Genaue Vermessung des Grundstücks vor dem Kauf sinnvoll?

ruscalto

Mitglied
01. Juni 2009
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Hallo,

Meine Frau und ich haben ein Grundstück an einer Hanglage gefunden, welches uns sehr gut gefallen würde. Wir sind mit dem Verkäufer bereits über den Verkaufspreis einig und wären eigentlich bereit, das Grundstück zu kaufen. Ich hatte bei der Gemeinde einen Auszug des Kadasterplans angefragt und war gleichzeitig im Online-Kadasteramt des Kantons, wo ich mir die genaue Lage und Abmessung der Parzelle angeschaut habe. Wir waren dann nochmals auf dem Grundstück und haben es uns genauer angeschaut. Dabei kam es uns vor, als wäre das Land kleiner als auf den Kadasterplänen. Die Grenzlinien sind uns auf dem effektiven Grundstück nicht deutlich und lassen uns nun zweifeln. Da wir jegliche Diskussionen oder unangenehmen Überraschungen vermeiden möchten frage ich mich, ob man das Grundstück vor dem Kauf durch einen Geometer genau abmessen und abstecken lassen darf, damit die wahre Grösse und wahren Grenzlinien ersichtlich werden. Ein Vorprojekt haben wir noch keines angefordert, da das Land noch nicht unseres ist. Wie würdet Ihr vorgehen? Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

 
Hallo ruscalto,

willkommen im Forum.

Du brauchst hinsichtlich der tatsächlichen Grundstücksgröße keine Bedenken zu haben. Die gekaufte Größe, diese Parzelle, ist immer so groß wie sie im Katasterplan eingetragen ist. Der Kauf bezieht sich ja auf diesen inkl. der dort angegebenen Größe/Fläche.

Bei Hanglagen oder auch evtl. verschiedenem Bewuchs auf der Parzelle, täuscht dies meist einen Baulaien und er glaubt sie sei zu klein.

Du kannst sicherlich die Eckpunkte, auf Deine Kosten, abstecken lassen. Vorab wäre aber auch zu prüfen, ob evtl. Grenzsteine oder Grenzmarkierungen vorhanden sind. Falls davon auch nur einer oder zwei vorhanden/sichtbar sind, Du die genauen Längen kennst, bzw. ablesen kannst, dann besteht auch die Möglichkeit diese per Bandmaß vor Ort, zumindest in groben Zügen, selbst darzustellen. Evtl. reicht dies ja schon für Dich aus.

 
Hoi Ruscalto,

Die grösse der Parzelle ist vom kantonalen Geometer wie jede Parzelle des Kanton Bern vermessen und bestummen und im Grundbuch mit dieser Zahl hinterlegt worden. Du kaufst also eine Parzelle mit einer von einer Behörde beglaubigten Zahl. Tatsächlich kann die Parzellengrösse aufgrund von alten Messmethoden gerade in Hanglagen nicht dem entsprechen was du mit der neusten GPS unterstützen Messmethode erhalten würdest. Diese Diferenz sollte aber im promille Bereich sein.

Bei unserem ersten Landkauf hatten wir plötzlich 3m2 Land weniger als die effektiv bezahlte... Die Parzelle war 1100m2 gross und auch an einem Hang.

Zurück gefordert haben wir das Geld nie, weiss allerdings auch nicht ob das funktioniert hätte... /emoticons/default_rolleyes.gif

Ganz änders ist es natürlich wenn der Verkäufer die Parzelle selber geteilt hat und diese noch nicht von einem Geometer vermessen wurde. In dieser Situation würde ich schon vor dem Kauf die effektive Parzellierung des Geometers abwarten, dass würde aber auch der Notar, der bei einem solchen Vertrag ja Unparteisch sein muss, bei einem Verkauf so im Vertrag aufnehmen müssen.

Liebs Grüessli, Joachim

 
bei uns wurde eine grossen parzelle für den verkauf in einzelne baulandparzellen aufgeteilt und dafür durch den geometer vermessen. trotzdem wurde im kaufvertrag für das bauland explizit erwähnt, dass nach fertigstellung des hauses der geometer die exakten und definitiven bemassungen vornimmt. dies auf kosten des verkäufers.

erwähnt ist auch, dass kein ausgleich des preises bis 3 m2 erfolgt. grössere veränderungen hingegen müssten bezahlt werden, resp. würden vergütet.

ich sehe daher für euch kein problem in diesem zusammenhang.

viel glück!

rollwett

 
Die Grösse des Grundstückes wird immer in der Horizontalprojektion gemessen, d.h. je steiler der Hang, desto grösser die Abweichung.

Das Problem ist mehr psychologischer Art: So wenig Fläche für soviel von meinem Geld? Von Auge Grundstücksflächen einigermassen zuverlässig zu schätzen, ist kaum möglich.

Zur Grösse des Grundstückes laut Kataster ist zu beachten, dass es durchaus noch Gemeinden gibt, wo diese Flächen vor sehr langer Zeit gemessen wurden. Auf den Plänen steht dann "Flächengrösse nicht garantiert". Dies dürfte aber vor allem Landwirtschaftszonen und nicht voll erschlossenes baureifes Land betreffen.

Da die amtliche Vermessung, auf welcher die Grundbucheinträge beruhen, eine sehr sorgfältig durchgeführte und auch teure Angelegenheit ist und zudem rechtlich das Grundbuch bis zum Beweis des Gegenteils recht hat, würde Dir eine eigens beauftragte Nachvermessung nicht einmal etwas nützen - das wäre Geldvernichtung. Du könntest damit höchstens erreichen, dass von Amtes wegen nochmal vermessen wird - natürlich erst einmal auf Deine Kosten und nur gegen berechtigtes Interesse, d.h. nachdem Du bereits Eigentümer bist.

Betrachte es doch so: Will ich so viel für dieses Grundstück bezahlen? Die genaue Anzahl Quadratmeter sind dann nicht mehr so wichtig.

 

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