Gesamtüberbauung - Wasserversicherung - wie kommen wir da wieder raus

ChrisL

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08. Mai 2016
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Salü zusammen,

wir werden bald in unser EFH einziehen, welches im Rahmen einer Gesamtüberbauung von 30 Doppel und 3er EFH ausgeführt wurde, mit einer gemeinsamen Tiefgarage für 28 der EFH.

Die Gesamtverwaltung wurde im Rahmen eines Mandats für 3 Jahre an eine externe Firma übergeben (war schon im Kaufvertrag so erwähnt).

Nun erhielten wir von dieser Verwaltung ein schreiben, mit einem "Angebot", einem Kollektiv Vertrag einer Versicherungsgesellschaft beizutreten - eine sogenannte "Wasserversicherung". Gedeckt sind folgende Eventualitäten, wenn auch teilweise mit einer unserer Meinung nach relativ schlechter Deckung:

- Innere Unruhen/Bösw. Beschädigungen
- Fahrzeuganprall und Gebäudeschutz
- Flüssigkeits- und Schmelzschäden
- Sprinkler Leckage
- Radioaktive Kontamination
- Gebäudehaftpflicht (wir gehen davon aus dass dies für die Gemeinsamen Werke wie Tiefgarage, Plätze etc. ist)
- Wasser, Bergungs-, Räumungs- und Entsorgungskosten inkl. Dekontamination
- Wasser, Such- Freilegungs- und Reparaturkosten

Das ganze wäre ja keine schlechte Sachen (wenn die Deckungsbeiträge teilweise massiv höher wären...), was mich jedoch extrem stört daran:

- Die Offerte wurde uns erst auf Nachfrage herausgerückt
- Zwischen der Offerierten Summe für die Police sowie dem von der Verwaltung genannten Betrag gibt es eine Differenz von über 1'500.- (bei einer Offerte von ca. 3'600.-), wenn alle Miteigentümer diese Versicherung abschliessen
- der Vertrag ist zwar jährlich Kündbar, meines Wissens aber nur von der Gemeinschaft, was wohl ein einfaches mehr an einer Eigentümerversammlung benötigt

Uns kommt das nicht ganz koscher vor, vorallem wegen der Preisdifferenz sowie dass die Police erst auf zweifaches Nachfragen herausgerückt wurde...

Trotzdem wäre das ganze keine allzu schlechte Sache, da wenn wir eine vergleichbare Versicherung für uns privat machen wollen, es uns einiges mehr kosten würde...

Für uns die wichtigste Frage ist jedoch, wenn wir nun zusagen würden, WIE kommen wir als einzelner Eigentümer wieder aus diesem Vertrag raus? Sprich wenn wir nun zusagen, aber z.B. in 2-3 Jahren unsere eigene Versicherung abschliessen möchten...

Können wir da einfach aus diesem Vertrag welcher im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurde austreten, oder sind wir auf ein einfaches Mehr an der Eigentümerversammlung angewiesen, da es ein Neuverhandeln des Kollektivvertrags zur Folge hätte?

 
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft beschliesst jeweils solche Angelegenheiten über die jährliche Versammlung und somit wäre als einzelner aus einer Versicherung auszusteigen fast unmöglich, da hier die gemeinsame Haftung gilt.

Ihr könnt zwar als Versammlung jeweils zusammen über die Versicherung bestimmen und entsprechend auch den Anbieter wechseln, wenn es sich nicht um mehrjährige Verträge handelt.

Ich nehme auch an, dass die Versicherung auch nur Zustande kommt, wenn die Mehrheit (Wertquote oder Kopfstimme) einverstanden ist oder es ist bereits von Beginn an durch die Verwaltung gegeben.

 
Tja, bei Stockwerkeigentum kommt man bei solchen Sachen nicht an der Eigentümerversammling vorbei.

Man kann die aber davon überzeugen, dass es bessere Möglichkeiten gibt, wenn man privat eine bessere Offerte einholt und das auf die nächste Versammlng traktandiert.

Abgesehen davon macht es überhaupt keinen Sinn, solche Sachen individuell zu versichern.

Was mich im Detail interessieren würde, ist der Punkt über radioaktive Dekontamination. Wenn ein AKW hochgeht (keine Angst, das passiert nur in Japan, nicht in der CH, der Bundesrat hat das beschlossen), dann dürfte die Geschichte als Katastrophe deklariert werden und die Versicherungen sind raus aus der Nummer. Und was soll sonst passieren? Dass einer eine Kobaltbombe auf dem Schrott findet und in eurer Teifgarage zerlegt (kein Witz, siehe hier oder auch hier)?

 
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naja, die Situation ist bei uns denke ich schon etwas speziell, da es ja nicht im klassischen Sinne eine "Stockwerkeigentümmergemeinschaft" ist...

Wie beschrieben handelt es sich um eine Überbauung mit 30 Einfamilienhäuser.

Der grösste Teil ist davon als Doppel-EFH ausgeführt, es gibt auch noch 4mal eine "3er-Einheit" wo es jeweils ein Mittelhaus gibt.

Diese Überbauung hat eine Tiefgarage, wovon 28 Häuser Ihre Parkplätze haben, sowie direkten Zugang in den Keller.

Gemeinsam ist also nur tie Tiefgarage, sowie in paar Fusswege inkl. Spielplatz in der Überbauung...

Ich finde die Idee der "geminsamen Versicherung" da sich so wohl massiv Kosten sparen lassen auch alles andere als schlecht... Jedoch gehört meiner Meinung nach eine Verinbarung unter den Eigentümmern dazu, das jeder das recht hat, per Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszusteigen - und jap, somit dann halt die Verbliebene Eigentümerschaft gezwungen ist, einen neuen Vertrag mit dem Versicherungsgeber auszuhandeln... Ansonsten kommst du da ja praktisch nicht mehr raus wenn die anderen das Angebot immer noch für "gut" empfinden...?

 
Hallo Chris L

So wie du das gerne hättest mit der Kündigung des Vertrages läuft das nun mal nicht bei einer Eigentümergemeinschaft. 

Einzelne Miteigentümer können einen Vertrag der die ganze Gemeinschaft betrifft nicht einzeln kündigen.

Das würde auch keinen Sinn machen, denn jedem Miteigentümer gehört ein Anteil der ganzen Garage und diese kann man halt nur im ganzen versichern oder man lässt es ganz bleiben.

Wenn du aber eine Versicherung mit besseren Konditionen findest, wirst du sicher eine Mehrheit der Eigentümer davon überzeugen können.

Gruss Fipsli

 
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