Patrick&Carole
Mitglied
Hallo an Alle
Ich habe mal eine Frage, vielleicht gibt es hier auch Leute aus dem Bankenbereich oder ähnlichem die das beantworten können... Ich bin da mit meinem Vater nicht ganz einer Meinung, und zwar geht es um folgendes:
Ein Stück Land wird von der Bürgergemeinde im Baurecht verpachtet.
Beispieldaten: Grundstück 20x30m = 600m2, Preis Fr. 300.00/m2 = Fr. 180'000.00, Baurechtszins 0.50% unter dem Satz 1. Hypothek der Ortsansässigen Raiffeisenfiliale.
Im Muster-Baurechtsvertrag, welchen es zu den Landunterlagen gab, steht Unter Punkt 10: "...Die Baurechtsberechtigten können das Baurecht veräussern oder belasten, ..."
Nun sagt mein Vater, wenn der Pachtvertrag unterzeichnet ist, könne man das Land bei der Bank als Eigenkapital anrechnen lassen. Ich hingegen behaupte, dass gehe nicht, da das Land ja nur "gemietet" ist und einem nicht gehöre.
Wer hat Recht?
Ich habe mal eine Frage, vielleicht gibt es hier auch Leute aus dem Bankenbereich oder ähnlichem die das beantworten können... Ich bin da mit meinem Vater nicht ganz einer Meinung, und zwar geht es um folgendes:
Ein Stück Land wird von der Bürgergemeinde im Baurecht verpachtet.
Beispieldaten: Grundstück 20x30m = 600m2, Preis Fr. 300.00/m2 = Fr. 180'000.00, Baurechtszins 0.50% unter dem Satz 1. Hypothek der Ortsansässigen Raiffeisenfiliale.
Im Muster-Baurechtsvertrag, welchen es zu den Landunterlagen gab, steht Unter Punkt 10: "...Die Baurechtsberechtigten können das Baurecht veräussern oder belasten, ..."
Nun sagt mein Vater, wenn der Pachtvertrag unterzeichnet ist, könne man das Land bei der Bank als Eigenkapital anrechnen lassen. Ich hingegen behaupte, dass gehe nicht, da das Land ja nur "gemietet" ist und einem nicht gehöre.
Wer hat Recht?