Hallo miteinander
Da ich zu diesem Thema keine exakte Antwort gefunden habe, eröffne ich ein neues Thema mit der Hoffnung, dass jemand Auskunft geben kann. Obwohl wir ein nicht mega risikofreudiges und genau arbeitendes/prüfendes Paar sind, sind wir jetzt in eine für uns unangenehme Situation geraten.
Hier kurz geschildert unsere Ausgangslage (nicht jedes Detail):
Eine Woche nach der Absage haben wir einen Brief mit Rechnung vom Architekt erhalten für die von ihnen erbrachten Leistungen. Verrechnet wurde folgendes: 92 Std.. Die Hälfte würden sie übernehmen = Akquisitionsaufwand. 25% wurde uns verrechnet und 25% der zweiten Familie. Aufgerundet Fr. 3000 pro Partei. Wir sind nicht gewillt, diese Rechnung zu zahlen und haben den Architekt darüber mit einem eingeschriebenen Brief informiert. Gründe:
1. noch keinen Vertrag unterzeichnet
2. Gespräche und Abklärungen waren für uns nötig, um einen Entscheid zu fällen
3. Architekt hat uns nie darauf aufmerksam gemacht, dass sie uns einen Teil des Aufwands in Rechnung stellen werden
Nach unserem Schreiben erhielten wir erneut Antwort. Der Architekt stimmt uns in allen Punkten zu, begründet aber sein Verhalten mit:
1. das Mass der gewünschten Vorleistungen sei deutlich höher ausgefallen (wir wurden nicht informiert, was aus seiner Sicht alles dazu gehört hätte)
2. Gespräche seien nötig, aber Anpassung am Grundriss/Raumaufteilung hätten keinen Einfluss auf die Kostenfolge (???) ((für uns aber relevant, um überhaupt zum Haus "ja" sagen zu können);
3. er habe nicht damit gerechnet, dass wir absagen würden
Zu diesem Schreiben hat er erneut die Rechnung beigelegt. Wir haben daruf nicht mehr geantwortet.
Nun ist für uns nicht ganz klar, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind der Meinung, dass wir nun mal abwarten und nach der ersten Mahnung wieder reagieren (z.B. Einholen des Std.-Rapports für die 92 Std.) und allenfalls eine Betreibung in Kauf nehmen. Es geht uns nicht darum, dass wir nicht bereit sind einen Architekt für seine Leistungen zu bezahlen. Uns stösst sein Vorgehen aber sauer auf (keine Kommunikation, übertrieben hohe Abrechnung, etc.). Für uns unterdessen undenkbar, wie wir mit ihm hätten zusammen arbeiten können.
Was ist eure Meinung dazu? Wie würdet ihr vorgehen? Schlichtungsgespräch? In den sauren Apfel beissen und die Rechnung bezahlen? Die Mahnung abwarten? Eine allfällige Betreibung in Kauf nehmen?
Danke und Grüsse
aarentalerin
Da ich zu diesem Thema keine exakte Antwort gefunden habe, eröffne ich ein neues Thema mit der Hoffnung, dass jemand Auskunft geben kann. Obwohl wir ein nicht mega risikofreudiges und genau arbeitendes/prüfendes Paar sind, sind wir jetzt in eine für uns unangenehme Situation geraten.
Hier kurz geschildert unsere Ausgangslage (nicht jedes Detail):
- Wir haben diesen Frühling aufgrund eines ausgeschriebenen Projekts Kontakt mit dem zuständigen Architekten aufgenommen
- Vorprojekt wurde von Inhaberin des Landes in Auftrag gegeben (Pläne Grundriss und Grob-KV). Ziel der Verkäuferin: Veräusserung des Landes inkl. altem EFH an zwei junge Familien. Die zwei Parteien bauen dann das DEFH. Also: Kauf Land mit Architekturverpflichtung
- Am ersten Gespräch mit dem Architekten haben wir nachgefragt, ab wann für uns Kosten entstehen würden. Aussage Architekt: Ab Unterschrift Vertrag für Architekturleistungen und Grob-KV. Vorher sein Aufwand für Akquisition und daher sein Risiko.
- An diesem Gespräch haben wir auch mitgeteilt, dass das Haus - so wie es ausgeschrieben war - für uns zu teuer ist. Die Haushälfte, die uns interessierte war für Fr. 1'035'000 ausgeschrieben plus ca. Fr. 120'000 für Attika. Da es erst ein Vorprojekt war, hätte man alles noch anpassen können
- Nach diesem Gespräch haben wir geprüft, wie viel wir max. ausgeben könnten. Resultat: Fr. 1'050'000 (mehr geht nicht...!). Totalbetrag für Land, Haus abreissen und neu bauen.
- Wir haben das dem Architekt mitgeteilt. An einem weiteren Gespräch haben uns Architekt und Bauleiter versichert, es wäre möglich die Haushälfte mit diesem Betrag zu bauen.
- Dann haben wir Entwürfe des Architekturvertrages und des Grob-KVs erhalten. Der Grob-KV enthielt exakt die Fr. 1'050'000;-). Nach genauerem Prüfen haben wir festgestellt, dass z.B. keine Reserve eingebaut ist und noch diverse weitere Punkte nicht angepasst wurden oder gänzlich fehlten.
- Da wir die Verträge so nicht unterschreiben können (Kostengenauigkeit Grob-KV +/- 15%), haben wir uns zu diesem Zeitpunkt vom Projekt zurückgezogen. Auch wenn der Bauplatz für uns ideal war und wir uns wünschen ein Eigenheim zu besitzen... bankrott wollen wir nicht gehen.
Eine Woche nach der Absage haben wir einen Brief mit Rechnung vom Architekt erhalten für die von ihnen erbrachten Leistungen. Verrechnet wurde folgendes: 92 Std.. Die Hälfte würden sie übernehmen = Akquisitionsaufwand. 25% wurde uns verrechnet und 25% der zweiten Familie. Aufgerundet Fr. 3000 pro Partei. Wir sind nicht gewillt, diese Rechnung zu zahlen und haben den Architekt darüber mit einem eingeschriebenen Brief informiert. Gründe:
1. noch keinen Vertrag unterzeichnet
2. Gespräche und Abklärungen waren für uns nötig, um einen Entscheid zu fällen
3. Architekt hat uns nie darauf aufmerksam gemacht, dass sie uns einen Teil des Aufwands in Rechnung stellen werden
Nach unserem Schreiben erhielten wir erneut Antwort. Der Architekt stimmt uns in allen Punkten zu, begründet aber sein Verhalten mit:
1. das Mass der gewünschten Vorleistungen sei deutlich höher ausgefallen (wir wurden nicht informiert, was aus seiner Sicht alles dazu gehört hätte)
2. Gespräche seien nötig, aber Anpassung am Grundriss/Raumaufteilung hätten keinen Einfluss auf die Kostenfolge (???) ((für uns aber relevant, um überhaupt zum Haus "ja" sagen zu können);
3. er habe nicht damit gerechnet, dass wir absagen würden
Zu diesem Schreiben hat er erneut die Rechnung beigelegt. Wir haben daruf nicht mehr geantwortet.
Nun ist für uns nicht ganz klar, wie wir weiter vorgehen sollen. Wir sind der Meinung, dass wir nun mal abwarten und nach der ersten Mahnung wieder reagieren (z.B. Einholen des Std.-Rapports für die 92 Std.) und allenfalls eine Betreibung in Kauf nehmen. Es geht uns nicht darum, dass wir nicht bereit sind einen Architekt für seine Leistungen zu bezahlen. Uns stösst sein Vorgehen aber sauer auf (keine Kommunikation, übertrieben hohe Abrechnung, etc.). Für uns unterdessen undenkbar, wie wir mit ihm hätten zusammen arbeiten können.
Was ist eure Meinung dazu? Wie würdet ihr vorgehen? Schlichtungsgespräch? In den sauren Apfel beissen und die Rechnung bezahlen? Die Mahnung abwarten? Eine allfällige Betreibung in Kauf nehmen?
Danke und Grüsse
aarentalerin