Geld von Bank oder Pensionskasse?

chouler

Donator
20. Okt. 2008
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Ich habe eine Frage betr. Finanzierung:

Leider werden wir den Bau unseres geplanten EFH nicht ganz ohne Bezug aus der PK finanzieren können. Jetzt geht es uns um die Höhe des PK-Bezuges. Kann mir jemand klarmachen, mit welcher Variante ich besser fahren werde. Nehmen wir als Beispiel einmal einen Betrag von Fr. 30'000.--, bei welchem eine Wahlmöglichkeit besteht:

- Var. 1: Bezug der 30'000.-- von der PK

- Var. 2: Bezug der 30'000.-- von der Bank

Wie sehen die Vor- und Nachteile aus? Logisch ist natürlich, dass für die Hypothek der Bank Zinsen bezahlt werden müssen und dass bei einem Bezug von der PK die Altersrente abnimmt. Zudem wäre beim Geld von der Bank auch ein höherer Abzug bei den Schuldzinsen möglich.

Was muss ich weiter beachten? Welche Variante würdet ihr mir empfehlen?Oder ist es für euch selbstverständlich, immer den höchstmöglichen Hypothekarkredit von der Bank zu beziehen und nur bei fehlendem Geld noch etwas von der PK zu beziehen?

Es ist übrigens vorgeshen, dass ich das von der PK bezogene Geld bis zur Pensionierung wieder zurückzahlen werde.

Vielen Dank für eure Hilfe! gruess: chouler

 
Einige, die einen Teil der PK beziehen argumentieren damit, dass sie eh nicht wissen ob sie überhaupt mal in den Genuss einer Pension kommen und es deshalb so besser "angelegt" ist. Da du knapp bei Kasse bist und eh einen Teil deiner PK beziehen musst, würde ich über die PK beziehen und möglichst schnell (ca. 5 Jahren) zurück zahlen. Eine andere Alternative wäre die PK zu verpfänden... hast du das schon angeschaut? Aber auch hier würde ich möglichst schnell zurück zahlen. Es gibt leider keine Formel/Lösung, die für alle Gültigkeit hat...

 
Hallo

Bei einem PK Bezug wird nicht nur die Altersrente kleiner sondern im Todesfall auch die Witwen- und Waisenrente. Um diese Minderung bzw. dieses Risiko auszugleichen, wird dann häufig eine zusätzliche Todesfallversicherung (jährlich ein paar hundert Franken) abgeschlossen.

Wann immer möglich würde ich PK nicht beziehen.

Gruss,

 
@maisgold: Bei meiner PK ändern sich die Risikoleistungen im Todesfall bei einem Vorbezug nicht! Ich Glückspilz ... /emoticons/default_smile.png

 
Und nicht vergessen - bei einem PK Bezug werden Steuern fällig, dies zwar zu einem meist tiefen Tarif, aber trotzdem.

 
@booker: Danke, das ist mir bewusst! Die bezahlten Steuern erhält man bei der Rückzahlung des Vorbezuges jedoch wieder zurück!

Langsam aber sicher glaube ich, dass es so ziemlich auf das Gleiche draufankommt! Gehen wir mal von folgendem Beispiel aus:

Bezug von PK = 30'000.--

- entgangener Zins der PK (z.B. 2.5 %) = 750.--

- gesparter Hypozins, weil kein Kredit von der Bank nötig wurde (z.B. 3.5%) = 1'050.--

Mit der Differenz von Fr. 300.-- könnten dann so ziemlich genau die Steuern ausgeglichen werden, welche man wegen dem tieferen Hypothekarzinsabzug mehr bezahlen muss. In meinem Fall sind keine Versicherungen wegen Todesfall-Risiko nötig.

Könnt ihr die Rechnung nachvollziehen? Oder irre ich mich irgendwo gewaltig?

 
Auch zu bedenken ist natürlich den auflaufenden Zinseszins.

Bei CHF 30'000.-- macht dies nach 20 Jahren einen verlorenen Zinseszins von CHF 20'000.-- aus (berechnet mit Verzinsung von 2.5%). Dies sind nur CHF 30'000.--. Sind es mehr, so wird dies noch extremer.

Mein Fazit: sofern Finanzierung durch Bank im Zusammenhang mit der Tragbarkeit möglich ist, unbedingt durch Bank, ansonsten PK

 

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