Gerechnete vs "offerierte" Beton-Qubikmeter

cider101

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11. Dez. 2006
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Nein, nein, das ist jetzt keine Frage zum Gebaudevolumen nach SIA!

Wir haben soeben eine Zwischenabrechnung des Baumeisters erhalten. Dabei bin ich ein bischen "stuzig" geworden, da die Kosten für den Ortsbetonbau ca. 9% über der im Werkvertrag spezifizierten Summe liegen.

Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht ein paar Dinge nachzurechnen, unter anderem das zu betonierende Volumen gemäss Ausführungsplänen sowie die zu schalende Fläche(n).

Dabei habe ich festgestellt, dass das "Plan-Volumen", also das gerechnete Volumen aus den Plänen) bei 116m3 liegt, das Volumen laut Werkvertrag bei 142m3.

Mit obiger Rechnung würde ich jetzt eher mit einer Kostenreduktion als mit einem Mehrpreis rechnen. Ich kann mir das Mehrvolumen (sind ja immerhin 20%) einfach nicht erklären. Ein rechnenfehler meiner seits sollte prinzipiell ausgeschlossen sein, da 2mal gerechnet und mit mittels anderer methode ebenfalls verifiziert.

Frage an die Experten:

- Wird Beton beim Einbringen "verdichtet resp. komprimiert" ? Ich meine, wenn ich z.B. eine Decke mit 20cm giessen will, muss ich da 24cm einbringen und dann auf 20cm einstampfen? (ähnliches wird ja bei der Misapor-Schicht gemacht)

-gibt es beim abbinden einen "schwund" (von 20%?)...habe gerade mal wikipedia gecheckt...Schwund ist ca. 0.6mm/m... das kann also als Begründung ausgeschlossen werden.

- gibt es andere Erklärungen für das Mehrvolumen ?

wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruss

marco

ps: noch ne Frage zu den Schalungen für Wände. Wenn eine Wand von, sagen wir mal, 12m2 betoniert wird....wird dann die Schalung für innen und aussen verrechnet (also 24m2) oder nur die Fläche der zu schalenden Wand ?

 
Hallo Marco,

in eine Schalung von einem Kubikmeter Inhalt, passen nach Verdichtung immer noch nur 1 Kubikmeter Beton! Mehr wird es nicht. Kann auch nicht!

Beim Verdichten entweicht lediglich die Luft welche beim Einbau eingeschlossen wird.

Diese Menge wird bestellt und ist somit auch eingebracht. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Die Differenz muss also einen anderen Ursprung haben. Schaue in die Offerte zum Werkvertrag, ob es mehrere Positionen an Beton gibt. Ist beim Bau, je nach Ausschreibung, meist der Fall. Es wird, zumindest bei uns, nicht nur eine Position Beton, sondern mehrere, dort wo er anfällt, vom Fundament bis zur Giebelspitze, getrennt gelistet.

Bei der Schalung gilt das gleiche. Nachsehen was in der Offerte steht. Man kann diese Position als einseitige oder zweiseitige Schalung ausschreiben. Bei der einseitigen ist die Menge dann natürlich doppelt so groß.

 
Hallo Pfälzer,

es gibt eine Position Beton(1) und Beton(2). Das Gleiche gilt für die Schalungen.

Beton(1) enthält die Positionen für Fundamente, Boden- und Schlepplatten sowie für Wände und Stützmauern.

Beton(2) die Positionen für Decken und Kragplatten

Was ich mir nicht erklären kann, sind 11m3 für Streifenfundamente. Bei einem (angenommen) Querschnitt von 30x50cm ergäben diese 11m3 ca 70 Laufmeter Streifenfundament.... keine Ahnung wo die bei uns sein könnten.

Bei den Schalungen steht folgendes:

"Pos 320: Schalung für Wände und Stützmauern, vertikal, Doppelhäuptig, Typ 2"

230m2

Die m2 passen eher (wenn auch nicht genau) zur Variante "einseitige Schalung". Gerechnet ca. 220m2, im Werkvertrag ca. 350m2

Dann gibts noch was wie

"Abschalung und Konterschalung zu Schalungen für Decken und Kragplatten"

Sind das die dicken Holzbalken auf welche die Schalbretter für die Decken gelegt werden ?

 
Hallo

Streifenfundamente werden häufig nur auf einer Seite geschalt, wenn überhaupt. Das heisst Schalung entfällt im Fundamentbereich, dafür mehr Beton.

Gruss

Feminato

 
Hallo Marco,

ja das sind so die Tücken am Bau.....

Wo hast Du denn überhaupt Streifenfundamente? Steht Dein Keller nicht komplett im Erdreich?

Du hast doch eine Misaporschicht unter der Bodenplatte... oder... also wo sollen denn dann die Streifenfundamente sein? Diese kann man hierbei, in Beton nicht ausführen. Wenn eine Seitenfläche frei steht, dann gibt es hier Frostschürzen, welche natürlich auch in Misapor oder mit einem anderen verdichtungsfähigen Material gemacht werden.

Bleiben noch Fundamente von Garagen? Oder Terrasseneingrenzungen? Oder was immer bei Dir noch Streifenfundamente benötigt?

Abschalungen sind diese, welche Du auch vermutet hast. Der Rest sind Schalungen für Deckenflächen (sofern keine Fertigteildecken genommen wurden) und Wände oder Fundamente (wo immer diese dann sind..). Als Position fallen sie durchaus am Bau an.

Für die Mengendifferenzen gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Frage ist hier, wonach bezahlst Du?

Nach Abrechnung der Menge, auf Grundlage des Werkvertrages, oder auf Nachweis der gelieferten Mengen?

Hier musst Du die Verträge und ggf. schon bezahlte Abschlagsrechnungen überprüfen!

Entweder hat Dein Architekt nicht korrekt gerechnet und falsche Mengenangaben gemacht...

Oder es gäbe eine andere Erklärung, welche ich Dir aber nicht, ohne Kenntnis der Fakten, hier so einfach einstelle.... Wenn Du scharf nachdenkst, fällt Dir dies selbst ein.

 

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