Gebäudeversicherung war bei uns zu besuch...

theleftfoot

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23. Juli 2008
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und habe nach 14 jahren das haus neugeschätzt...

zur vorgeschicht...wir konnten das haus von dem grossvater meiner frau abkaufen. wir leben nun seit 4 jahren in diesem haus und haben, als wir eingezogen sind, klein renoviert.

nun war die gebäudeversicherung da und hat das haus neu eingeschätz wegen versicherungs leistung, usw....

gestern kam die neue einschätzung und diese beläuft sich um 96'000 sfr höcher! dass heisst früher waren es 300'000 sfr. nun sind es 396'000 sfr. bezahlt haben wir knapp 350'000....umbaukosten ca. 35'000...

nun meine frage, was hat das für eine auswirkung auf die steuererklärung? wird der eigenmietwert erhöht? somit muss ich mehr steuern zahlen, richtig?

soll ich da rekurs einlegen?

danke für euere kompetenten antworten

gruess rafael

 
nun...

Für den höheren Versicherungswert spricht, dass Deine Unterversicherung damit behoben wird. Denn bei einem Schaden an einen unterversicherten Objekt, wird nur anteilmässig ausbezahlt. Beispiel: effektiver Wert: 100, versicherter Wert 50; Schaden 40; Auszahlung 20 ...

Ausserdem sollte die Versicherungssumme ja ausreichen, um bei einem Schaden den aktuellen Zustand wieder herrichten zu können ...

Dagegen spricht:

- mögliche Abhängigkeit zum Eigenmietwert

- mögliche Abhängigkeit diverser Anschlussgebühren (Wasser, Strom,...)

- mögliche Abhängigkeit der Vermögenswerte in der Steuerrechnung (nicht nur Eigenmietwert)

- höhere Versicherungsrechnung /emoticons/default_biggrin.png

 
...somit alles in ordnung, denn das geld das ich investiert habe, ist somit bei einem unglück versichert!

sollte meine haus abfackeln....werden sie mir eine neues im wert von 396000 sfr. hinstellen..?

rafael

 
sofern das möglich ist...

Wir haben das selbe Problem. Neu gebaut kostet das Haus 400k. Aber die Versicherung meinte bei der Schatzung eigentlich kann man es für diesen Preis nicht mehr herrichten... (war halt ein Lancierungsangebot). Wir werden nun den 400k-Wert melden und dann "später" uns auf eine höhere Summe einigen und erhöhen in einem Moment wo es nicht nötig ist das der Gemeinde zu melden... (also ohne Bautätigkeit)

Alles nur, weil der Wasseranschluss an die Versicherungssumme gebunden ist, während das Abwasser an die Anzahl Wasserhähne gebunden ist... verrückte Welt

 

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