Du hast Dir den Baufachmann als Hilfsperson hinzugeholt, womit dies auch zu Deinen Lasten geht. Dies mag sich aber im Endeffekt trotzdem auszahlen.

Aders verhält es sich, wenn Du über ein Gericht einen Prozess anstrebst. Dann wird vom Gericht (zumindest bei uns wäre dies so) ein vereidigter Sachverständiger bestimmt, welcher sich den Schaden anschaut und ihn ggf. als Mangel einstuft.

Verliert dann der GU den Prozess, dann muss er alle Gerichtskosten, inkl. Anwalt und Sachverständigenkosten übernehmen. Trotzdem wirst Du wohl auch hierbei in "Vorleistung" treten müssen.

Ansonsten, das weiß aber auch Dein Fachmann, den GU nochmals schriftlich in Verzug setzen und ihm eine letzte Frist zur Mangelbeseitigung geben. Dabei kann man erwähnen, dass nach deren fruchtlosem Ablauf ein Dritter die Arbeiten auf seine Rechnung ausführen wird. Dies kann aber ein ggf. sehr langwieriger Prozess werden, bis er bei Uneinsichtigkeit die Kosten dann übernehmen würde?

Alles weitere sollte Dein Fachmann wissen und beherrschen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Icicle

Sind die Garantiefristen nach der SIA 118 geregelt im Werkvertrag, dann liegt für die ersten 2 Jahre die Beweislast bei Unternehmer in Deinem Fall der Generalunternehmer, der muss belegen ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

Vom 3. bis zum 5. Jahr kehrt die Beweislast, somit musst Du belegen, dass ein Mangel vorliegt, was offensichtlich scheint. Somit müsstest Du Deinen Experten bezahlen. Kosten die nach meiner Meinung nach der Schadensfestlegung an den Generlaunternehmer überwälzt werden müssen.

Beste Grüsse

 
Hallo Othmar und Pfälzer

Also muss ich den Bauexperten zuerst selbst bezahlen, den Schaden muss ich ja nicht gross beweisen, der ist offensichtlich.

Wenn ich Euch recht verstehe, kann ich diese Kosten nach der Schadenbehebung an das GU überwälzen?

 
Da die normale Garantiezeit von 2 Jahren abgelaufen ist kommt jetzt die Garantie für verdeckte Mängel zum tragen. Das Problem ist nun jedoch zu klären ob es sich um einen verdecketen Baumangel handelt.

Ist es ein Schaden welcher Infolge von Fremdeinwirkung entstanden ist( Wetter), dann wird wohl die Gebäudeversicherung zu tragen kommen.

Ist es ein Schaden Infolge eines anderen Bauteils eines anderen Handwerkers, dann ist das wieder zu beweisen.

Das wird wohl ein hin und her werden.

Ich würde mal die Gebäudeversicherung anfragen.

 
Hallo icicle,

ja Du must, da das Vertragsverhältnis ja auch nur zwischen Dir und dem Bauexperten besteht.

Die Umwälzung auf den GU, wäre für mich fraglich (bei uns wäre dies, wie oben schon erwähnt nicht möglich) und auch Othmar schreibt von "....nach meiner Meinung ....müssen", aber ggf. kennt er die Gewohnheiten in der Schweiz und weiß, dass dies evtl. in der Regel so gehandhabt wird? Da halte ich mich als Deutscher natürlich etwas zurück, wobei ich es mir eigentlich nicht vorstellen kann.

Aber das sollte Dir doch auch der/Dein Bauexperte sagen können. Einfach fragen, er bekäme sein Geld von Dir ja sowieso, also kann er diese Frage ohne Probleme beantworten.

Gruß vom Pfälzer

 
Wir zogen 2004 in unser Haus,

Eineinhalb Jahre später begann der Fassadenputz im
War denn Deine Mangelmeldung somit auch nach 1,5 Jahren bereits beim GU eingegangen? Der Orstermin auch somit innerhalb der 2 Jahresfrist erfolgt?

Dann wäre ja die Beweislast, nach Othmars Ausführungen, definitiv beim GU!

Er hätte dann bis heute nur nicht darauf reagiert.

Gruß vom Pfälzer

 
Ja ich habe sofort nach 1,5 Jahren als die ersten Blähungen sichtbar wurden per eingeschriebenem Brief die Behebung des Schadens verlangt. Der Bauleiter und sein Chef kamen wohl vorbei, quatschten um den Brei herum und meinten, nach ca. 30 Minuten: Beobachten Sie weiter was weiter passiert, z.B. wenns regnet. Das Wasser ist nie am Gips gestanden, sondern immer versickert. Am Montag kommt nun der verantwortliche Gipser mit meinen beauftragten Experten zu einer Besichtigung. Mal sehen wies nun weitergeht ... Ich werde dann wieder informieren.

 

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