Geld zurückbehalten bis zur Mängelbehebung?

isi

Mitglied
27. Jan. 2009
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Guten Abend,

Übermorgen haben wir die Bau-Abnahme und Schlüsselübergabe. Bis dahin müssen wir den gesamten Betrag des Hauses plus die zusätzlichen Kosten für den Ausbau begleichen.

Nun haben wir von verschiedenen Leuten gesagt bekommen, dass man unbedingt noch einen Betrag zurückbehalten soll bis zur Mängelbehebung.

Wie sieht das rechtlich aus? Und wenn ja, wieviel kann man zurückbehalten (gibt es einen empfohlenen Prozentsatz)?

Vielen Dank für eure Antworten.

Isi

 
Wie es rechtlich aussieht weiss ich nicht. Aber die Erfahrung zeigt dass viele Lieferanten wenn sie das Geld erst mal haben gar nichts mehr tun. Was habt ihr Vertraglich abgemacht?

 
Vertrag hin oder her, ich würde auf jeden Fall noch etwas zurückbehalten! Du kannst ja einen Teilbetrag XX der Restzahlung (weiss nicht um welche Summen es sich handelt) als Bankcheck zur Schlüsselübergabe/Abnahme mitnehmen und damit "in der Luft rumwedeln".../emoticons/default_biggrin.png

Kein Verkäufer/GU wird die Abnahme desswegen platzen lassen - der ist schliesslich interessiert, die Übergabe und damit die Zahlung zu vollziehen... Hast Du aber nichts mehr in der Hand, dann lassen sich die u.U. viel Zeit...

Du hast das Geld ja dabei und wenn alles tiptop ist (was wohl eher selten wäre), dann kannst Du ihm ja den Check geben (und würdest den vertraglichen Pflichten auch nachkommen). Sind jedoch noch Mängel zu beheben, dann erlaubst Du Dir auch nicht alles zu bezahlen. Rechtlich seid Ihr zwar zur Zahlung verpflichtet (je nach Vertrag). In der Praxis wird das aber meist nicht so eng gesehen - schliesslich kauft Ihr ja eine Leistung (die Erstellung des Hauses - nach Euren Vorgaben)... ist die nicht so zufriedenstellend erbracht worden, dann ist die Restzahlung auch nicht so "zufriedenstellend" wie es der GU wünscht.../emoticons/default_wink.png

Hattet Ihr schon Probleme während der Bauphase oder seid ihr grundsätzlich zufrieden? Da muss man halt immer abwägen... trotzdem; ich würde etwas zurückbehalten - so haben wir das auch gemacht.

Grüssle

Arcuos

 
Hallo

Habt Ihr denn bereits konkrete Mängel festgestellt ? Der zurückbehaltene Betrag sollte in etwa zur Relation des Mängels sein. Sprich wegen einer fehlenden Wäschehänge kannst Du keine 25'000 CHF rückbehalten.

Wir hatten nach Bauübergabe eine Endabrechnung über unsere Extrawünsche erhalten. Ich nahm alle Mängel auf und schrieb dem GU dass ich auf all diese Mängel einen Rückbehalt in der Höhe von x CHF mache und den Betrag natürlich bei Behebung sofort überweisen werde. Das ist bei uns 1 1/2 Jahre her und ich habe mal eine Teilzahlung gemacht. Aber ein paar Mängel stehen immer noch und entsprechend ist noch etwas Geld offen.

Ich empfehle Dir schon nicht gleich alles zu bezahlen und eine gründliche Abnahme Deinerseits zu machen, viele Mängel entdeckt man auch erst viel später.

 
Auch wir haben bei der Übergabe den Betrag zurückbehalten, für den noch Leistungen ausstanden - dies obwohl gem. Vertrag die ganze Summe fällig gewesen wäre.

Ich habe mich auf den Standpunkt gestellt, dass auch noch nicht die ganze Leistung erbracht wurde - der GU hat dem dann auch zugestimmt. Nach rund 4 Monaten kam die "Endrechnung", welche ich dann auch beglichen habe.

Es ist schon so: Wenn du einmal bezahlt hast, kannst du (meistens) lange auf Handwerker warten. Also unbedingt einen Rückbehalt machen für noch nicht erbrachte Leistungen - wenn es denn solche gibt.

Martin

 
Gibt es denn nicht noch die Möglichkeit die letzte Zahlung auf ein Sperrkonto einzuzahlen? Somit wäre rechtlich alles korrekt und die letzte Zahlung als "Druckmittel" einsetzbar...

 
Gibt es denn nicht noch die Möglichkeit die letzte Zahlung auf ein Sperrkonto einzuzahlen? Somit wäre rechtlich alles korrekt und die letzte Zahlung als "Druckmittel" einsetzbar...
Wieso sollte man eine Zahlung für etwas leisten, das nicht erbracht wurde? Das weiss auch der GU..... meiner hat problemlos zugestimmt, weil klar war, was nicht erbracht wurde (der zurückbehaltene Betrag muss natürlich in Relation zur noch offenen Leistung sein). Man muss das einfach VOR der Übergabe regeln - solche Diskussionen AM Übergabetag wären wohl nicht wirklich zeitgerecht.

Wenn das nicht ohne Sperrkonto geht, frage ich mich, was vom GU zu halten ist - und ob er dann wirklich auch in der Lage ist, allfällige Garantiearbeiten auszuführen.

Martin

 
Aus meiner Erfahrungen sind die wenigsten GU bereit zu anerkennen, dass ein Käufer einen Geldbetrag zurückbehält. Das Mängelrecht und die Vertragsbedingen sind leider immer zu Ungunsten der Käufer ausgelegt. Es gibt Ausnahmen wo man sich einigen kann, zB. Restbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, dazu müssen beide Parteien jedoch einvestanden sein. Grundsätzlich ist das Mängelrecht jedoch so, dass das Abnahmeprotokoll ein verbindlicher Rechtstitel ist, nur es muss darin alles ganz klar aufgeschrieben werden. Also auch strittige Mängel welche nur unter Vorbehalt abgenommen werden. Ihr müsst Euch genügend Zeit für die Abnahme nehmen und Euch auch nicht von Sätzen wie "... das ist in der Norm...das ist in der Toleranz..." etc. abwimmeln lassen. Wenn mir das jemand sagt, dann schicke diesen zu seinem Auto und bitte ihn mir die entsprechenden Normen zu holen und diese wortwörllich vorzulesen...

Gruss

Bauexperte

 
Hallo zäme

Auch wir haben trotz im GU-Vertrag vereinbarten Zahlungsplan "Abnahme = 100% zahlen" bis heute nicht alles bezahlt. Soweit ich informiert bin, sieht die gerichtliche Praxis so aus, dass selbst bei einem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan im Falle von Mängeln ein Betrag zurückbehalten werden kann. Der Betrag muss im Verhältnis zu den Mängeln stehen, bewegt sich aber irgendwo zwischen dem doppelten und dem dreifachen Betrag, der für die Mängelbehebung nötig ist.

Das werden die GU's/Unternehmer auch wissen. Und meist ist die Situation ja eben die, dass auch die "andere Seite" an einem reibungslosen Abschluss interessiert ist. Ich würde mich keinesfalls unter Druck setzen lassen. Falls viele Mägel sind, ev. die Situation vorher mit der Bank besprechen (die ja in der Regel die Rechnungen bezahlt), damit diese auf eine Allfällige Betreibung vorbereitet ist.

Schönen Tag

 
Ergänzung:

Ich habe leider schon erlebt, dass der GU die Schlüsselübergabe verweigerte und wieder ging. Daraus hat sich dann im Moment eine Eskalation ergeben und nach Shuttle-Gesprächen hatte ich die Parteien dann am Tisch und es gab eine Einigung... Rückbehalt auf Sperrkonto und sofortige Gespräche mit den fehlbaren Unternehmern... war aber äusserst mühsam...!

Gruss

Bauexperte

 
Ergänzung:

Ich habe leider schon erlebt, dass der GU die Schlüsselübergabe verweigerte und wieder ging. Daraus hat sich dann im Moment eine Eskalation ergeben und nach Shuttle-Gesprächen hatte ich die Parteien dann am Tisch und es gab eine Einigung... Rückbehalt auf Sperrkonto und sofortige Gespräche mit den fehlbaren Unternehmern... war aber äusserst mühsam...!

Gruss

Bauexperte
Daher auch meine Anmerkung, das unbedingt VOR der Abnahme mit dem GU zu besprechen.....

Eine Eskalation am Tag der Übernahme ist für beide Seiten unangenehm. Dennoch halte ich fest: Wenn etwas nicht erbracht wurde, bezahle ich das auch nicht. Die Frage ist dann eben auch, ob das 10-20 Tsd. ausmacht oder eben wesentlich mehr. Bei grössten Mängeln würde ich als Bauherr die Abnahme verweigern - denn der GU hätte seinen Part gemäss Vertrag nicht erfüllt.

Sicherlich ist ein Gespräch im Vorfeld anzustreben - ein kompetenter und vertrauenswürdiger GU stimmt einem Rückbehalt auch zu, wenn die Sachlage entsprechend ist. Wenn nicht müsste man die Namen solcher GU - unter Nennung der konkreten (und objektigen) Sachlage - hier veröffentlichen.

Martin

 
Danke für eure Antworten!

Den Gesamtbetrag für das Haus werden wir auf jeden Fall begleichen, denn das Haus steht ja, ist auch alles so geregelt mit der Bank.

Wir haben beschlossen, dass wir die Überweisung für den Ausbau erst nach der Abnahme ausführen lassen und dann halt evtl. den Schlüssel erst einen Tag später erhalten.

Mein Mann ruft heute nochmals den GU an, um nochmals durchzusprechen, wie das genau abläuft morgen...

 
Die grosse Frage ist halt ob man Zeit hat eine eventuelle Verzögerung der Übergabe zu riskieren. Meist ist der Bau eh schon im Verzug, die Wohnung gekündigt und der Zügelwagen bestellt.

Es kommt halt darauf an welche Mängel schon bekannt sind und vor allem auch wie während der Bauphase die Mängelbehebung geklappt hat. So sollte man ja auch schon einen gewissen Eindruck haben.

Im Zweifelsfalle lieber einen grösseren Betrag zurückhalten als was die Behebung der Mängel durch eine Drittfirme kosten würde.

Ich hatte bei meinem Umbau einen Fall wo nur einige kleinere Punkte eines Handwerkers bemängelt waren. Mein Bauleiter (der einen GU änliche Rolle innehatte, d.h. er stand zwischen mir und den anderen Handwerkern) hat dann in Absprache mit mir 50% der Auftragssumme dieses Handwerkers zurückbehalten bis die Mängel behoben waren (und ganz locker gemeint, wegen 5% Rückbehalt kommt der nicht mehr, da wartet er lieber oder lässt es, das ist so auf dem Bau).

Fazit, es hat trotz des grossen Rückbehalt immer noch lange gedauert bis alles erledigt war.

 
Also, mein Mann hat sich heute nochmals erkundigt.

Offiziell abgenommen (von den Behörden?!) ist es schon.

Die Bauleitung hat's sich's auch schon angesehen und morgen wird die Mängelliste mit uns erstellt.

Wegen Geld zurückbehalten meint die GU, sie behält das Geld zurück (also zahlt es nicht den Handwerkern aus), bis alle Mängel behoben sind.

Was meint ihr? Sollen wir etwas zurückbehalten oder nicht?

So im allgemeinen ist zu sagen, es ist ein seriöses Architektenbüro, das hier in der Region schon viele Projekte gemacht hat.

 
So im allgemeinen ist zu sagen, es ist ein seriöses Architektenbüro, das hier in der Region schon viele Projekte gemacht hat.
Ob du dem GU vertrauen kannst oder nicht musst du selber entscheiden. Was ist wenn der GU zwar die Handwerker nicht fertig zahlt aber auch nichts tut damit die Mängel behoben werden?
 
Hmm, gute Frage...

Ich denke, wir werden denen morgen noch ein bisschen auf den Zahn fühlen und dann entscheiden, wieviel des Betrages wir überweisen und per wann.

 

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