Gebühren, Steuern etc. bei Baulandkauf von der Gemeinde

mandolino

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06. Juni 2010
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Hallo zusammen

Habe zu meiner Frage nicht genau die Antwort im Forum gefunden, die ich brauche.

Folgendes:

Wir beabsichtigen Bauland von der Gemeinde zu kaufen (Kt. Aargau).

Haben auch schon einen Reservationsvertrag erhalten und einen Einzahlungsschein für die Reservation.

Im Vertrag (der als Basis für den späteren Kaufvertrag dienen soll) steht das die Handänderungskosten und der Notar je hälftig getragen werden - so weit so gut.

Was ich aber im Vertrag nicht finden kann ist die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer.

Zahlt dies eine Gemeinde nicht (z.B. an den Kanton)?.

Falls sie doch etwas an den Kanton zahlen muss, wie sollte das im Vertrag vermerkt sein resp. geregelt werden(Kaufpreis minus Gewinnsteuer überweisen und die Steuer direkt an den Kanton)?

Bin ich zu paranoid? Kann ja nicht sein, dass die Gemeinde (falls überhaupt nötig) ihren Betrag nicht an den Kanton zahlt und dieser dann Regress auf mich nimmt....

Bin verwirrt

Gruss

mandolino

 
Bin ich zu paranoid?
ja

Kann ja nicht sein, dass die Gemeinde (falls überhaupt nötig) ihren Betrag nicht an den Kanton zahlt und dieser dann Regress auf mich nimmt ...
Die Forderung geht an den Verkäufer. Als Käufer eines Grundstücks bist Du mit der Immobilie Bürge für den Fall, dass der Verkäufer insolvent oder unauffindbar wird. Beides ist bei Gemeinden kaum der Fall.

Und als Bürge zahlt man nur, wenn die Forderung nicht einbringlich ist. "Ich hab keine Lust zu bezahlen, aber einen Bürgen" funktioniert so nur, wenn der Bürge dumm ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die GrundtücksGEWINN Steuer wird in der Regel vom Landverkäufer bezahlt, weil er ja den Gewinn macht - (wenn er denn einen macht). Folglich muss er diese Steuer bezahlen und das hat dann im Prinzip nichts mit deinem Kaufvertrag zu tun. Darum muss die Steuer dort auch nicht aufgeführt werden. Wenn du ein Auto kaufst, dann muss die Garage auch den Gewinn dieses Geschäftes versteuern, aber im Kaufvertrag des Autokaufes steht bestimmt nie, wie hoch die Steuer sein wird.

Bei Immobilien gibt es hingegen die Solidarhaftung in dieser Steuerfrage, und darum ist deine Frage nicht unberechtigt. In der Regel ist zum Zeitpunkt der Beurkunung (Unterzeichung des Kaufvertrages beim Notar) die genaue Summe des Gewinnes noch gar nicht bekann, schliesslich gibt es da auch noch eine abschliessende Gewinnstuererklärung, erst nachher kann die Zahl genau genannt werden.

Im Zusammenhang mit dienem Kaufvertrag - wo ja auch drinstehen muss, dass Du eine Solidarhaftung eingest - ist für dich nur wichtig:

1. Wenn die Klausel deiner Solidarhaftung drinn steht, kannst du über eine sog. Sicherstellung sprechen. (Sicherstellung kann bedeuten, dass der von der Steuerbehörde vorab berechnete ca. Betrag auf einem speziellen Konto deponier wird.) Diese Sicherstellung muss aber mit dem Verkäufer ausgehandelt werden. Es gibt kein Recht, das den Verkäufer verpflichtet, so eine (meist mit Kosten verbundenen Sicherstellung) zu billigen. Allenfalls entsteht daraus die Frage, willst du das Land kaufen, oder eben nicht.

2. Wenn die Verkäuferin eine Gemeinde ist, ist sie Gewinnsteuerbefreit. Sollte das der Fall sein, musst darauf achten, dass auch keine Klausel drin steht, dass du allenfalls dafür haften musst. Wenn nichts dergleichen drin steht, geht dich die Gewinnsteuer auch nichts an. Darum, so vermute ich, steht zu RECHT nichts in dienem Vertrag von Gewinnsteuer! ;-)

Aber die genaue Summe der Steuer steht in der Regel nie im Kaufvertrag.

 
Hallo Mandolino,

Ich bin ganz frisch hier und habe eine Frage an dich. Du hast ja anscheinend auch von einer Gemeinde direkt Bauland gekauft. Wir haben dies in nächster Zeit vielleicht auch vor - wir haben uns ein wenig in ein Grundstück verguckt...

Wie bist du denn vorgegangen dabei? Sorry, wenn ich doofe Fragen stellen sollte - aber habe noch nichts direkt gefunden im Forum. Hast du von der Gemeinde auch ganz normal zuerst einen Grundbuchauszug verlangt um allfällige Altlasten auszuschliessen? Oder würden solche Dinge allenfalls sowieso beim Vertrag dargelegt?

Wenn ich von Privat ein Grundstück kaufen würde, wäre es ja keine Frage, dass ich ein Grundbuchauszüge etc. sehen möchte. Aber direkt von der Gemeinde? Wir war das?

Für Tipps sind wir offen *help*! Egal von wem... :)

Gruss!

 
Grundbuchauszug ist immer ein Must-have. Egal von wem man das kauft.

Wenn die Gemeinde das Land anbietet, dann auch gleich die Überbauungsvorschriften VOR DEM KAUF anschauen. Nicht dass dann eure "Traumvilla" plötzlich nicht realisiert werden kann.

 
Hallo Stina

Wie Winner 60 schon richtigerweise gesagt hat, ist der Grundbuchauszug ein absolutes must have.

Wir brauchten den Auszug nicht nur für uns, sondern auch unsere Bank verlangte eine Kopie als sie unser Finanzierungsgesuch bearbeitete. Die Gemeinde re. Die dort zuständige Person hat als Besitzerin beim Grundbuchamt den kompletten (!) Auszug bestellt und mir diesen dann

zusammen mit der Rechnung zugestellt.

Wie schon erwähnt ist es Ebenso wichtig zu schauen resp. Sich schriftlich aushändigen zu lassen in was für einer Bauzone das Land liegt und ob es irgendwelche spezielle Bestimmungen für Neubauten hat wie z.b Dachform etc.

Am besten lässt man sich ein Vorprojekt erstellen und lässt dies dann vom zuständigen Bauamt füreinen kleinen Betrag auf Machbarkeit prüfen sog. Vorabprüfung.

Wir haben das Land mittels einer Reservationszahlung für uns reserviert und dann die Baueingabe gemacht. Das Projekt wurde bewilligt und DANACH haben wir das Land gekauft ( war übrigens vorgestern :) juhhhhhuuuu!!!!)

Alles in Allem ist unsere kleine Gemeinde sehr kundenfreundlich vorgegangen. Wünsche Dir/Euch dasselbe

LG

Mandolino

 

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