Gebäudeversicherung deckt Hausschwamm nicht

Dresdner

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29. März 2013
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Hallo zusammen,

ich habe gerade ein wenig im Internet gestöbert und bin auf einen interessanten Artikel für Mieter gestoßen. Was für mich daraus wichtig erscheint ist, dass eine Gebäudeversicherung meistens eine "Schwammklausel" hat. 

Diese Klausel besagt dann, dass ein durch Hausschwamm verursachter Schaden durch die Versicherung nicht gedeckt ist.

Drum bin ich mal in den Keller gegangen und habe meinen Ordner mit den Versicherungspapieren ausgepackt. Die Unterlagen die ich besitze sagen eindeutig, dass ich bei Hausschwamm selbst für alles aufkommen muss. Morgen bekommt mein Versicherungsmensch einen Besuch abgestattet.

Also kann ich euch auch nur so empfehlen, schaut lieber vorher nach bevor es zu spät ist /emoticons/default_wink.png

lg

Dresdner

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei Handänderungen muss ein Verkäufer einen Hausschwammbefall anzeigen, das gilt sonst als verdeckter Mangel.

Hausschwammbefall lässt sich mit etwas Sorgfalt entdecken bzw. vermeiden und ist immer auf Baufehler oder nicht rechtzeitig behobene Gebäudeschäden zurückzuführen.

Insofern ist das mit der Versicherung nicht so ein Problem. Die wollen halt vermeiden, dass jemand eine Schwammhütte kauft oder auch den eigenen Altbau auf Kosten der Versicherung erneuern lässt. Da man nicht "warm abreissen" darf, wäre es für manchen Immobilienspekulanten interessant, ein Abbruchobjekt durch Schwamm zu sanieren (ein Wasserschaden lässt sich ja leicht erzeugen) und dafür auch noch Geld von der Versicherung zu bekommen.

 

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