Hallo
Wir bauen/planen mit einem GU ein Einfamilienhaus in Hanglage. Das Projekt wurde uns so vorgeschlagen und unsere Bedenken wegen der Hanglage (die ganze hintere Seite des Hauses wird im Hang eingebaut) mit dem Kommentar "das ist alles kein Problem" ausgeräumt.
Einen Monat nachdem wir den Bauvertrag unterschrieben haben, haben wir erfahren, dass die zukünftigen Nachbarn den GU darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Hang kritisch sei und vermutlich eine spezielle Hangsicherung notwendig sei. Wir müssten mit ca. CHF 20'000.- Mehrkosten rechnen. Nun wird ebenfalls ein Geologisches Gutachten verlangt, was uns der GU mit ca. Fr. 9'000.- offeriert hat.
Auf die Diskussion, dass wir diese Kosten nicht übernehmen würden, da am Anfang nie von einem eventuellen Problem wegen der Hanglage gesprochen wurde, wollte der GU nicht eingehen. Zwar steht im Auftrag der Umgebungsarbeiten, dass Findlinge oder besondere Hangsicherungen nicht im Preis inbegriffen wären, diesen Auftrag haben wir jedoch bis heute noch nicht unterschrieben.
Weiss jemand wie die rechtliche Situation aussieht? Hätten sich nämlich die Nachbarn nicht eingeschaltet, wüsste vermutlich das GU bis heute nichts vom kritischen Hang!!
Vielen Dank für eure Infos
anemone
Wir bauen/planen mit einem GU ein Einfamilienhaus in Hanglage. Das Projekt wurde uns so vorgeschlagen und unsere Bedenken wegen der Hanglage (die ganze hintere Seite des Hauses wird im Hang eingebaut) mit dem Kommentar "das ist alles kein Problem" ausgeräumt.
Einen Monat nachdem wir den Bauvertrag unterschrieben haben, haben wir erfahren, dass die zukünftigen Nachbarn den GU darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Hang kritisch sei und vermutlich eine spezielle Hangsicherung notwendig sei. Wir müssten mit ca. CHF 20'000.- Mehrkosten rechnen. Nun wird ebenfalls ein Geologisches Gutachten verlangt, was uns der GU mit ca. Fr. 9'000.- offeriert hat.
Auf die Diskussion, dass wir diese Kosten nicht übernehmen würden, da am Anfang nie von einem eventuellen Problem wegen der Hanglage gesprochen wurde, wollte der GU nicht eingehen. Zwar steht im Auftrag der Umgebungsarbeiten, dass Findlinge oder besondere Hangsicherungen nicht im Preis inbegriffen wären, diesen Auftrag haben wir jedoch bis heute noch nicht unterschrieben.
Weiss jemand wie die rechtliche Situation aussieht? Hätten sich nämlich die Nachbarn nicht eingeschaltet, wüsste vermutlich das GU bis heute nichts vom kritischen Hang!!
Vielen Dank für eure Infos
anemone