Gemeinsame Parzelle, Benützungsrecht Parkplatz, Hecke auf Grundstücksgrenze
Hallo zusammen
Ich stehe vor der Entscheidung, einen Kaufvertrag für ein Haus zu unterschreiben. Das Haus ist innen ok, ebenso die Fassade etc. Das habe ich von einem Fachmann klären lassen. Aber es gibt noch drei offene Fragen:
Es sind drei Einfamilienhäuser, die 1992 auf den drei Parzellen x, y und z gebaut wurden. Eines davon möchte ich nun kaufen, sagen wir mal Parzelle z. Es gibt eine gemeinsame Parzelle (Besucherparkplätze, Vorplatz Garage, Weg), die auch im Grundbuch eingetragen ist. Der Unterhalt dieser Parzelle wurde vernachlässigt. Es wurde keine "Stockwerkeigentümerschaft" gegründet, es gibt kein Reglement und auch keinen Erneuerungsfonds. Auf der Parzelle hat es auch Stützmauern, die etwas lädiert aussehen und wo Steine schon rausgebrochen sind. Es besteht ein Risiko, dass da Unterhaltskosten auf mich zukommen, für eine Parzelle, welche seit 1992 nicht wirklich gepflegt wurde? Ich könnte zwar als neues Mitglied der "Stockwerkeigentümerschaft" die Erstellung eines Reglements verlangen und den Vorschlag vorbringen, mit dem Einzahlen in einen Erneuerungsfond zu beginnen. Aber das hätte schon viel früher passieren müssen. Hinzu kommt, dass eine Kommunikation zwischen allen drei Eigentümern nicht klappen würde, da ein Eigentümer nicht "teamfähig" ist. Gute Voraussetzungen.
Zum Haus auf der Parzelle z gehören zwei Garagenplätze, für die der Eigentümer aber nur das Benützungsrecht hat. Die Tiefgarage mit vier Parkplätzen liegt unter der Parzelle x. Der Eigentümer der Parzelle x hat die Last, aber ein Überbaurecht. Aber auch hier: der Unterhalt der Garage lässt zu wünschen übrig. Treppen wurde nicht gesäubert, im Abluss steht das Wasser. Auch hier kein Reglement, kein Erneuerungsfonds etc. Am besten wäre wohl gewesen, man hätte bei Fertigstellung der Häuser gleich für die gemeinsame Parzelle und die Garage eine "Stockwerkeigentümerschaft" mit Reglement gegründet. Wenn ich das Benützungsrecht habe, habe ich doch auch Pflichten? Könnten da auch noch überraschende Kosten auf mich zukommen?
Nördlich der Parzelle z wurden vor ca. zwei Jahren mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut. Zwischen beiden Parzellen steht auf der Grenze eine ca. vier Meter hohe Hecke. Optimal für die Parzelle z, denn es ist ein guter Sichtschutz und bietet mehr Privatsphäre. Ansonsten würden die Mieter in den Häusern freie Sicht in den Garten und in den Wintergarten der Parzelle z haben. Laut Gesetz darf ein Hecke aber höchstens 1.20m sein, es sei denn, die beiden Eigentümer dieser zwei Parzellen einigen sich und es gibt dazu einen Grundbucheintrag? Einen Grundbucheintrag gibt es hier aber nicht. Also ist die Höhe der Hecke "illegal" und die Gefahr besteht, dass die auf 1.20m runtergeschnitten wird, falls Mieter dieser Wohnungen mehr Ausblick und Licht wünschen? Die Hecke wurde bisher nicht gepflegt und ich vermute, dass im Frühling die Heckenschere angesetzt wird? Dürfte der Eigentümer der Nachbarschaftsparzelle das ohne Absprache?
Diese drei Fakten: Was müsste ich da noch bedenken? Sind meine Zweifel berechtigt? Merci!
Hallo zusammen
Ich stehe vor der Entscheidung, einen Kaufvertrag für ein Haus zu unterschreiben. Das Haus ist innen ok, ebenso die Fassade etc. Das habe ich von einem Fachmann klären lassen. Aber es gibt noch drei offene Fragen:
Es sind drei Einfamilienhäuser, die 1992 auf den drei Parzellen x, y und z gebaut wurden. Eines davon möchte ich nun kaufen, sagen wir mal Parzelle z. Es gibt eine gemeinsame Parzelle (Besucherparkplätze, Vorplatz Garage, Weg), die auch im Grundbuch eingetragen ist. Der Unterhalt dieser Parzelle wurde vernachlässigt. Es wurde keine "Stockwerkeigentümerschaft" gegründet, es gibt kein Reglement und auch keinen Erneuerungsfonds. Auf der Parzelle hat es auch Stützmauern, die etwas lädiert aussehen und wo Steine schon rausgebrochen sind. Es besteht ein Risiko, dass da Unterhaltskosten auf mich zukommen, für eine Parzelle, welche seit 1992 nicht wirklich gepflegt wurde? Ich könnte zwar als neues Mitglied der "Stockwerkeigentümerschaft" die Erstellung eines Reglements verlangen und den Vorschlag vorbringen, mit dem Einzahlen in einen Erneuerungsfond zu beginnen. Aber das hätte schon viel früher passieren müssen. Hinzu kommt, dass eine Kommunikation zwischen allen drei Eigentümern nicht klappen würde, da ein Eigentümer nicht "teamfähig" ist. Gute Voraussetzungen.
Zum Haus auf der Parzelle z gehören zwei Garagenplätze, für die der Eigentümer aber nur das Benützungsrecht hat. Die Tiefgarage mit vier Parkplätzen liegt unter der Parzelle x. Der Eigentümer der Parzelle x hat die Last, aber ein Überbaurecht. Aber auch hier: der Unterhalt der Garage lässt zu wünschen übrig. Treppen wurde nicht gesäubert, im Abluss steht das Wasser. Auch hier kein Reglement, kein Erneuerungsfonds etc. Am besten wäre wohl gewesen, man hätte bei Fertigstellung der Häuser gleich für die gemeinsame Parzelle und die Garage eine "Stockwerkeigentümerschaft" mit Reglement gegründet. Wenn ich das Benützungsrecht habe, habe ich doch auch Pflichten? Könnten da auch noch überraschende Kosten auf mich zukommen?
Nördlich der Parzelle z wurden vor ca. zwei Jahren mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut. Zwischen beiden Parzellen steht auf der Grenze eine ca. vier Meter hohe Hecke. Optimal für die Parzelle z, denn es ist ein guter Sichtschutz und bietet mehr Privatsphäre. Ansonsten würden die Mieter in den Häusern freie Sicht in den Garten und in den Wintergarten der Parzelle z haben. Laut Gesetz darf ein Hecke aber höchstens 1.20m sein, es sei denn, die beiden Eigentümer dieser zwei Parzellen einigen sich und es gibt dazu einen Grundbucheintrag? Einen Grundbucheintrag gibt es hier aber nicht. Also ist die Höhe der Hecke "illegal" und die Gefahr besteht, dass die auf 1.20m runtergeschnitten wird, falls Mieter dieser Wohnungen mehr Ausblick und Licht wünschen? Die Hecke wurde bisher nicht gepflegt und ich vermute, dass im Frühling die Heckenschere angesetzt wird? Dürfte der Eigentümer der Nachbarschaftsparzelle das ohne Absprache?
Diese drei Fakten: Was müsste ich da noch bedenken? Sind meine Zweifel berechtigt? Merci!
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: