Garantievorbehalt

Angelo

New member
16. Mai 2013
28
0
0
Guten Tag

Wir haben 2 Jahre nach Bezug des EFH mehrere Risse im Abrieb auf einer Innenwand. Wahrscheinlich hat es kleine Setzungen der gemauerten Wand gegeben und dadurch sind diese Risse entstanden. Zur Zeit sind es Haarrisse.

Wir gehen nicht davon aus, aber wenn diese Risse in Zukunft grösser werden sollten und der Mangel behoben werden muss, möchten wir uns absichern. Wir möchten einen Garantievorbehalt oder Mängelvorbehalt machen.

Hat jemand eine Vorlage wie dies verbrieft sein muss oder kann mir jemand einen Tipp geben?

Besten Dank und liebe Grüsse

Angelo

 
Hallo Angelo

Was verstehst Du unter Garantievorbehalt?

Einen Einbehalt von Zahlungen, oder eine verlängerte Garantiezeit wegen Rissen, die derzeit noch keinen Mangel darstellen?

 
Hallo Pfälzer

Eine verlängerte Garantiezeit wegen Rissen, die derzeit noch keinen Mangel darstellen.

Es sind mehrere Risse. Einer geht vertikal von Türrahmen zu Türrahmen (ca. 2.50m lang) auf der Höhe des Sturzes resp. auf der Höhe einer darunterliegenden Mauersteinfuge.

Ich möchte mich einfach absichern, damit es später falls die Risse grösser werden sollten keine Diskussionen gibt resp. mir kein Versäumnis vorgeworfen werden kann.

Gibts da eine Möglichkeit?

Danke und Gruss

Angelo

 
Hallo Angelo

So eine Vereinbarung kannst Du, wenn der Vertragspartner mitspielt natürlich immer festhalten. Dazu gibt es m.E. auch keine "extra Formulare"... da es in der Regel auch nicht vorgeshen ist, die Garantiezeit einfach so zu verlängern. Freiwillig ist natürlich alles machbar.

Wo befindet sich denn der Riss? An einer Innewand im Dach-/Oberschoss (quasi einer "Inneren" Giebelwand, wie z.B. im Treppenhaus)?

Wie gross ist der derzeitige Riss genau?

Als Haarrisse gelten lediglich Risse bis 0,1 mm Breite. Ist der bei Dir zurzeit grösser, ist es ein Mangel und müsste zum Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung eh behoben werden.

Dazu schaue aber bitte noch in die Vertragsunterlagen...einige GUs "erhöhen" oftmals gerne die Normgrenze auf 1mm oder mehr. Bei von mir überpüften Vertragsunterlagen wollte sich ein GU mal locker 5mm genehmigen!!

 
Danke Pfälzer.

Ja, das ist eine Innenwand Giebelwand. Es ist schwierig abzuschätzen ob der Riss mehr als 0.1mm ist.

Wir haben mit Architekt nach SIA gebaut.

Besten Dank und liebe Grüsse

Angelo

 
Hallo Angelo

Wenn es ein Werkauftrag war, dann sollte auch grundsätzlich die SIA gelten... also die 0,1 mm Rissbreite.

Dein Architekt/Bauleiter sollte dann möglichst bei der Abnahme anwesend sein. Er sollte eine entsprechende Messkarte für Risse dabei haben, womit sich die Rissbreite leicht bestimmen lässt.

 
Ja, das ist eine Innenwand Giebelwand.

Besten Dank und liebe Grüsse

Angelo
...aha, wie vermutet... ja dort ist es auch kein wirkliches Wunder... gerade dann noch, wenn die dortigen Wände aus 12er Backstein bestehen (wovon man natürlich ausgehen kann, da in der Schweiz so üblich). Wenn Du noch ein Satteldach hast..die Wand also noch relativ hoch ist....dann unterliegt sie auch entsprechenden Bewegungen (das hat nicht unbedingt etwas mit Setzungen zu tun) und "bricht" an den Soll-Bruchstellen... also es entstehen Risse an den Schwachstellen... die schmalste Verbindungsfläche....eben im Sturzbereich zwischen Türen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.540
Beiträge
257.926
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Praveen_123