Gemeinde übernimmt Hang-Sanierung - Garantien?

nockenfell

Mitglied
28. Aug. 2011
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Hallo zusammen!

Ich wohne an einem Hang, und an der unteren Längsseite meines Grundstücks verläuft eine Dorfstrasse. Das Grundstück grenzt mit dem Hang direkt an die Strasse, ohne Gehweg, Mauer oder Steine, nur "Erde" bis an den Strassenrand mit ein paar Büschen und Pflanzen.

Die Strasse wird nun komplett saniert. Für die Arbeiten an der Strasse wird ein Teil vom Bord abgetragen, und danach bekomme ich einen 2-reihigen formwilden Blockwurf. Das Ganze geschieht über eine Länge von ca. 30m. Dieser wird grösstenteils von der Gemeinde bezahlt.

Nun stellt sich mir die Frage, was passiert wenn...

1. Mein Haus ein paar Meter oberhalb der Strasse Risse bekommt, oder schlimmstenfalls der Hang während den Arbeiten zu rutschen beginnt??

2- Der Blockwurf in ein paar Jahren sich zu verschieben beginnt, da der Hang langsam nachrutscht oder irgendwie was auch immer passieren kann.

Wer zahlt was? Brauch ich irgendwelche Garantien?

Was soll ich alles schriftlich mit der Gemeine regeln?

Gruss

Nockenfell

IMG_1085.jpg

 
Lieber Nockenfall

Grundsätzlich ist zu regeln, wer den Unterhalt der Blockmauer übernimmt. SChau mal im Forum hier nach. Blockmauern tendieren dazu, nach 20 jahren zum Schadenfall zu werden. Wenn die Mauer danach Dir gehört, bist Du unterhaltspflichtig. So wie Du es für Deine aktuelle Böschung bist.

Ich würde fordern, dass die Mauer sachgerecht (Versickerung, Verfugung mindestens mit Mörtelpatschen) erstellt wird. Falls dahinter Dreck aufgebiegen wird, würd ich eine Statik verlangen.

haba

 

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