Gartenzaun/Sichtschutz wie nah, wie hoch...?

Arcuos

Mitglied
13. Juni 2007
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Hallo liebe "Rechtsexperten"!

Wir planen einen Sichtschutz zum Nachbargrundstück. Da stellt sich nun die Frage, wie hoch der Zaun/Sichtschutz werden darf und wie nah zum Nachbargrundstück der aufgestellt werden darf. Ebenfalls würde uns interessieren, ob ein solcher Sichtschutz z.B. auch auf die Grenze gestellt werden darf (Einverständnis des Nachbarn vorausgesetzt), resp. muss dann dies im Grundbuch eingetragen werden oder nicht?

Besten Dank im Voraus für Eure Infos & Grüssle

Arcuos

 
Hi Arcuos

Kein Rechtsexperte, war bloss mal an einem Vortrag des HEV Juristen dazu. Erst ist in erster Linie mal von Kanton zu Kanton verschieden.

Dazu kommt noch wie der Zaun aufgebaut ist. Bei einem Maschendraht darf ein Zaun auf dei Grenze gestellt werden, max. Höhe 1.5 Meter.

Bei Sichtdichten Zaun gelten da wieder andere Bestimmungen, ich glaube doppelter Abstand zur Grenez als Höhe.

Bei Bäumen/Sträucher gilt wiederum etwas anderes, es kommt drauf an wann die Dinger geplanzt worden sind. Was älter als 5 Jahre ist und niemals beanstandet worden ist, muss nicht mehr gegetan werden (Auch wenn die Abstände nicht eingehalten sind).

Frage deine lokale Gemeinde an, die haben meistens Merkblätter dazu.

 
ich denke das ist von Kanton zu Kanton bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei uns ist es so, dass ein Zaun und ähnliches max. 1.50 cm über dem natürlichgewachsenen Terrain sein darf - natürlich nicht auf der Grenze sondern nur bis an die Grenze des Nachbarns.

Noch komplizierter ist es mit Pflanzen (Hecken, Bäume etc.). Da muss man mind. 50 cm Abstand halte oder mind. die Hälfte der Höhe des Strauches (es gilt jeweils das Grössere).

Wenn Euch das zu kompliziert ist bzw. höher hinauswollt, braucht ihr (am besten schriftlich) die Zustimmung des Nachbarn.

 
Ja, das "Problem" hatten wir auch gerade...

Mindestabstand Pflanzen (Mitte Stamm) ist in ZH 60cm, Höhe dann max. 120cm, wenn der Nachbar es nicht näher/höher erlaubt.

Bei Zäunen, Sichtschutzwänden etc. auch unbedingt beachten, ob Baueingabe nötig. Bei uns bereits ab 80cm Höhe!!!

Für Pflanzen wie Zäune etc. gilt: Je cm weiter Abstand von der nachbarlichen Grenze sind 2cm mehr Höhe erlaubt!

 
Bei unserer Gemeinde konnten wir dazu ein Merkblatt von der Homepage runterladen.

Habt Ihr sowas nicht?

Sonst mal beim Bauamt nachfragen.

 
Bei unserer Gemeinde konnten wir dazu ein Merkblatt von der Homepage runterladen.

Habt Ihr sowas nicht?

Sonst mal beim Bauamt nachfragen.
Leider finde ich nix auf der Homepage diesbezüglich... ich wollte auch telefonisch anfragen... aber die lieben Beamten haben ab 15:00 Uhr am Freitag Wochenende! /emoticons/default_sad.png
 
Hoi Arcuos

Die Grenzabstände zu Nachbarn sind in der Regel im jeweiligen kantonalen Einführungsgesetzt zum ZGB geregelt. Wahrscheinlich wird das Baureglement deiner Gemeinde drauf verweisen. Gegenüber Strassen oder der Landwirtschaftszone gelten dann aber möglicherweise andere Abstände und wie bereits erwähnt, ein Zaun ist keine Hecke und keine Mauer,....

Wenn dein Sichtschutz gegenüber deinem Nachbarn aufgestellt werden soll und dieser Einverstanden ist, kann er aber unter Umständen auch höher sein als die im Gesetz/Reglement vorgeschriebenen Höhen.

Wenn du nur den Sichtschutz (und nicht gleichzeitig noch ein haus oder so) baust, kläre zuerst ab, ob du für den Sichtschutz überhaupt eine Baubewilligung brauchst.

Gruss

Marcel

 

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