Gaube mit Bauantrag

Hallo trusjoitsch,

willkommen im Forum.

Dies ist korrekt. Du benötigst für den Einbau einen Bauantrag inkl. dem statischen Nachweis für die restliche Dachfläche und der neuen Gaube.

Kläre auf dem zuständigen Bauamt, ob Du überhaupt eine Dachgaube einbauen darfst? Dies, ggf. auch deren Form, ist nicht immer und überall erlaubt.

Mit der Gaube veränderst Du die derzeitige Statik des Daches, deshalb benötigst Du eine neue Statik welche nachweist, dass der Einbau kein Problem darstellt oder eben mit den erforderlichen Änderungen, dies wieder ausgeglichen wird!

Zudem veränderst Du die Wohlflächen des Hauses. Diese werden durch die dann vorhandenen höheren Flächen (Kopfhöhe) vergrößert. Auch dies ist dem Bauamt nachzuweisen. Ist im Dachgeschoss auch jetzt bereits ein Wohnraum vorhanden oder wird dies erst mit dem Einbau der Dachgaube möglich/bzw. geplant? Je nach dem, wären hier auch noch andere Vorschriften zu beachten!

Technisch ist dies kein Problem, muss aber gemacht werden!

 
Ich weiß auch das man das äußere ansehen eines Hauses nicht einfach verändern darf ohne die Gemeinde zu fragen . Das war bei mir auch als ich ein Fenster von der Außenfasade weg gemacht habe . (wobei es nach nachfrage bei der Gemeinde keine fragen gab und es genehmigt wurde)

 

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