Pepita26

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29. Dez. 2015
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Gemeinsame Parzelle, Benützungsrecht Parkplatz, Hecke auf Grundstücksgrenze

Hallo zusammen

Ich stehe vor der Entscheidung, einen Kaufvertrag für ein Haus zu unterschreiben. Das Haus ist innen ok, ebenso die Fassade etc. Das habe ich von einem Fachmann klären lassen. Aber es gibt noch drei offene Fragen:

Es sind drei Einfamilienhäuser, die 1992 auf den drei Parzellen x, y und z gebaut wurden. Eines davon möchte ich nun kaufen, sagen wir mal Parzelle z.  Es gibt eine gemeinsame Parzelle (Besucherparkplätze, Vorplatz Garage, Weg), die auch im Grundbuch eingetragen ist. Der Unterhalt dieser Parzelle wurde vernachlässigt. Es wurde keine "Stockwerkeigentümerschaft" gegründet, es gibt kein Reglement und auch keinen Erneuerungsfonds. Auf der Parzelle hat es auch Stützmauern, die etwas lädiert aussehen und wo Steine schon rausgebrochen sind. Es besteht ein Risiko, dass da Unterhaltskosten auf mich zukommen, für eine Parzelle, welche seit 1992 nicht wirklich gepflegt wurde? Ich könnte zwar als  neues Mitglied der "Stockwerkeigentümerschaft" die Erstellung eines Reglements verlangen und den Vorschlag vorbringen, mit dem Einzahlen in einen Erneuerungsfond zu beginnen. Aber das hätte schon viel früher passieren müssen. Hinzu kommt, dass eine Kommunikation zwischen allen drei Eigentümern nicht klappen würde, da ein Eigentümer nicht "teamfähig" ist. Gute Voraussetzungen.

Zum Haus auf der Parzelle z gehören zwei Garagenplätze, für die der Eigentümer aber nur das Benützungsrecht hat. Die Tiefgarage mit vier Parkplätzen liegt unter der Parzelle x. Der Eigentümer der Parzelle x hat die Last, aber ein Überbaurecht. Aber auch hier: der Unterhalt der Garage lässt zu wünschen übrig. Treppen wurde nicht gesäubert, im Abluss steht das Wasser. Auch hier kein Reglement, kein Erneuerungsfonds etc. Am besten wäre wohl gewesen, man hätte bei Fertigstellung der Häuser gleich für die gemeinsame Parzelle und die Garage eine "Stockwerkeigentümerschaft" mit Reglement gegründet. Wenn ich das Benützungsrecht habe, habe ich doch auch Pflichten? Könnten da auch noch überraschende Kosten auf mich zukommen? 

Nördlich der Parzelle z wurden vor ca. zwei Jahren mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut. Zwischen beiden Parzellen steht auf der Grenze eine ca. vier Meter hohe Hecke. Optimal für die Parzelle z, denn es ist ein guter Sichtschutz und bietet mehr Privatsphäre. Ansonsten würden die Mieter in den Häusern freie Sicht in den Garten und in den Wintergarten der Parzelle z haben. Laut Gesetz darf ein Hecke aber höchstens 1.20m sein, es sei denn, die beiden Eigentümer dieser zwei Parzellen einigen sich und es gibt dazu einen Grundbucheintrag? Einen Grundbucheintrag gibt es hier aber nicht. Also ist die Höhe der Hecke "illegal" und die Gefahr besteht, dass die auf 1.20m runtergeschnitten wird, falls Mieter dieser Wohnungen mehr Ausblick und Licht wünschen?  Die Hecke wurde bisher nicht gepflegt  und ich vermute, dass im Frühling die Heckenschere angesetzt wird? Dürfte der Eigentümer der Nachbarschaftsparzelle das ohne Absprache?

Diese drei Fakten: Was müsste ich da noch bedenken? Sind meine Zweifel berechtigt?  Merci!

 
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Hallo Pepita

ich habe keinen Tipp für dich - sorry.

Von deiner Wortwahl bin ich allerdings etwas irritiert und Frage deswegen aus Interesse etwas genauer nach.

Es sind drei Einfamilienhäuser,... Eines davon möchte ich nun kaufen, .... Es wurde keine "Stockwerkeigentümerschaft" gegründet, es gibt kein Reglement und auch keinen Erneuerungsfonds.
Du schreibst von EFH willst aber eine Stockwerkeigentümerschaft? Wie passt das zusammen? Stockwerkeigentum dachte ich immer bezieht sich nur auf Eigentumswohnungen.

 
Du schreibst von EFH willst aber eine Stockwerkeigentümerschaft? Wie passt das zusammen? Stockwerkeigentum dachte ich immer bezieht sich nur auf Eigentumswohnungen.


Er schreibt "Stockwerkeigentümerschaft" in Anführungszeichen ( " ). Dies, weil er wohl keine passende Bezeichnung gefunden hat, aber klar machen will um was es geht: Eine Eigentümergemeinschaft für den Parkplatz, vergleichbar mit der Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus.

 
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ich würde ganz einfach nicht kaufen. Auch wenn das nicht gross weiterhilft. Aber mir scheinen die Nachteile einfach zu happig.

lg

 
ich schliesse mich an.. das tönt schon vor einzug nach stress. ich würde weitersuchen.

 
In Bezug auf die gemeinsame Parzelle und die Tiefgarage gilt, ob du mit dem Kauf auch hier Miteigentümer/Nutznisser wirst. Wenn du das nicht willst, so lasse dich im Grundbuch nicht eintragen. So darfst du diese gemeinschaftlichen Anlagen nicht benutzen musst aber auch keine Kosten übernehmen. Ansonsten kann es dort sehr teuer werden, wenn die Anderen in 1-2 Jahren eine Renovierung vornehmen da du dann 1/3 bezahlen musst.

Zur Hecke, was hindert dich daran eine eigene Sichtschutzwand auf deinem (wenn dann gekauft) Grundstück zu erstellen?

 
Zur Hecke, was hindert dich daran eine eigene Sichtschutzwand auf deinem (wenn dann gekauft) Grundstück zu erstellen?
Die (für Pepita zu) geringe Höhe, welche Aufgrund der Bauregularien zu erreichen wäre, wenn der Nachbar auf Einhaltung der Vorschriften bestehen würde. - So steht es ja oben.

 
Massgebend dafür, ob es eine StWG ist oder nicht, ist was im Grundbuch steht.

Ist es eine StWG, so gibt es mindestens eine Begründungsakte, auf die im Grundbuch verweisen wird. Dort sind die genaue Aufteilung des Eigentums und die Sonderrechte geregelt.

Eine StWG muss gar nichts, aber jeder Miteigentümer hat das Recht, eine Miteigentümerversammlung einzuberufen und dort Unterhaltsarbeiten die zum Erhalt der Sache nötig sind, beschliessen zu lassen.

Am besten ein Buch zum Thema kaufen und lesen.

Ist es keine StWG, dann hat man für die Gemeinschaftsparzelle die Rechte und Pflichten eines Miteigentümers. Auch hier wieder, was steht im Grundbuch.

In der Praxis ist es wohl so dass, wenn ein Neuer in einen bestehenden Zustand Einzug hat und alles neu, anders und besser machen will, es zu mancherlei Widerständen und Disputen kommen wird, die die Sache für niemanden erfreulich machen. Wenn die Sache dann noch rechtliche Mängel hat, wird es sehr kompliziert.

Zur Hecke: Grenzabstände und -höhen finden sich im Regelemet der Gemeinde oder in Kantonalen Gesetzen, auf der Gemeindekanzlei bzw. beim Bauamt der Gemeinde nachfragen.

Ein beseitigungsanspruch kann aber verjähren. Ein Mieter hat bezüglich Heckenschnitt oder -beseitigung nichts zu verlangen, dies ist Sache der Eigentümer. Vor allem haben Mieter kein Vertragsverhältnis zum anderen beteiligten Eigentümer, und niemand kann durch Vertrag Dritte verpflichten.

 
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Die (für Pepita zu) geringe Höhe, welche Aufgrund der Bauregularien zu erreichen wäre, wenn der Nachbar auf Einhaltung der Vorschriften bestehen würde. - So steht es ja oben.
Ja, genau, wenn die Hecke nicht höher als 1.20m oder 1.80m sein darf, darf ich auch keine 2m hohe Schutzwand aufstellen. Es sei denn, sie hat mindestens 1m Abstand (Höhe durch 2) zur Grenzlinie. Das meinte wohl Newbie. Aber ab einer bestimmten Höhe müsste dann wieder ein Baugesuch eingereicht werden, je nach Reglement der Gemeinde.

 
Hallo Pepita26

So in etwa wahr es bei uns.

Wir haben zwei Sichtwände von 1.5 m zu unseren Nachbaren re und li gemacht.

Hätten wir eine höhere wollen, so hätten wir ein Baugesuch einreichen müssen.

Zudem haben wir natürlich zuvor das Gespräch mit den Nachbaren gesucht um alles zu klären und um Rekurse von Ihnen vorzubeugen.

Wir empfehlen allen deshalb zuerst das Baureglement der Gemeinde zu lesen und das Gespräch mit den direkt betroffenen Nachbaren vor der Realisation zu suchen!

 
Wie alt ist denn die gewachsene Hecke? Denn eine geduldete Hecke "verjährt" nach ein paar Jahren -> Dauer mit Gemeinde/Kanton abklären.

 
Rechtliche Zulässigkeit einer höheren Hecke nur bei Zustimmung des anderen Nachbarn und kumulativ einem Grundbucheintrag?

Ziemlich ungewöhnlich. In welchem Kanton soll das so sein? Denkbar schiene mir allenfalls, dass ein gutgläubiger Erwerben nicht an die Vereinbarung gebunden wäre.

Bezüglich der gemeinsam benutzten vierten Parzelle: Da wird man dann halt Miteigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Stockwerkeigentümer sind übrigens auch Miteigentümer - bloss mit etwas speziell ausgestalteten Rechten. Die aufgeschobenen Unterhaltskosten sind halt bei der wirtschaftlichen Bewertung zu berücksichtigen, ebenso wie es ein aufgestauter Unterhalt beim Haus wäre. Die Unverträglichkeit der Nachbarschaft sollte man dann natürlich auch angemessen berücksichtigen. 

brico

 

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