Gebäudehöhe in Hanglage berechnen

Raphael

Mitglied
05. Apr. 2008
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Hallo zäme,

schaut euch mal folgendes Bild an:

gebaeudehoehe.jpg


Nehmen wir mal an, bei "Ansicht Traufseite" würde das Gelände von links nach rechts, von Fassade zu Fassade, 1.5m abfallen (auf 10m Länge). Also 15% Neigung.

Wo muss dann die Gebäudehöhe gemessen werden?

Und, weil es sich ja um Hanglage handelt, bei der der Keller um 1.5m aus dem Boden ragen darf: Wie rechnen sich diese 1.5m zu der Gebäudehöhe? Gilt die Gebäudehöhe ab Terrain (nur wo, weil Hanglage)?

Merci fürs Aufklären der Verwirrung!

Gruss,

Rapphael

 
ich hoffe nicht, dass das Dach, welches rechts übersteht, ganz aussen bis auf das Terrain gemessen wird... sonst können wir unsere aktuelle Planung vergessen. Es wird doch hoffentlich höchstens an der rechten Fassade gemessen, oder?

 
Hallo

Um es vorne weg zu nehmen, ich weiss es nicht. Am besten Du fragst bei der zuständigen Behörde Deiner Gemeinde nach...

Aber ich befürchte der Satz

Die Höhe darf in keinem Punkt überschritten werden
meint, dass die Höhe links (in Deinem Beispiel) als Gebäudehöhe gilt und nicht rechts... /emoticons/default_sad.png Sorry.
Aber eben frag doch lieber auf der Gemeinde nach.

Liebe Grüsse und viel Erfolg

Walti

 
Leider kann ich Dir Deine Frage auch nicht beantworeten, doch bei uns war es so, dass wenn das Gefälle mehr als 10 % ist, man Hangzulage bekommt. Ich glaube in unserer Gemeinde ist das 1 m. Leider kann ich Dir auch nur den Rat geben, direkt bei der Gemeinde anzufragen, wie das gemeint ist. Bei uns wurde die Höhe von ??? bis zur Oberkante Dachsparren (derjenige, der auf dem Kniestock aufliegt) gemessen.... Die Dachneigung war mit höchstens 36 Grad ja definiert.

Ich drücke die Daumen, dass es passt!

Viele Grüsse

Bäröschli

 
Hallo Raphael

Also bei uns wird die höhe am tiefsten Punkt vom gewachsenen Terrain gemessen und nicht nach eventueller Auffüllung. Kellerhöhe die über das gewachsene Terrain rausschaut wird "mitgemessen".

Ich lege noch ein Blatt mit ein paar Bilder bei, vielleicht hilft es Dir meine Erklärung zu verstehen.

Aber am besten fragst Du bei der Gemeinde oder beim Bauamt, weil sie vielleicht anders messen...

Beste Grüsse,

Blaise

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Hoi Walti,

vielen Dank!

Naja, links wäre schön, so wie ich es gemeint hatte.

Zur Verdeutlichung hier eine abgeänderte Skizze:

gebaeudehoehe2.jpg


Gilt nun wohl A, B, C oder D?

Lieben Gruss,

Raphael

 
Hoi Baröschli + Blaise,

vielen Dank auch euch!

Ja es spricht vieles dafür, dass es 4.5m ab gewachsenem Terrain an der Fassade ist, also Punkt c) in meiner Skizze.

Wir werden das heute noch versuchen abzuklären...

Nochmals merci vielmals + Gruess,

Raphael

 
Hoi Raphael

Ja bei uns sind es auch 4.5 m an der Fassade gemessen, also C auf deiner Skizze.

Gruess,

Blaise

 
@Raphael

/emoticons/default_ohmy.png Uups, ja, ich meinte auch C also rechts. Also dort wo der Daumen links ist /emoticons/default_wink.png

Gruss Walti

 

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