Gemeinde verlangt Hochwasserschutznachweis bei Baugesuch für Dämmung Dach

bazzman

Member
30. März 2019
62
12
8
Hallo Zusammen

Ich bin in der Planung für eine energetische Sanierung meines Dachs (Altbau, 1930er Jahre). Dabei soll das bisher (mehrheitlich ungedämmte) Dach abgedeckt und von aussen neu isoliert werden.
Da sich das Dach aufgrund der zusätzlichen Isolation um ca. 150mm erhöht (kein Gewinn von zusätzlichem Wohnraum, innen ändern wir nichts), verlangt die Gemeinde ein Baugesuch mit detaillierten Plänen und Energienachweis EN-2a.
Das kann ich noch nachvollziehen und die Pläne dazu sind auch beim nun zusätzlich beigezogenen Architekten in Arbeit.

Zusätzlich verlangt die Gemeinde aber auch einen "Hochwasserschutznachweis". Mein Haus liegt gemäss Karten des Kanton Aargaus (AGV Karten https://agv-ag.ch/static/gk/) für HQ100 und HQ300 in der grünen Zone (Hochwasser bis 25cm bei 100-jährigem und 300-jährigem Ereignis).
Speziell zu diesem Punkt nähmen mich eure Erfahrungen Wunder. Ist dieses Vorgehen für eine einfache Dachsanierung üblich und man muss das diesen zusätzlichen Geld und Zeit-Aufwand einkalkulieren?

Viele Grüsse
Paolo
 
Ich würde mit der Gebäudeversicherung Deines Kantons Kontakt aufnehmen.

In den meisten Kantonen ist die obligatorische Gebäudeversicherung dafür zuständig und diese haben die Reglemente dazu erarbeitet.
Die Gebäudeversicherung kann auch einen finanziellen Beitrag leisten für Blitzschutz, Hochwasserschutz usw.
Da in der Vorschriften das Wort "Verhältnismässigkeit" verwendet wird, kann dann sicher darüber diskutiert werden, was alles umgesetzt werden muss.

____________________________________________________________________________________________________________________
Bei Neubauten sowie Nutzungsänderungen, Um- und Anbauten ist abzuklären, ob sich
das entsprechende Grundstück ganz oder teilweise in einem Gefahrenbereich befindet.
Ist dies der Fall, wird bei der Baugesucheingabe ein Nachweis Gebäudeschutz Hochwasser
gefordert. Die Grundlage für den Nachweis und das baurechtliche Verfahren bilden die
Gefahrenkarten.

Neubauten sollten grundsätzlich bei allen Gefahrenarten vor HQ300 geschützt werden.
Bei Sonderrisiko-Objekten muss das Schutzziel Extremhochwasser EHQ geprüft werden.
Bei An- und Umbauten gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie bei Neubauten.
Der Verhältnismässigkeit ist besondere Beachtung zu schenken.
 
Danke für deine Infos! Ich habe die ganze Baubewilligung nun meinem ehemaligen Architekten übergeben, er klärt nun mal ab ob wir mit dem Hochwasserschutznachweis durch kommen oder ob ggf. Massnahmen nötig sein würden. Hier kommt dann sicher das Thema Verhältnismässigkeit auch im Kontext einer Dachsanierung als Thema auf.... es bleibt spannend.

Grüsse
Paolo
 

Statistik des Forums

Themen
27.478
Beiträge
257.604
Mitglieder
31.760
Neuestes Mitglied
mareo