Geld aus der BVG beziehen Ja/Nein ?

Zeitreisender

Mitglied
14. Okt. 2008
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Hallo miteinander

Heute wurde der BVG-Zinssatz erneut gesenkt und der Umwandlungssatz wird

auch immer wieder nach unten angepasst.

Wir überlegen uns daher ob wir unser Guthaben aus der BVG für den Erwerb einer zweiten Eigentumswohnung beziehen und die jetzige Wohnung vermieten sollen.

Wir erhoffen uns eine höhere Rendite aus der Vermietung und eine Wertvermehrung der Wohnung anstatt das Geld bei der Pensionskasse liegen zu lassen wo es momentan mit 2% verzinst wird.

Was ist eure Meinung dazu ?

Danke und Gruss

Daniel

 
Hallo

Ich mache mir dieselben Ueberlegungen. Ich denke, dass das Geld (zumindest ein Teil) bei meinem EFH besser (Zinseinsparung Hypothek) und sicherer angelegt ist.

Achtung: es gilt zu beachten, dass dadurch die Leistungen bei Tod- und Invalidität reduziert werden ! Unbedingt von PK beraten lassen.

Gruss,

 
Wir haben im September unser Eigenheim gekauft (in einem Monat ziehen wir ein *freu*) und ich habe von meiner PK die Hälfte bezogen für den EK Anteil. Die Bank riet uns, nur von einem Käufer von der PK etwas zu beziehen... naja, ich denke einfach, dass das BVG Guthaben im Haus besser angelegt ist als bei der PK... s. heutige Mitteilung der Zinssenkung. Klar ist, dass vorher abgeklärt werden muss, bezüglich genügender Deckung im Invaliditätsfall oder bei Todesfall für die Hinterbliebenen.

Ich für meinen Teil bin "gottefroh" habe ich einen Teil des BVG Guthabens bezogen! Das muss aber sicher von Fall zu Fall neu beurteilt werden, ein Pauschalurteil ob JA/NEIN kann einfach so nicht abgegeben werden. /emoticons/default_wink.png

 
Wir überlegen uns daher ob wir unser Guthaben aus der BVG für den Erwerb einer zweiten Eigentumswohnung beziehen und die jetzige Wohnung vermieten sollen.
Per Gesetz: Ein Vorbezug ist nur möglich für selbstbewohntes (Haupt-)Wohneigentum, sollte aber in Deiner Konstellation OK sein. Achtung, ab 50 kann nicht mehr das ganze Kapital als Vorbezug für Wohneigentum bezogen werden.

Wegen den Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall hilft das Kleingedruckte der jeweiligen Pensionskasse weiter.

Christian

 
Per Gesetz: Ein Vorbezug ist nur möglich für selbstbewohntes (Haupt-)Wohneigentum, sollte aber in Deiner Konstellation OK sein. Achtung, ab 50 kann nicht mehr das ganze Kapital als Vorbezug für Wohneigentum bezogen werden.

Wegen den Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall hilft das Kleingedruckte der jeweiligen Pensionskasse weiter.

Christian
Genau das wollte ich auch zu bedenken geben. Ich war der Meinung, dass man das Geld nur beziehn kann um die Wohnung selbst zu bewohnen - was ist denn nun, wenn man schon eine Wohnung besitzt?

 
Wir haben auch auch PK Geld bezogen. Uns wurde gesagt, dass dieser Vorbezug nur bei Eigenbedarf möglich ist.

Dennoch, jetzt würde ich ehrlich gesagt auf den Vorbezug verzichten.

Gebühren PK.

Steuerabgabe...bhuuuuuuu.

Durch den PK Vorbezug, weniger Hyposchuld und jetzt das Desaster mit den Steuern.

Hab da ja beim Thema Amtlichen Wert einiges geschrieben!!!

Einsprache läuft zur Zeit.

 
Für mich ist die Rechnung einfach:

Wenn die PK nur 2 % gibt, dann müsste man ja auf jeden fall einen hypozinssatz unter 3% haben um besser zu fahren in dem man das geld bei der PK lässt.

du zahlst zwar wegen weniger schuldzins mehr steuern. wenn du voll in der progression bist aber ungefähr 1/3 von der ersparnis beim hypozins. das fliesst dann via zuerst mal zum staat und erst dann wieder zur ubs /emoticons/default_wink.png

es bleiben dir aber noch 2/3. (wäre ja grad das verhältnis 2% PK zu 3% Hypozins)

@Zeitreisender: auf jeden fall müsstest du das BVG Guthaben für die selbstbewohnte Hütte beantragen.

Alternative: Du Gründest eine Rendite Gesellschaft und beziehst Dein BVG Guthaben für die Gründung dieser Firma. Das geht ja auch. Mit dieser Firma kann Du dann beide Immobilien unter einem Hut zusammenfassen und diese an Dich selber oder an jemand anderes vermieten.

 
Dennoch, jetzt würde ich ehrlich gesagt auf den Vorbezug verzichten.

Gebühren PK.

Steuerabgabe...bhuuuuuuu.
Tja, Steuern bezahlen musst Du sowieso irgendeinmal. Entweder jetzt auf den Vorbezug oder später auf die Rente ... Vorbezug hat jedoch einen interessanteren Steuersatz, als das Einkommen.

Die Steuern für den Vorbezug kannst Du innert drei Jahren zurückfordern, falls Du den Vorbezug wieder zurückgezahlt hast.

 
Besten Dank für eure Antworten, an die Steuern habe ich nicht gedacht:eek:
Die Steuersätze für den Vorbezug sind je nach Kanton arg unterschiedlich! Also unbedingt bei den Steuerbehörden erkundigen (es gibt einen speziellen Steuersatz für diese Vorbezüge). Der Steuersatz ist auch meistens nach Höhe des Bezuges bestaffelt. Niedrigere Bezüge werden mit einem tieferen Satz besteuert als höhere Bezüge. Falls du allerdings später einmal die Bezüge wieder zurückzahlst, bekommst du die bezahlten Steuern zurück (unbedingt Steuerbelege aufbewahren!).

Martin

 
Die Steuern könnten (vorerst) umgangen werden, wenn die PK nicht bezogen, sondern nur der Bank verpfändet wird. Dies löst aber natürlich nicht die (sehr magere) Verzinsung, jedoch wäre für das Alter noch eine Sicherheit vorhanden.

Eine laufende Amortisation der Hypothek kann ja trotzdem erfolgen.

Im Thurgau haben wir neu eine fixe Besteuerung von Kapitalbezügen mit 2% (2,4% bei Alleinstehenden). Das ist viel besser gegenüber früher!! Aber leider kommt danach noch der je nach Gemeinde höhere oder tiefereSteuerfuss hinzu...

Dafür ist es so, dass Einkäufe in die PK erst getätigt werden dürfen, wenn Vorbezüge zuerst wieder einbezahlt werden.

Grüsse Chris

 
hinzu...

Dafür ist es so, dass Einkäufe in die PK erst getätigt werden dürfen, wenn Vorbezüge zuerst wieder einbezahlt werden.

Grüsse Chris
Das ist nur bedingt richtig: Wenn z.B. eine Kapitalteilung infolge einer Scheidung erfolgt ist und danach noch ein Kapitalbezug für ein Eigenheim erfolgte, so darf die durch die Scheidung entstandene Lücke durch (steuerlich relevante) Einzahlungen ZUERST geschlossen werden. Über Details dazu gibt jede PK auch Auskunft.

Martin

 
Hallo

Möchte bei diesem Beitrag nochmals nachhaken.

Bis jetzt wurde die Finanzierung eines Eigenheims durch Vorbezug von PK-Geld diskutiert.

Wie steht es aktuell um eine Amortisation der Hyposchuld durch Vorbezug von PK-Geld.

Der Guthabenzins auf PK-Vermögen wird immer schlechter.

Die Hypozinsen werden nicht immer so tief bleiben.

Eine geringe Hypobelastung ist auch eine Altersvorsorge !!

Ein Land von Mietern (aktuell 65%) braucht logisch die Sicherheit der Altersvorsorge.

Wenn jetzt aber gespartes Geld für Geldanlagen nicht mehr zur Verfügung steht und gleichzeitig die Verschuldung sinkt, ist das steuertechnisch nicht ideal (unser Steuersystem ist gemacht für Schulden) aber das Risiko für den Schuldner sinkt im Alter.

Oder säge ich hier am Stuhl der Banken ??

Andy

 
@wellingtonia

Ich möchte hier auf meinen Beitrag zum Thema "2. Hypothek zurückzahlen" verweisen. Die "Problematik" ist in etwa die Selbe.

Sorry, habe nicht herausgefunden, wie ich direkt auf meinen Beitrag verlinken kann /emoticons/default_ohmy.png

Grüsse Chris

 
*hust, hust, hust /emoticons/default_additional/159.gif*

Entschuldigung, aber da muss ich jetzt kurz im Sinne eines Gesamtbildes intervenieren. Wenn ihr euch Gedanken macht, einen Vorbezug übers BVG zu realisieren, bedenkt bitte, dass es sich hierbei um eine Versicherung (der zweiten Säule) und nicht um ein freies Bankensparprodukt, welches einfach irgendeine Fälligkeit hat, handelt.

Will folgendes heissen, ihr dürft nicht einfach schauen, wie hoch der Mindestzinssatz und der Umwandlungsatz ist. Klar, für die Altersrente schon... aber jetzt kommts! Ihr habt auch Risikoleistungen über das BVG versichert --> Tod und Erwerbsunfähigkeit bzw. Invalidität. Wenn eure Pensionskasse über das Beitragsprimat verfügt, so sinken die Risikoleistungen grundsätzlich mit einem Vorbezug! Das sollte man nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen. Es muss aber nicht so sein. Evtl. besitzt eure PK auch das Leistungsprimat.... Bitte prüft das einfach bevor ihr euch nur über die Erhöhung über das Eigenkapital erfreut. Selbstverständlich kann man versuchen, dieses (allfällige) Defizit wieder über die Privatversicherungen (Erwerbsunfähigkeitsrente und allenfalls Todesfallkapital) zu versichern. Ob man da allerdings einfach so wieder versichert wird (Gesundheitsprüfung/VVG) muss man wieder offen lassen.

Deshalb mein gutgemeinter Tipp beim Vorbezug aus der Pensionskasse:

Bei Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie das Pensionskassenreglement oder den Versicherungsmensch ihrer Pensionskasse!

Mit gutgemeinten Grüssen

Buddy

 

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