Gebäudeabstand

lukas_ch

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05. Mai 2007
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Salü zusammen

Kennt sich jemand aus mit den Bauvorschriften vom Kt. AG?

Offenbar muss da der Abstand zwischen 2 Gebäuden immer so gross sein wie die Summe der geforderten Grenzabstände. Dies macht aber irgendwie gar keinen Sinn, da ja so gar keine Näherbau- oder Grenzbaurechte vereinbart werden können, resp. diese kaum was nützen. Können diese Gebäudeabstände mit gegenseitiger Abrede nicht reduziert werden?

Beispiel für Hauptwohnseite = Grenzabstand 7.5m, sonst 4m, dies ergibt auf Hauptwohnseite 11.5m Gebäudeabstand und sonst 8m, sehe ich das tatsächlich richtig?

Danke im Voraus

Lukas

 
Beispiel für Hauptwohnseite = Grenzabstand 7.5m, sonst 4m, dies ergibt auf Hauptwohnseite 11.5m Gebäudeabstand und sonst 8m, sehe ich das tatsächlich richtig?
Nicht ganz, es wird jeweils die Hauptwohnseite der einzelnen Gebäude genommen, d.h. wenn beide Gebäude dieselbe Hauptwohnrichtung haben (z.b. Richtung Süden) reicht 8m (4+4). Wenn ihr im Gegensatz dazu die HWR gegeneinander habt, also euch gegenseitig ins Wohnzimmer guckt, wären sogar 16m (8+8) nötig.

Oder eben 12m wenn nur ein Gebäude die HWR in Richtung des Nachbargebäudes hat.

Wenn ihr diese Abstände unterschreiten wollt ist ein Näherbaurecht erforderlich welches dann im Grundbuch eingetragen wird, wobei ihr bedenken müsst dass ihr dem Recht-gebenden Nachbarn etwas anbieten solltet, da er auf sein Abstandsrecht verzichtet.

 
Nicht ganz, es wird jeweils die Hauptwohnseite der einzelnen Gebäude genommen, d.h. wenn beide Gebäude dieselbe Hauptwohnrichtung haben (z.b. Richtung Süden) reicht 8m (4+4). Wenn ihr im Gegensatz dazu die HWR gegeneinander habt, also euch gegenseitig ins Wohnzimmer guckt, wären sogar 16m (8+8) nötig.

Oder eben 12m wenn nur ein Gebäude die HWR in Richtung des Nachbargebäudes hat.

Wenn ihr diese Abstände unterschreiten wollt ist ein Näherbaurecht erforderlich welches dann im Grundbuch eingetragen wird, wobei ihr bedenken müsst dass ihr dem Recht-gebenden Nachbarn etwas anbieten solltet, da er auf sein Abstandsrecht verzichtet.
Mmh...bist du dir da sicher? Wir haben südlich ein Näherbaurecht vereinbart auf 3.5m, dies ist aber der Grenzabstand und nicht der Gebäudeabstand. Kann damit automatisch auch der Gebäudeabstand (also von Fassade zu Fassade) unterschritten werden?

 

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