I
icicle
Guest
Wir zogen 2004 in unser Haus, gebaut von einem renommierten GU aus der Ostschweiz, ein. Eineinhalb Jahre später begann der Fassadenputz im Sockelbereich an drei Fassaden an sich aufzublähen und blättert nun ab. Sieht schrecklich aus. Das GU kam nach meiner eingeschriebenen Mängelrüge zwar zu einer Besichtigung, hat aber bis jetzt null und nichts unternommen! Jetzt habe ich einen dipl. Bauexperten beauftragt, meine Interessen zu vertreten. Langsam kommt nun endlich Bewegung in die Sache.
Nun meine Frage: Muss ich als Geschädigter die Aufwendungen dieses Experten selber bezahlen, obwohl der Schaden unter Garantieleistungen fällt oder kann ich diese dem GU in Rechnung stellen. Gibts hier ein Gesetz für solche Fälle? Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.
Nun meine Frage: Muss ich als Geschädigter die Aufwendungen dieses Experten selber bezahlen, obwohl der Schaden unter Garantieleistungen fällt oder kann ich diese dem GU in Rechnung stellen. Gibts hier ein Gesetz für solche Fälle? Für entsprechende Antworten wäre ich sehr dankbar.
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