Gartenplaner gewechselt - Verpflichtung?

Solanna

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20. Apr. 2014
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Hallo zusammen

Mein Garten hat zu viele schlecht begehbare Böschungen, muss teilweise ohnehin saniert werden, nachdem 3-6 Erdsonden versenkt und verbunden sein werden, und ich brauche Mergelplätze für Velounterstand und zwei kleine Sitzplätze. Vor dem Haus möchte ich zwei Zementplattenreihen mehr als jetzt. Diese liegen 175 cm höher als der untere Teil des Rasens.

Ich entdeckte letzten Sommer einen verwunschenen, relativ wilden Garten mit von Mäuerchen eingefassten schmalen Terrassenbeetfingern senkrecht zum Hang. Die Besitzerin hatte ihn vor 15 Jahren weitgehend selbst angelegt. Inzwischen sei ihr Sohn designiertes GL-Mitglied einer grösseren Gartenbaufirma in der Nähe.

Da dieser folglich wusste, was ich wollte, beauftragte ich ihn mit der Planung.

Er setzte ziemlich viel Zeit ein, hatte ein paar nette Ideen, aber hörte mir nicht zu oder ging nicht auf meine Wünsche ein. Zwar hatte ich kleine Bruchsteine für die Terrassenfingermäuerchen gewollt, weil glaubte, das komme günstiger. Als ich aber entsetzt war über die Offerte von 50'000Fr., zudem mit Mauern parallel zum Hang, sagte er mir nicht, grössere Steine würden dafür die Arbeitsstunden verringern. Ein abgeänderter Plan beruhte v.a. auf meinen eigenen, weniger geometrischen Ideen, doch fehlten z.B. ausgerechnet die gewünschten Terrassenfinger, die ich mit selbstgezogenem Sommerflor bepflanzen möchte, weiterhin. Dafür sollte es nun 65'000Fr. kosten.

Zufällig lernte ich einen andern Gartenbauer kennen, der mir gut zuhört, Optimierungsvorschläge macht und - ohne zentimetergenaue Planzeichnung - als Praktiker in meinem Beisein die genauen Details beim Umsetzen festlegen will (eine befreundete Architektin skizzierte mit mir einen ungefähren Plan und war bei der Endbesprechung mit Optimierungen dabei. Der Neue rechnet zwar auch mit 50'000Fr., aber für einen Garten nach meinen Wünschen, auf den ich mich freue.

Nun muss ich aber dem ersten Gartenbauer, der offenbar immer noch mit meinem Auftrag rechnet (als der Wechsel noch nicht 100%ig sicher war, meldete er sich in die Ferien ab, falls ich vor dem Bohren noch Gehölze entfernen lassen wolle).

Ich habe am Anfang zwar naiv versichert, dass ich den Garten von ihm umgestalten lassen wolle, weil er wisse, was ich wolle. Aber ich habe dann auch gesagt, dass seine Vorschläge ja gar nicht dem entsprächen. Und auf die 2. Offerte gar nicht mehr reagiert.

Frage: Reicht ein Absagemail? Muss ich jetzt etwas zahlen für den Planungsaufwand und die mehrseitigen Detailofferten? Von seinen Ideen wird praktisch nichts umgesetzt.

 
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Da du ihm versichert hast du würdest den AUftrag bei ihm abschliessen konnte er also auch damit rechnen.

In dem Fall kann er dir geleistete Arbeitsstunden, welche durch den Auftrag abgedeckt gewesen wären in Rechnung stellen. - Völlig gleich ob du die Ideen von ihm übernimmst oder nicht - Die Arbeit war da.

Wenn ich so lies was da an Aufwand betrieben wurde kann ichmir gut vorstellen, dass diese Rechnung nicht gerade günstig ausfallen wird.

 
Zufällig lernte ich einen andern Gartenbauer kennen, der mir gut zuhört, Optimierungsvorschläge macht und - ohne zentimetergenaue Planzeichnung - als Praktiker in meinem Beisein die genauen Details beim Umsetzen festlegen will .
Nach einigen Wochen kommt dann hier möglicherweise ein Beitrag mit dem nicht seltenen Titel "Rechnung viel höher als Offerte": Das könnte eine Blankovollmacht für Kostenüberschreitungen sein.

Eine Offerte ohne genaue Planung bis ins Detail kann man nur dann machen, wenn man im Preis genug Platz nach oben für eben solche Details lässt. Ob er dir dann die Kostenersparnis "wegen Nichteintretens vorhergesehenen Aufwandes" weitergibt, ist seine Sache, er muss es nämlich nicht.

Das Problem in solchen Sachen ist oft, dass der Kunde zwar genaue Vorstellungen darüber hat, wie es aussehen soll, aber nicht, was das aufwandmässig für Konsequenzen hat.

"Ich habe am Anfang zwar versichert, dass ich den Garten von ihm umgestalten lassen wolle, weil er wisse, was ich wolle. Aber ich habe dann auch gesagt, dass seine Vorschläge ja gar nicht dem entsprächen. "

Was jetzt? Am Hang sind eigentlich niemals zwei Gärten gleich, und wenn man gegen das Gelände bauen will, weil man anderswo genau das gesehen hat, was man will, dann kann es so herauskommen.

"Die Besitzerin hatte ihn vor 15 Jahren weitgehend selbst angelegt. Inzwischen sei ihr Sohn designiertes GL-Mitglied einer grösseren Gartenbaufirma in der Nähe."

Also war es nicht der Sohn, der geplant hat.

Möglicherweise liegen diese Art Beete bei dem Preisdach nicht drin, oder es erfordert Hangsicherungen, oder ...

Ich mach meine Gärten (alle am Hang) auch selber, aber du willst nicht wissen, wieviel Zeit das braucht oder was das gekostet hätte, wenn ich alle Trockenmauern und Steintreppen so, wie ich sie haben will, hätte ausführen lassen. Zudem entwickels sich meine Vorstellungen im Lauf der Arbeit immer weiter, und vieles wird anders als zuerst angedacht. Ich schaue andernorts aufmerksam Gärten an, würde aber nur Gestaltungsideen aufnehmen und der Situation anpassen, niemals aber einen Garten kopieren wollen.

In so einem Fall wie bei Dir hättest Du zuerst mit dem Planer den anderen Garten gemeinsam anschauen und ihm sagen sollen, was du warum so möchtes und was weniger wichtig ist bzw. situationsbedingt auch anders gelöst werden kann. Dann hätte er er erstmal sagen sollen, ob er so etwas überhaupt machen will oder ob ihm diese Art Gartengestaltung nicht zusagt. Nun erst kann er die Planung den Gegebenheiten anpassen, ohne dass du das Gefühl hast, er höre dir gar nicht zu.

Mich würde hier interessieren, wie Architekten generell herausfinden, was der Kunde eigentlich willl, und ob sie miteinander können, bevor sie viel Geld am Kunden vorbei in Details verplanen. Diese Erfahrung ist nämlich weder für den Planer noch für den Kunden angenehm.

 
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Hallo Solanna

Wir haben unseren Garten im letzten Herbst von einem Gartenbau-Unternehmen planen und ausführen lassen.

Der Gärtner weist bereits auf seiner Homepage transparent auf die einzelnen Planungsschritte und die entsprechenden Kosten hin. Eine Planung inkl. Pflanzplan und Pflanzenliste wird mit ca. Fr. 3'000.- budgetiert (mit CAD-Planung/Plänen + Fr. 2'500.-). Bei Ausführung wird 1/3 der Planungskosten gutgeschrieben.

Finde ich eine faire Lösung, denn heute arbeitet niemand mehr umsonst - würde ich ja auch nicht tun.

Und klar soll der Planer, egal was er für Dich plant, auf Deine Wünsche eingehen, aber diese Leute haben ihr Fach normalerweise gelernt und sollten wissen was machbar ist und was nicht. Ok, auch wir waren uns mit der Landschaftsarchitektin nicht immer einig, aber wir werden dann im Frühjahr sehen, ob unsere Wünsche in Erfüllung gegangen sind [emoji6].

Gruss Eos

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Da dieser folglich wusste, was ich wollte, beauftragte ich ihn mit der Planung.

Er setzte ziemlich viel Zeit ein, hatte ein paar nette Ideen, aber hörte mir nicht zu oder ging nicht auf meine Wünsche ein.


Was genau ist nun die Frage?

Ob der Auftraggeber den Beauftragten für die Ausführung eines Auftrags bezahlen muss? Gemäss Art. 394 Abs. 3 OR ja, wenn eine Vergütung üblich ist. Planungaufträge sind üblicherweise entgeltlich. Die Frage nach einem Honoraranspruch ist meines Erachtens für den Planunsauftrag klar zu bejahen. Es wurde ja offensichtlich auch nicht bloss eine Offerte erstellt. Nicht bezahlen muss man den Beauftragten, wenn er den Auftrag schlecht, d.h. z.B. nicht sorgfältig ausgeführt hat.

Nachdem dem Gartenbauer versprochen wurde, man wolle mit ihm bauen, könnte er sich auf den Standpunkt stellen, es sei bereits ein Werkvertrag abgeschlossen worden. Über die Chancen dieses Standpunkts lässt sich hier nicht viel sagen, dazu müsste man mehr wissen.

Viel Potential zu unerquicklichen Streitereien, wenn jemand darauf aus ist.

brico

 
Nachdem dem Gartenbauer versprochen wurde, man wolle mit ihm bauen, könnte er sich auf den Standpunkt stellen, es sei bereits ein Werkvertrag abgeschlossen worden. Über die Chancen dieses Standpunkts lässt sich hier nicht viel sagen, dazu müsste man mehr wissen.

brico
Dann wäre aber auch zu beachten, dass ein Werkvertrag (oder auch ein Auftrag) jederzeit kündbar ist. In dem Fall wären die bisher aufgelaufenen Arbeiten abzurechnen.

Nicht korrekt ist in diesem Fall sicher die Annahme von Kaffeebart, dass "In dem Fall kann er dir geleistete Arbeitsstunden, welche durch den Auftrag abgedeckt gewesen wären in Rechnung stellen. - Völlig gleich ob du die Ideen von ihm übernimmst oder nicht - Die Arbeit war da. " => hypothetische Arbeitsstunden, also solche, die noch nicht erbracht wurden, können nicht in Rechnung gestellt werden. Vorbehältlich allerdings einem möglichen Schaden, den der Gartenbauer nachweislich erlitten hätte.

 
Nein

Dann wäre aber auch zu beachten, dass ein Werkvertrag (oder auch ein Auftrag) jederzeit kündbar ist. In dem Fall wären die bisher aufgelaufenen Arbeiten abzurechnen.


Ein Werkvertrag sei jederzeit kündbar und es müssten bloss die bereits geleisteten Arbeiten bezahlt werden? Das ist meines Erachtens falsch und dies ist gleichzeitig der wichtigste Unterschied zum Auftrag.

Man kann zwar als Besteller von einem Werkvertrag zurücktreten, solange das Werk noch nicht vollendet ist. Gemäss  Art. 377 OR aber nur "gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers". Das beinhaltet dann zumindest den entgangenen Gewinn des Unternehmers und allenfalls auch Weiteres. Das kann teuer werden.

brico

 
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Nicht korrekt ist in diesem Fall sicher die Annahme von Kaffeebart, dass "In dem Fall kann er dir geleistete Arbeitsstunden, welche durch den Auftrag abgedeckt gewesen wären in Rechnung stellen. - Völlig gleich ob du die Ideen von ihm übernimmst oder nicht - Die Arbeit war da. " => hypothetische Arbeitsstunden, also solche, die noch nicht erbracht wurden, können nicht in Rechnung gestellt werden. Vorbehältlich allerdings einem möglichen Schaden, den der Gartenbauer nachweislich erlitten hätte.
Behaupte hier nicht irgendwas, dass ich so nicht gesagt habe ;-)

Er kann die Stunden abrechnen, die er geleistet hat. - So steht es da.

Als Zusatzinfo im gleichen Satz auch noch, dass diese bereits geleisteten Stunden durch den Vertrag, von dem der Planer annehmen konnte dass er geschlossen wird, gedeckt gewesen wären.

Somit bezieht sich der Ausdruck "welche durch den Auftrag abgedeckt gewesen wären"
nicht auf hypothetische noch nicht geleistete Stunden, sondern auf die bereits geleisteten Arbeiten.

 
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Vielen Dank an alle, die mitdiskutiert haben und noch -diskutieren werden, besonders fipsli für den Link. Ich habe nun heute ein kurzes, freundliches Absagemail geschickt und harre nun der Dinge. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. In meinem Bekanntenkreis waren sich auch Handwerker nicht einig, ob eine Offerte erstellen Geschäftsrisiko sei oder verrechnet werden dürfe.

 
Behaupte hier nicht irgendwas, dass ich so nicht gesagt habe ;-)

Somit bezieht sich der Ausdruck "welche durch den Auftrag abgedeckt gewesen wären"
nicht auf hypothetische noch nicht geleistete Stunden, sondern auf die bereits geleisteten Arbeiten.
Alles klar, dann meinen wir ja das selbe (man kann das "wären" meines Erachtens halt tatsächlich auf zwei verschiedene Arten verstehen resp. interpretieren).

 
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