Gemeinde will Fussweg erzwingen!

fred15

Mitglied
24. Aug. 2010
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Seit einem Jahr sind wir stolze Besitzer einer Parzelle mit einer Zufahrt, die auf unserer Parzelle endet (Sackgasse). Bei der Verschreibung durch den Notar wurden wir nie auf besondere Eigenheiten hingewiesen und wir haben keine besonderen Einträge wie Dienstbarkeiten oder sonstige Ausnahmen im Grundbuchamt.

Nun haben wir die Baueingabe gemacht und jetzt kommt die Gemeinde und will ein Fussweg an unserem Parzellenrand mit der Baubewilligung einhandeln. Und dies noch kostenlos! Beide Nachbaren (zwei) und wir sind damit aber nicht einverstanden. Das ist einer Landenteignung gleichgesetzt.

Der Grund dafür sei, dass die Kinder einen einfacheren Schulweg hätten und nicht über die Quartierstrasse (Zone 30km/h, mit Verkehrsberuhigung, also diese "höger":mad:) gehen "müssen". Nun, wir haben selber Kinder aber ich will doch nicht, dass ein Panoramaweg an unserer Terrasse und Pool vorbeiführt!

Hat das schon jemand von euch schon mal gehabt? Und kann die Gemeinde bei einer Baubewilligung solche Bedingungen stellen (soweit sind wir aber noch nicht)?

Danke für eurer Feedback's

 
Hallo Fred15

Gemeinden versuchen oft, öffentliche Interessen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren durchzusetzen. Dies in der Annahme, dass der Bauwillige dies hinnimmt, weil er ja möglichst schnell eine Baubewilligung will. Leider führt eine Weigerung des Bauwilligen häufig zu einer Verzögerung der Baubewilligung, was böse Zungen als "Erpressung" betiteln würden.

Eine Enteignung kann nicht im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens erfolgen. Für eine Enteignung braucht es einen Rechtstitel. So muss der Fussweg entweder in einem kommunalen Richtplan eingetragen oder mittels einer Strassenbaulinie gesichert sein. Dann braucht es ein Bauprojekt für den Fussweg, welcher zwingend öffentlich aufzulegen ist. Du als zu enteignender Grundeigentümer musst noch speziell begrüsst werden. In diesem Stadium kannst du dann entsprechend deine Rechtsmittel ergreifen (Einsprache gegen das Projekt, Entschädigungsforderungen). Eine Enteignung ist im Übrigen nie entschädigungslos. (Allenfalls gibt es von Kanton zu Kanton kleinere Abweichungen von Verfahren und Bezeichnungen der Planungsinstrumente)

Die Gemeinde scheut diesen Aufwand (zeitlich und finanziell) und hofft, dass du im Rahmen deines Baubewilligungsverfahrens einlenkst. Tust du das nicht, dauert deine Bewilligung wohl etwas länger, aber du wirst sie ohne der angedrohten Enteignung erhalten.

Viel Glück!

Curler

 
Schon auf Abfallgründen würde ich so einem Fussweg nicht zustimmen. Wir wohnen teilweise an einem Schulweg und es macht mich immer wieder "hässig" was da an Abfall (Petflaschen, div. Papier,...) in unserem Garten landet.

Im weiteren ist es ja nicht so, dass es bei den Schülern bleiben wird. Auch normales Fussvolk wird dann den Weg benutzen, früher oder später sicher auch das ein oder andere Töffli, Verbot hin oder her.

 
Hallo!

Wieder mal ein typisches Thema:

Alle wollen eine sehr gute, optimale Infrastruktur, aber wenn es darum geht,

der Allgemeinheit was zur Verfügung zu stellen, dann ja nicht bei mir!!!!

Ich verstehe die Gemeinde voll und ganz!

Es wäre jetzt sicher einfacher, einen Fussweg zu erstellen, als erst dann,

wenn das erste Kind / Person angefahren wurde.... und alles ringsum zubetoniert ist.

Grz

 
CH682, einerseits hast du sicher recht, aber gemäss Fred handelt es sich um ein verkehrsberuhigtes Quartier (evt. müsste die Gemeinde vermehrt Kontrollen durchführen). Kinder müssen lernen, dass es auf dem Schulweg gefahren gibt und wie sollen sie das, wenn ihnen die Chance dazu genommen wird. Im weiteren ist es wirklich ein Aergernis, wenn man eine Parzelle direkt neben dem Schulweg hat, denn die Gemeinde kommt dann nicht die Aludosen, Petflaschen, Schoggipapierli,... zusammenlesen, auch für den sonstigen Aerger wird man nicht entschädigt. Wir haben zur Zeit Aerger mit einer Gruppe Jugendlichen die es Lustig finden Aepfel und nasses Papier an unsere Hausfassade zu schmeissen.

Mit dem Hintergedanken und dem Wissen, dass schon ein relativ sicherer Schulweg besteht, würde ich mich auch wehren.

 
Ich kenne das Quartier von fred15 ja nicht; was mich stört habe ich oben erläutert.

Als meine Liegenschaft noch meinem Vater gehörte, wollte der Staat auch enteignen,

ist nicht so eine schöne Sache! Vor allem wenn man dann den m2 Preis zu Landwirtschaftsland

bezahlt bekommt und sich die Parzelle zentral in einem Dorf befindet...

Zentral wohnen kann eben auch ein Nachteil sein...

Aber hat man das nicht gewusst, als man die Liegenschaft / Parzelle gekauft hat?

Grz

 
Ich kenne das Quartier von fred15 ja nicht; was mich stört habe ich oben erläutert.

...

Aber hat man das nicht gewusst, als man die Liegenschaft / Parzelle gekauft hat?

Grz
Denke, das steht alles im ersten Beitrag.
Wir müssen in der CH schauen, dass wir keine "amerikanische" Verhältnisse einbürgern, wo man nicht mehr denken muss und niemand Schuld ist. Im Sinne von ich möchte einen heissen Kaffee, aber es muss angeschrieben werden, dass man sich damit verbrühen kann.

Klar ist es für Eltern beruhigender, wenn die Kinder abseits der Verkehrsstrasse zur Schule/Kindergarten gehen können, aber was ist mit all den Kindern die in unseren Städten zur Schule müssen? Sollen wir da ein Geländer oder noch besser eine Mauer entlang dem Trottoir montieren damit kein Kind versehendlich auf die Strasse gelangt. Etwas ähnliches hat man in Bern beim neuen Bärenpark gemacht.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Land gehört euch. Ihr habt ein Bauvorhaben und das befindet sich im ordentlichen Bauverfahren.

Die liebe Gemeinde könnte mich kreuzweise.... ein Fussweg "wollen" (einmal mehr will man was, was anderen gehört) und den auch "bekommen" sind zwei paar Schuhe. Vor allem hat dieses "wollen" nichts, aber auch gar nichts mit dem Baubewilligungsverfahren zu tun. Wenn ich das so lese, könnte man der Gemeinde durchaus den Vorwurf einer "Erpressung" machen - und damit wohl nicht ganz falsch liegen.

Die örtliche Begebenheit kenne ich nicht - ich beurteile nur das Handeln der Gemeinde - und das ist einfach nicht richtig und vor allem höchst unprofessionell.

 
Hallo Zusammen

Danke für die vielen Rückmeldungen. Also es ist so, dass beim Landkauf niemand von einem Wegrecht gesprochen hat und auch nirgends etwas eingetragen ist. Die Strasse / Zufahrt endet auf unserem Grundstück.

Vor Jahren hat allerdings die Gemeinde einmal davon gesprochen, diese Strasse als Fussgängerweg weiterzuziehen. Dies weiss ich von einem bekannten, der mal in der Baukommission der Gemeinde tätig war. "Dummerweise" (für die Gemeinde) hat es die Gemeinde verschlafen, dies zu planen.

In der Zwischenzeit wurde die Quartierstrasse (verläuft parallel zu unserer Zufahrt) ausgebaut auf 30km/h, mit Verkehrsberuhigung und Trottoire, welche direkt neben dem Schulhaus vorbeiführt. Und diese wird nur von Anwohnern befahren, da diese Strasse weder eine Verbindung noch eine Abkürzung für irgendwelche Ortschaften ist.

Nun hat die Gemeind bei unserer Baueingabe bemerkt, dass es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt toll wäre (da spricht man von Jahren), den Fussgängerweg zu realisieren. Und da kann uns die liebe Gemeinde definitiv kreuzweise...

@Viremar: Vielen Dank für die Argumente. Diese haben wir uns noch gar nicht überlegt und das hast du recht. Ich war ja auch mal ein kleiner Junge und weiss wie cool es ist, zu später Stunde mit dem Töffli über den "Kurvenreichen" Fussgängerweg zu fahren. An den Apfall und die Sonntags-Gaffer will ich gar nicht denken.

Für uns heisst es jetzt abwarten. Die Baubewilligung sollte eigentlich im Dezember ausgestellt werden und Einsprachen hat es bis jetzt noch keine gegeben.

Danke nochmals allen für die Rückmeldungen.

Und es wird so sein, dass uns die Gemeinde "Krue

 

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