Hallo zusammen
Habe zu meiner Frage nicht genau die Antwort im Forum gefunden, die ich brauche.
Folgendes:
Wir beabsichtigen Bauland von der Gemeinde zu kaufen (Kt. Aargau).
Haben auch schon einen Reservationsvertrag erhalten und einen Einzahlungsschein für die Reservation.
Im Vertrag (der als Basis für den späteren Kaufvertrag dienen soll) steht das die Handänderungskosten und der Notar je hälftig getragen werden - so weit so gut.
Was ich aber im Vertrag nicht finden kann ist die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer.
Zahlt dies eine Gemeinde nicht (z.B. an den Kanton)?.
Falls sie doch etwas an den Kanton zahlen muss, wie sollte das im Vertrag vermerkt sein resp. geregelt werden(Kaufpreis minus Gewinnsteuer überweisen und die Steuer direkt an den Kanton)?
Bin ich zu paranoid? Kann ja nicht sein, dass die Gemeinde (falls überhaupt nötig) ihren Betrag nicht an den Kanton zahlt und dieser dann Regress auf mich nimmt....
Bin verwirrt
Gruss
mandolino
Habe zu meiner Frage nicht genau die Antwort im Forum gefunden, die ich brauche.
Folgendes:
Wir beabsichtigen Bauland von der Gemeinde zu kaufen (Kt. Aargau).
Haben auch schon einen Reservationsvertrag erhalten und einen Einzahlungsschein für die Reservation.
Im Vertrag (der als Basis für den späteren Kaufvertrag dienen soll) steht das die Handänderungskosten und der Notar je hälftig getragen werden - so weit so gut.
Was ich aber im Vertrag nicht finden kann ist die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer.
Zahlt dies eine Gemeinde nicht (z.B. an den Kanton)?.
Falls sie doch etwas an den Kanton zahlen muss, wie sollte das im Vertrag vermerkt sein resp. geregelt werden(Kaufpreis minus Gewinnsteuer überweisen und die Steuer direkt an den Kanton)?
Bin ich zu paranoid? Kann ja nicht sein, dass die Gemeinde (falls überhaupt nötig) ihren Betrag nicht an den Kanton zahlt und dieser dann Regress auf mich nimmt....
Bin verwirrt
Gruss
mandolino