Seit einem Jahr sind wir stolze Besitzer einer Parzelle mit einer Zufahrt, die auf unserer Parzelle endet (Sackgasse). Bei der Verschreibung durch den Notar wurden wir nie auf besondere Eigenheiten hingewiesen und wir haben keine besonderen Einträge wie Dienstbarkeiten oder sonstige Ausnahmen im Grundbuchamt.
Nun haben wir die Baueingabe gemacht und jetzt kommt die Gemeinde und will ein Fussweg an unserem Parzellenrand mit der Baubewilligung einhandeln. Und dies noch kostenlos! Beide Nachbaren (zwei) und wir sind damit aber nicht einverstanden. Das ist einer Landenteignung gleichgesetzt.
Der Grund dafür sei, dass die Kinder einen einfacheren Schulweg hätten und nicht über die Quartierstrasse (Zone 30km/h, mit Verkehrsberuhigung, also diese "höger") gehen "müssen". Nun, wir haben selber Kinder aber ich will doch nicht, dass ein Panoramaweg an unserer Terrasse und Pool vorbeiführt!
Hat das schon jemand von euch schon mal gehabt? Und kann die Gemeinde bei einer Baubewilligung solche Bedingungen stellen (soweit sind wir aber noch nicht)?
Danke für eurer Feedback's
Nun haben wir die Baueingabe gemacht und jetzt kommt die Gemeinde und will ein Fussweg an unserem Parzellenrand mit der Baubewilligung einhandeln. Und dies noch kostenlos! Beide Nachbaren (zwei) und wir sind damit aber nicht einverstanden. Das ist einer Landenteignung gleichgesetzt.
Der Grund dafür sei, dass die Kinder einen einfacheren Schulweg hätten und nicht über die Quartierstrasse (Zone 30km/h, mit Verkehrsberuhigung, also diese "höger") gehen "müssen". Nun, wir haben selber Kinder aber ich will doch nicht, dass ein Panoramaweg an unserer Terrasse und Pool vorbeiführt!
Hat das schon jemand von euch schon mal gehabt? Und kann die Gemeinde bei einer Baubewilligung solche Bedingungen stellen (soweit sind wir aber noch nicht)?
Danke für eurer Feedback's