Gescheiterter Kauf DEFH ab bestehendem Vorprojekt - Verrechnung Kosten für Abklärungen

aarentalerin

New member
12. Aug. 2015
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Hallo miteinander

Da ich zu diesem Thema keine exakte Antwort gefunden habe, eröffne ich ein neues Thema mit der Hoffnung, dass jemand Auskunft geben kann. Obwohl wir ein nicht mega risikofreudiges und genau arbeitendes/prüfendes Paar sind, sind wir jetzt in eine für uns unangenehme Situation geraten.

Hier kurz geschildert unsere Ausgangslage (nicht jedes Detail):

  • Wir haben diesen Frühling aufgrund eines ausgeschriebenen Projekts Kontakt mit dem zuständigen Architekten aufgenommen
  • Vorprojekt wurde von Inhaberin des Landes in Auftrag gegeben (Pläne Grundriss und Grob-KV). Ziel der Verkäuferin: Veräusserung des Landes inkl. altem EFH an zwei junge Familien. Die zwei Parteien bauen dann das DEFH. Also: Kauf Land mit Architekturverpflichtung
  • Am ersten Gespräch mit dem Architekten haben wir nachgefragt, ab wann für uns Kosten entstehen würden. Aussage Architekt: Ab Unterschrift Vertrag für Architekturleistungen und Grob-KV. Vorher sein Aufwand für Akquisition und daher sein Risiko.
  • An diesem Gespräch haben wir auch mitgeteilt, dass das Haus - so wie es ausgeschrieben war - für uns zu teuer ist. Die Haushälfte, die uns interessierte war für Fr. 1'035'000 ausgeschrieben plus ca. Fr. 120'000 für Attika. Da es erst ein Vorprojekt war, hätte man alles noch anpassen können
  • Nach diesem Gespräch haben wir geprüft, wie viel wir max. ausgeben könnten. Resultat: Fr. 1'050'000 (mehr geht nicht...!). Totalbetrag für Land, Haus abreissen und neu bauen.
  • Wir haben das dem Architekt mitgeteilt. An einem weiteren Gespräch haben uns Architekt und Bauleiter versichert, es wäre möglich die Haushälfte mit diesem Betrag zu bauen.
  • Dann haben wir Entwürfe des Architekturvertrages und des Grob-KVs erhalten. Der Grob-KV enthielt exakt die Fr. 1'050'000;-). Nach genauerem Prüfen haben wir festgestellt, dass z.B. keine Reserve eingebaut ist und noch diverse weitere Punkte nicht angepasst wurden oder gänzlich fehlten.
  • Da wir die Verträge so nicht unterschreiben können (Kostengenauigkeit Grob-KV +/- 15%), haben wir uns zu diesem Zeitpunkt vom Projekt zurückgezogen. Auch wenn der Bauplatz für uns ideal war und wir uns wünschen ein Eigenheim zu besitzen... bankrott wollen wir nicht gehen.
Nun zu unserer Frage:

Eine Woche nach der Absage haben wir einen Brief mit Rechnung vom Architekt erhalten für die von ihnen erbrachten Leistungen. Verrechnet wurde folgendes: 92 Std.. Die Hälfte würden sie übernehmen = Akquisitionsaufwand. 25% wurde uns verrechnet und 25% der zweiten Familie. Aufgerundet Fr. 3000 pro Partei. Wir sind nicht gewillt, diese Rechnung zu zahlen und haben den Architekt darüber mit einem eingeschriebenen Brief informiert. Gründe:

1. noch keinen Vertrag unterzeichnet

2. Gespräche und Abklärungen waren für uns nötig, um einen Entscheid zu fällen

3. Architekt hat uns nie darauf aufmerksam gemacht, dass sie uns einen Teil des Aufwands in Rechnung stellen werden

Nach unserem Schreiben erhielten wir erneut Antwort. Der Architekt stimmt uns in allen Punkten zu, begründet aber sein Verhalten mit:

1. das Mass der gewünschten Vorleistungen sei deutlich höher ausgefallen (wir wurden nicht informiert, was aus seiner Sicht alles dazu gehört hätte)

2. Gespräche seien nötig, aber Anpassung am Grundriss/Raumaufteilung hätten keinen Einfluss auf die Kostenfolge (???) ((für uns aber relevant, um überhaupt zum Haus "ja" sagen zu können);

3. er habe nicht damit gerechnet, dass wir absagen würden

Zu diesem Schreiben hat er erneut die Rechnung beigelegt. Wir haben daruf nicht mehr geantwortet.

Nun ist für uns nicht ganz klar, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind der Meinung, dass wir nun mal abwarten und nach der ersten Mahnung wieder reagieren (z.B. Einholen des Std.-Rapports für die 92 Std.) und allenfalls eine Betreibung in Kauf nehmen. Es geht uns nicht darum, dass wir nicht bereit sind einen Architekt für seine Leistungen zu bezahlen. Uns stösst sein Vorgehen aber sauer auf (keine Kommunikation, übertrieben hohe Abrechnung, etc.). Für uns unterdessen undenkbar, wie wir mit ihm hätten zusammen arbeiten können.

Was ist eure Meinung dazu? Wie würdet ihr vorgehen? Schlichtungsgespräch? In den sauren Apfel beissen und die Rechnung bezahlen? Die Mahnung abwarten? Eine allfällige Betreibung in Kauf nehmen?

Danke und Grüsse

aarentalerin

 
Liebe Aarentalerin

Grundsätzlich möchte ich hier einfach auch einmal gesagt haben, dass Architekten wie alle anderen Berufstätigen auch nicht nur von Luft und Liebe leben. Oft habe ich das Gefühl, dass Leute meinen, dass bei unserem Berufsstand alles gratis ist. Das ist es aber ganz klar nicht. Die meisten Architekten haben ja auch eine anständige Ausbildung und gelten daher nicht zu Unrecht als Baufachleute.

Nun, wo ist die Grenze zur bezahlten Tätigkeit? Das ist wieder ein ganz anderes Thema. Klar ist, dass das eine oder andere Beratungsgespräch unter Aquisition fällt und deshalb nicht abzugelten ist. Insbesonders wenn ich ein Projekt erarbeitet habe, welches ich dann vermarkten will. Wenn ich aber zuerst logischerweise gratis berate und dann zum Zeitpunkt X zu Recht das Gefühl habe, dass diese Gratisdienstleistung ausgeschöpft ist, muss ich natürlich mein Gegenüber darüber informieren.

Wenn nun mein Kollega in der völlig falschen Annahme, dass Ihr am Schluss ja eh zusagen werdet Arbeiten erbringt, welche er nicht mehr verwerten kann, dann ist dies effektiv sein Problem. Ansonsten hätte er Euch für diese Arbeiten eine Offerte unterbreiten müssen. Dann hättet Ihr aufgrund derer entscheiden können, ob Ihr diese Arbeiten beauftragen wollt oder nicht. Da er dies scheinbar nicht getan hat, konntet Ihr in Treu und Glauben davon ausgehen, dass er diese Leistungen unter dem Thema Aquisition abbuchen wird.

Damit die Kirche im Dorf bleibt, könntet ihr ihm vorschlagen einen angemessenen Betrag zu übernehmen. Dies aber ohne Präjudiz für den Rechtsfall. Wenn er dann nicht einlenkt, ist er vermutlich noch zu grün hinter den Ohren um zu merken, dass er vor Gericht chancenlos sein wird. (Meinen Lieblingswitz zu diesem Thema habe ich schon in einem anderen Thread zum Besten gegeben. Daher verzichte ich hier darauf..... /emoticons/default_smile.png )

Schönen Abend vom Zürichsee wünscht, Urs 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ab dem Zeitpunkt, wo etwas was kostet, muss man es sagen. Umplanung Vorprojekt und Kostenüberprüfung... sollte Aquisiton sein.

Allerdings hätte er nach SIA das Recht Bis zu 25% Kostenüberschreitung zu haben auf die Kostenschätzung. Da ist es auch fair, wenn er ihn nicht künstlich nach unten drückt und mit offenen Karten spielt.

Im Neubau muss man nicht unbedingt Reserven einrechnen (Leistungen sind klarer definierbar, wenn man die seriös berechnet i.O.), Umbau schon.

Konkrete Kosten sollten aber nie nach Volumen, sondern über Elemente berechnet werden (EKG), bzw mittels Offerten bestimmt werden. Das ist aufwändig und kostet immer.

 
Wir danken euch vielmals für die Infos. Wie weiter wissen wir aktuell noch nicht. Müssen uns erst noch beraten...

 
Dieser Architekt muss aber sehr grüne Ohren haben....  Eigentlich müsste man sich weigern die Rechnung zu bezahlen, damit er das als Learning abbuchen kann. Es wäre ja ein einfaches gewesen für ihn zu sagen, dass die Änderung des Vorprojektes Betrag x kostet, so dass man ja oder nein sagen kann vorab...

 
Wenn Ihr sagt aller maximal 1'050'000 CHF.... und es kommt ein KV mit 1'050'000 dann ist ja eigentlich die Aufgabe nicht erfüllt, logisch müsst ihr da zurück treten.... 

 
Ob erfüllt oder nicht, ist Definitionsfrage.

Eine Kostenreduktion hat auch Auswirkungen auf das Projekt - und dazu darf man auch noch ja oder nein sagen.

 
Naja das Kostenlimit ist doch exakt eingehalten. Zumindest laut Offerte. Natürlich kann man sich da nun wieder streiten ob das so korrekt ist, da ja einige Punkte scheinbar vergessen wurden. - Das war ja hier auch nicht wirklich das Thema.

Ich behaupte ihr musstet für die Offerte von einer kostenfreien Leistung ausgehen - schliesslich war dies so vereinbart. Wenn nun aufgrund höheren AUfwandes für die Offerte doch kosten entstehen hätte zuvor eine Absprache mit euch erfolgen müssen.

Letzten Endes ist zwischen euch und dem Architekt KEIN Vertrag zustande gekommen, da die Willenserklärung zur Zahlung eines vereinbarten Preises fehlte.

Nun kenne ich mich mit Schweizer Recht nicht gerade aus, im deutschen könntet ihr sogar sagen, nach dem vorgehen haben wir gemeint eine kostenfreie Offerte zu erhalten. - Solange diese Meinung nicht deutlich wiederlegt werden kann (weil z.B. ein Preis bereits mitgeteilt wurde) liegt von euch keine Willenserklärung vor gegen Gebühr diese Offerte zu bestellen wäre somit also nichtig.

Nun sind beide Parteien im STreitfall so zustellen wie sie stehen würden wenn das Geschäft nicht geschlossen worden wäre. Sprich Ware ohne Gebrauchsspuren zurück und Geld incl. aller Versand- und sonstiger Spesen ebenfalls.

 
Sorry Eintrag war doppelt gepostet.

Scheinbar wegen Verbindungsproblemen während dem senden.

Dieser hier kann gerne von einem Admin gelöscht werden.

 
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