Geometerkosten - GU oder nicht?

limey

Mitglied
08. März 2010
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Hallo Leute,

wir haben mit einem kleineren eher unbekannten Generalunternehmen gebaut. Wir sind auch schon seit einiger Zeit eingezogen. Letztens kamen einige Leute vom Ingenieurbüro und haben unser Grundstück mit Haus vermessen. Kurz darauf haben wir auch die Rechnung erhalten (ca. 500 CHF).

Auf der Rechnung stand: Geometerkosten - Plannachführung/ Gebäudenachführung

Ich habe die Rechnung an die GU gesendet mit dem Gedanken, Schlüsselfertiges Haus mit allen Nebenkosten, schicke es mal ein. Im GU Vertrag steht halt alle bauchlichen Nebenkosten, aber explizit Geometerkosten steht nicht drin. Es steht auch drinnen Kosten für Ingenieur. Auf jeden Fall hat die GU gemeint das hätte mit dem Bau nichts zu tun sondern mit der Grundlage der Steuerschätzung...usw usw.

Ich wollte euch mal fragen wie es bei euch mit der GU war (Swisshaus und wie die alle heissen). Sind die Vermessungskosten bzw. die Geomterkosten im preis enthalten gewesen? Danke im voraus.

 
Hallo Limey

Dein GU versucht sich zu drücken. Jeder seriöse GU weiss von dieser Geometerrechnung für die Plannachführung. Vielfach kommt sie sehr lange (2 Jahre schon erlebt) nach Fertigstellung und Bezug. Sicher ist nur, dass sie kommt. Das sind ganz normale Nebenkosten die bei jedem Neubau anfallen.

MfG

Michael S.

 
Limey

Unser GU hatte die Geometerkosten auch nicht übernommen. Das hat schon beim Einmessen des Baugespann's angefangen und hat mit der Plannachführung nach Bauvollendung geendet, die "Ausrede" war glaub ich, dass diese Kosten Grundstück bedingt anfallen und nicht mit dem Gebäude oder so....

Später wurde dann der Kiesweg zwischen zwei Grundstücken vom Baulandverkäufer noch fertig gestellt (das war so abgemacht), und schon stand der Geometer wieder da um einen Grenzpunkt neu zu setzen. Nie bestellt aber zahlen musst du trotzdem /emoticons/default_smile.png

grüsse SaSo

 
Danke für deine Antwort, aber wahrscheinlich muss das explizit im GU Vertrag stehen.. sonst hat man denk ich keine chance. Oder gibt es was gesetzliches welche "Nebenkosten" definieren?

 
[quote=limey;144356

wahrscheinlich muss das explizit im GU Vertrag stehen.. sonst hat man denk ich keine chance.

Richtig!

Diese Kostenposition ist bei fast allen GU-Verträgen nicht enthalten, in der Regel auch exakt als "nicht enthaltene Kosten" so aufgeführt. Bei den überprüften GU-Vertragsunterlagen, quer durch die Schweizer GU-Welt, war dies in allen Fällen bislang so.

Es spielt auch keine Rolle, denn letztlich zahlt der Bauher/Käufer dies immer. Sei es als Teil des kalkulierten Verkaufspreises..oder als separate Rechnung nach Einmessung des Gebäudes.

Wichtig ist nur, dass man dies als Bauherr/Käufer vorgängig weiss und passende Summen im Budget bereit halten kann. Eigentlich ist es sogar besser so, denn wenn es die GU nach 1-2 Jahren, nach Bauende, nicht mehr gäbe, das Geld dorthin schon gezahlt wäre....dann kommt das später leider nochmals auf den Bauherren hinzu...daher ist es sicherer, man bezahlt dies selbst und auch erst dann, wenn dies letztlich anfällt.

 
Danke für die Ausführliche Erklärung. Die Kosten werde ich wohl begleichen müssen. Jedoch finde ich es blöd, wenn solche Kosten nicht angeführt werden im GU Vertrag als "nicht enthalten" oder so. Schlussendlich soll der GU Vertrag ja auch dazu dienen das man so einen guten Überblick "als Laie" bekommt, was man jetzt für das ganze Zahlen muss.

Ich meine das wäre ja wie wenn "Kanalisationsgebühren" nirgendswo im GU Vertag erwähnt wird. Als Laie weiss man ja garnicht das es solche Gebühren überhaupt gibt, und dann kommt die Rechnung. Rechtlich kann man wahrscheinlich ja nichts machen, weil Unwissenheit schützt ja nicht vor dem Gestzt bzw. vor dem Vertrag...

 

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