Gesetzliche Bestimmungen für einen Nachmieter

Bommel13

Mitglied
14. Nov. 2008
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Hallo

Ich bin wie ich meine auf der erfolgreichen Suche nach einem Nachmieter für die Mietwohnung, mein Hausverwalter ist da anderer Meinung.

Kennt jemand die gesetzlichen Bestimmungen, die praktisch als Ausschlusskriterium für einen Nachmieter gelten.

Ich meine er muss solvent sein.

Der Hausverwalter schreibt: Nich solvente oder ihm aus wichtigen Gründen ungeeignet erscheinende Mietinteressenten kann er ablehnen.

AUS WICHTIGEN GRÜNDEN = hört sich für mich sehr schwammig an.

Wie viele Nachmieter muss ich vorschlagen und wie lauten die exakten Vorrausetzungen, wie z.b. er muss solvent sein.

Herzlichen Dank für Eure Antworten, würde mir sehr helfen.

Daniel

 
es reicht, wenn du EINEN solventen Nachmieter findest, der die Wohnung für den abgemachten Preis mieten will.

Der Vermieter hat dann immer noch das Recht, diesen abzulehnen, aber Du hast damit Deine Schuldigkeit getan und kannst (frühzeitig) aus dem Vertrag austreten.

Irgend jemand hier kann sicherlich noch den genauen gesetzlichen Wortlaut vermelden. /emoticons/default_smile.png

PS: Und die nächste Dikussion wird dann sein was übermässige Abnutzung sein wird und Dir dem Depot belastet werden soll.... (kenne solche Vermieter leider zur Genüge...)

 
Hallo Bommel 13

Viele interessante rechtliche infos findest du auf folgender seite! lohnt sicht auf jedenfall da mal durchzuschauen! hat auch lebensdauertabellen etc. vorhanden und div. fragen werden beantwortet.

www.mieterverband.ch

betreffend einem nachmieter: Du musst einen bringen der solvent ist. und noch wichtiger, der auch bereit ist den vertrag zu unterzeichnen! wenn dieser abspringen sollte musst du nochmals suchen. wenn der vermieter dieser nicht will, bist du, wie schon mal geschrieben, von deinen pflichten befreit. siehe Art. Nr. 264 OR / ab dem Zeitpunkt wo der nachmieter die wohnung übernommen hätte muss du KEINE miete mehr bezahlen!

Ein kleiner Auszug aus der Internetseite;

"Frage: Ich habe eine Nachmieterin vorgeschlagen, die meiner Meinung nach zumutbar war. Der Vermieter hat sie aber abgelehnt. Wie soll ich vorgehen?

Antwort: Stellen Sie zunächst einmal Ihre Mietzinszahlungen ab dem Zeitpunkt ein, ab dem die Nachmieterin die Wohnung gemietet hätte. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie warten ab, ob der Vermieter rechtliche Schritte gegen Sie einleitet. Falls er Sie betreibt, müssen Sie unbedingt Rechtsvorschlag erheben. Oder Sie leiten von sich aus bei der Mietschlichtungsbehörde ein Schlichtungsverfahren ein. Letzteres empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie für die betreffende Wohnung eine Kaution hinterlegt haben. "

hoffe konnte etwas behilflich sein?

Wünsche dir auf jedenfall viel glück und nerven :)

grüässli bettina

 
Irgend jemand hier kann sicherlich noch den genauen gesetzlichen Wortlaut vermelden. /emoticons/default_smile.png

Art. 264 OR

1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin

einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem

Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren

neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein,

den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

2 Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in

dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet

werden kann.

3 Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er:

a. an Auslagen erspart und

b. durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder

absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.

Beste Grüsse

Ampel

 
@Bommel13: für den Auszug würde ich Dir empfehlen, jemanden vom Mieterverband dabei zu haben. Das kostet Dich zwar ca. 200.- Fr., spart Dir aber im Extremfall viel Geld.

Du kannst sonst auch bei Deiner Haftpflichtversicherung anfragen, ob sie jemanden zur Wohnungsübergabe schicken, falls Du befürchtest, dass Dein Vermieter Dir Schäden anhängen will. Die beurteilen das sehr gut.

Ich hatte erst kürzlich meine Wohnungsabgabe und ohne den Mann vom Mieterverband wäre es sehr teuer geworden.

 

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