Hoi zäme
In unseren Werkverträgen hat wir vereinbart, dass mit der Schlussabrechnung der Unternehmer dem Bauherr einen Garantieschein von 10 % (Bank, Versicherung) abgibt.
Ich habe zwei Fragen.
a)
Ich habe nun festgestellt, dass der Baumeister bei den laufen Akontorechnungen bzw. bereits geleisteten Arbeiten schon jetzt jeweils 10 % Garantierückbehalt SIA 118 abzieht. Ist das ein flotter Zug des Bauunternehmers oder ist das eine Pflicht/Usus aller Baumeister ?
/emoticons/default_cool.png
Ist dieser Garantieschein wirklich von allen Unternehmern (mit Werkverträgen) am Schluss abzugeben (Fenster, Plattenbeläge usw.) ?
Gruss+Danke,
In unseren Werkverträgen hat wir vereinbart, dass mit der Schlussabrechnung der Unternehmer dem Bauherr einen Garantieschein von 10 % (Bank, Versicherung) abgibt.
Ich habe zwei Fragen.
a)
Ich habe nun festgestellt, dass der Baumeister bei den laufen Akontorechnungen bzw. bereits geleisteten Arbeiten schon jetzt jeweils 10 % Garantierückbehalt SIA 118 abzieht. Ist das ein flotter Zug des Bauunternehmers oder ist das eine Pflicht/Usus aller Baumeister ?
/emoticons/default_cool.png
Ist dieser Garantieschein wirklich von allen Unternehmern (mit Werkverträgen) am Schluss abzugeben (Fenster, Plattenbeläge usw.) ?
Gruss+Danke,