Garantierückbehalt (auch wenn nicht vorgesehen vornehmen ?)

alpenland

Mitglied
08. Aug. 2009
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Habe von einem GU ein Refh Eckhaus gekauft, aber noch nicht alles bezahlt.

Nun dringt massiv Feuchtigketi über die Kellermauern ein (wahrscheinlich keine Sicherplatten und Sickerleitung unseriös ausgeführt).

Basis bildet SIA 118

- Nun wird der Grundpfandtitel vom GU erst ausgeliefert wenn ich alles bezahlt habe.

- Für Zahlungsverzug gilt ein Zins von 6%.

- Die Garantieen der beiteiligten Unternehmen liegen beim Architekt

- Der GU hält sich aus allem raus und delegiert die Garantien direkt an die Unternehmen /emoticons/default_mad.png .

Kann ich trotzdem einen Rückbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen ohne gleich betrieben zu werden ?? /emoticons/default_confused.png

Es gebe dazu einen BGE ?

besten Dank für Erfahrungen oder Wissen in dieser Sache

 
Hallo alpenland,

ich würde den Mangel als solchen schriftlich, per Einschreiben-Rückschein melden und darin direkt erklären, die ausstehenden Zahlungen erst dann zu tätigen, wenn dieser schwerwiegende Mangel fachgerecht behoben wurde.

Falls er dann noch Probleme sieht, kannst Du immer noch anbieten, den offenen Betrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Damit müsste er ja Deinen Zahlungswillen erkennen können.

Aber wenn Du alles zahlst, kannst Du ggf. lange auf die korrekte Mangelbeseitigung warten, bzw. sie schieben sich den schwarze Peter gegenseitig zu..

Ist der Architekt auch gleichzeitig der GU, oder warum sind die Garantiescheine nicht beim GU?

 
GU = Hauenstein

Arch = AAP

Garantiegeber = jeder einzelne Unternehmer /emoticons/default_mad.png

das ist genau das Spiel.

Eine Studie hätte übrigens ergeben, dass wir zu wenig lüften (hahahha...)

Bei einem Refh. hat es unten an der Boden / Wandkante ein kleines Bächlein (zum Glück), bei mir ist es "nur" feucht.

Ein Problem könnte sein "der Grundpfandtitel von 400kfr wird nur ausgeliefert an meine Bank " nach vollständiger Bezalung. /emoticons/default_additional/116.gif

 
ja das ist dann schon ein Trauerspiel, was die mit Dir treiben.

Sorry, aber als Deutscher kenne ich nun nicht die Bedeutung des Grundpfandtitels für Dich.

Wenn Du schon drin wohnst, wird die eigentliche Bauabnahme ja bereits gelaufen sein. Du befindest Dich damit also innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung? Oder nicht?

Egal wie, wenn sie jetzt schon alles mögliche veranstalten um hier keinen Mangel zu sehen, was Du ja wohl mit der Studie "zuwenig gelüftet" erklären wolltest, dann wird dies auch nicht besser, wenn Du die Zahlung leistest.

Wenn sie aber das restliche Geld haben wollen, dann wird man eher darum bemüht sein den Mangel zu beheben, als wenn sie den Betrag schon hätten. Das sollte Dir klar sein.

Was zurzeit "nur feucht" ist, kann bei längerem anhalten der Feuchtigkeit auch noch zum "Bach" werden. Dies ist hier keine Ruhebank. Lediglich wenn bei Dir diese Fläche völlig trocken wäre, könnte man beruhigt abwarten.

Dem ist aber wohl nicht so!

 
besten Dank Pfälzer /emoticons/default_smile.png

Habe gestern dem verschreibenden Notar Mail geschrieben, dass ich voraussichtlich einen Rückbehalt machen werde, mal schauen wie der reagiert

(steckt sicher unter einer Decke mit dem in der Region Bern sehr bekannten GU).

(Grundpfandtitel = Schuldbrief der im Grundbuch eingetragen wird, da hat der GU einen errichten lassen von 400kfr, der nach Bezahlung an meine Bank ausgeliefert würde, wenn nicht fehlt dieser die Sicherheit /emoticons/default_confused.png ).

Habe auch einen Anwalt aus dem Bekanntenkreis gebeten mal nach diesem Bundesgerichtsentscheid zu suchen.

Werde das Einschreiben sofort erstellen.

 
Hallo alpenland,

bei der Mangelmeldung solltest Du natürlich nicht erwähnen, dass es bei Dir "NUR" feucht ist... Nein, es ist "SCHON" feucht und die Gefahr ist damit relevant, dass sich dieser Mangel zu einem recht großen Problem ausweitet, ja fast schon sicher ist....

Damit kannst Du die Sorge um das Feuchteproblem besser darstellen und auch den Einbehalt begründen.

Rede auch mit Deiner Bank und erkläre dieser die Situation (auch wegen der dann ggf. nicht sofort vorhandenen Sicherheit in Form des ausgehändigten Schuldbriefes..) um den ggf. doch sehr gravierenden Mangel. Sie sollten Verständnis dafür aufbringen und ebenfalls Interesse daran haben, dass es hier nicht zu späteren Mehrbelastungen für Dich käme.

Wenn der GU noch Schwierigkeiten machen sollte, dann kannst Du ihm ja nebenbei den Vorschlag machen, dass Du auch bereit wärst die Summe zu zahlen, wenn er Dir als Sicherheit eine entspr. über diese Summe ausgestellte Gewährleistungsbürgschaft seiner Bank oder Versicherungen aushändigen würde.

Sobald diese vorliegt, überweist Du den Betrag auf das GU-Konto.

Am Ende hättest Du dann immer noch die Sicherheit, dass Du evtl. Aufwendungen, falls es zu größeren Schäden kommt, der GU hier streikt, diese durch Dritte ausführen lassen kannst und diese dann aus der Bürgschaft bezahlen kannst.

 
Sicherlich würde ich in diesem Fall keine Zahlung mehr leisten, solange der Mangel nicht behoben ist. Genau das müsste auch im Interesse der kreditgebenden Bank sein..... Mit der Bank wirst du schon zurecht kommen; ob das mit dem GU auch so wird? Für dich hoffe ich das natürlich! Also Mängel eingeschrieben rügen, fachgerechte Beseitigung verlangen - und dann liebenswürdig, aber penetrant täglich anrufen, bis eine Antwort kommt.

 
Nach Tel. mit dem verschreibenden Notar, war auch der der Meinung, ein Rückbehalt wäre gerechtfertigt.

Habe per Einschreiben an

GU, Architekt und Bauunternehmen

die Behebung des Mangels bis E. Okt 09 verlangt.

Gleichzeitig werde ich einen Rückbehalt von Fr. 20'000.- vornhemen.

Pfälzer, habe deine Idee von einer Bankgarantie oder Versicherung aufgenommen besten Dank.

Verlange, dass die Verzugszinsen mit meinen Umtrieben gegengerechnet werden.

Der GU hat praktisch eine eigene Bank, schlage vor das Sperrkonto dort einzuricht.

Besten Dank, berichte später über Reaktionen

schönen Abend

 

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