Hallo zäme,
schaut euch mal folgendes Bild an:
Nehmen wir mal an, bei "Ansicht Traufseite" würde das Gelände von links nach rechts, von Fassade zu Fassade, 1.5m abfallen (auf 10m Länge). Also 15% Neigung.
Wo muss dann die Gebäudehöhe gemessen werden?
Und, weil es sich ja um Hanglage handelt, bei der der Keller um 1.5m aus dem Boden ragen darf: Wie rechnen sich diese 1.5m zu der Gebäudehöhe? Gilt die Gebäudehöhe ab Terrain (nur wo, weil Hanglage)?
Merci fürs Aufklären der Verwirrung!
Gruss,
Rapphael
schaut euch mal folgendes Bild an:
Nehmen wir mal an, bei "Ansicht Traufseite" würde das Gelände von links nach rechts, von Fassade zu Fassade, 1.5m abfallen (auf 10m Länge). Also 15% Neigung.
Wo muss dann die Gebäudehöhe gemessen werden?
Und, weil es sich ja um Hanglage handelt, bei der der Keller um 1.5m aus dem Boden ragen darf: Wie rechnen sich diese 1.5m zu der Gebäudehöhe? Gilt die Gebäudehöhe ab Terrain (nur wo, weil Hanglage)?
Merci fürs Aufklären der Verwirrung!
Gruss,
Rapphael