Salü zusammen
Kennt sich jemand aus mit den Bauvorschriften vom Kt. AG?
Offenbar muss da der Abstand zwischen 2 Gebäuden immer so gross sein wie die Summe der geforderten Grenzabstände. Dies macht aber irgendwie gar keinen Sinn, da ja so gar keine Näherbau- oder Grenzbaurechte vereinbart werden können, resp. diese kaum was nützen. Können diese Gebäudeabstände mit gegenseitiger Abrede nicht reduziert werden?
Beispiel für Hauptwohnseite = Grenzabstand 7.5m, sonst 4m, dies ergibt auf Hauptwohnseite 11.5m Gebäudeabstand und sonst 8m, sehe ich das tatsächlich richtig?
Danke im Voraus
Lukas
Kennt sich jemand aus mit den Bauvorschriften vom Kt. AG?
Offenbar muss da der Abstand zwischen 2 Gebäuden immer so gross sein wie die Summe der geforderten Grenzabstände. Dies macht aber irgendwie gar keinen Sinn, da ja so gar keine Näherbau- oder Grenzbaurechte vereinbart werden können, resp. diese kaum was nützen. Können diese Gebäudeabstände mit gegenseitiger Abrede nicht reduziert werden?
Beispiel für Hauptwohnseite = Grenzabstand 7.5m, sonst 4m, dies ergibt auf Hauptwohnseite 11.5m Gebäudeabstand und sonst 8m, sehe ich das tatsächlich richtig?
Danke im Voraus
Lukas