Garten (Wiese) gratis zur Nutzung überlassen-kompliziert oder einfach?

teo

Donator
14. Mai 2009
151
0
0
Hallo

Ich hätte gerne Rat und Ideen zu Folgendem:

Auf unserem Grundstück möchten wir gerne ein Stück Wiesland dem Nachbarn zur Nutzung (Beweidung durch ein paar Schafe) überlassen. Wir wollen nichts dafür. Der einzige Nutzen für uns liegt darin, dass wir dieses Stücklein Wiese dann nicht mähen müssen.

Da wir noch keine sichtbare Grenze - in Form eines Zauns oder ähnlichem - zum Nachbargrundstück gezogen haben, könnten nun die Schafe hindernissfrei zwischen den beiden Grundstücken hin und her "pendeln".

Könnte das allenfalls einmal unangenehme Folgen für uns haben? Lässt sich daraus vielleicht irgend einmal ein Gewohnheitsrecht ableiten? Wie soll man eine solche Regelung, ohne viel Tari-Tara, möglichst einfach und unkompliziert bewerkstelligen?

Bin Euch dankbar für Ideen und Ratschläge.

LG "teo"

 
Unsere Parzelle wurde früher ebenfalls ähnlich genutzt resp. "verpachtet". Der Vorbesitzer erstelle einen Pachtvertrag indem geregelt wird, dass diese Nutzung unentgeldlich ist. Ebenfalls wurde die Kündigung dieser Nutzung definiert.

Wenn dieses Dokument von beiden Parteien unterschrieben wird, sollten beide abgesichert sein und niemand kann später etwas anderes behaupten...

 
Hallo Theo,

ich würde keinen Pachtvertrag aufsetzen, den damit bindest Du dich auf eine gewisse Zeitspanne. Zudem ist ein Pachtvertrag - je nach Grösse der betroffenen Fläche - laut OR bewilligungspflichtig.

Grundsätzlich gehört Dir ja das Land. Von daher kannst Du jederzeit z.B. einen Zaun erstellen oder dem Schäfer sagen, dass Du keine Schafe mehr auf Deinem Land wünschst. Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch regelmässige Benutzung Deines Eigentums auf jeden Fall nicht.

Um Dich trotzdem abzusichern könntest Du ja z.B. einen Gebrauchsleihevertrag mit Ihm machen. Da musst Du auch als Laufzeit nix angeben, sondern "bis auf Widerruf". Damit hast Du jederzeit die Möglichkeit den Schäfer wieder von Deinem Land zu verweisen. Darin würde ich dann auch vermerken, dass für beide Parteien daraus keine Kosten entstehen - obschon eine Gebrauchsleihe grundsätzlich unentgeltlich ist (den Schäfer "vermieten" ja bekanntlich auch die Schafe um zu mähen.../emoticons/default_wink.png).

Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob eine Gebrauchsleihe für Land auch angewendet werden kann. Normalerweise geht es hier um Gegenstände, welche beweglich sind... aber da hilft Dir sicher ein Anwalt oder ein Spezialist hier aus dem Forum...

Grüssle

Arcuos

 
Hallo "rman" und "arcuos"!

Ich danke Euch beiden für die Antworten. Da wir es ja möglichst einfach handhaben wollen, werden wir von einem Pachtvertrag absehen. (Danke, arcuos für den Hinweis, dass ein solcher bewilligungspflichtig ist.)

Wir werden nun ein Schreiben aufsetzen, in dem die Begriffe "...bis auf Widerruf" und "unentgeltlich" sicherlich vorkommen werden.

Gehe davon aus, dass es so keinerlei spätere Komplikationen geben sollte.

Nochmals Danke und LG von "teo"

 
meines Wissens machte man früher genau das umgekehrte, damit kein pachtverhältnis zu stande kam. der landeigentümer beauftragte den schafhirten, das land mit den schafen abzumähen. als honorar wurde symbolisch 1 franken vereinbart. davon ausgehend, dass dir der schäfer sicherlich eine flasche wein für diesen auftrag übergibt, hättest du dennoch keine kosten und es wäre immer klar, wem das land gehört. ausserdem kämst du so kaum zum risiko, ein stillschweigendes pachtverhältnis (mit entsprechend langer kündigungsfrist) eingegangen zu sein.

 

Statistik des Forums

Themen
27.619
Beiträge
258.032
Mitglieder
31.833
Neuestes Mitglied
ritadiaz9112