Hallo
Ich bin wie ich meine auf der erfolgreichen Suche nach einem Nachmieter für die Mietwohnung, mein Hausverwalter ist da anderer Meinung.
Kennt jemand die gesetzlichen Bestimmungen, die praktisch als Ausschlusskriterium für einen Nachmieter gelten.
Ich meine er muss solvent sein.
Der Hausverwalter schreibt: Nich solvente oder ihm aus wichtigen Gründen ungeeignet erscheinende Mietinteressenten kann er ablehnen.
AUS WICHTIGEN GRÜNDEN = hört sich für mich sehr schwammig an.
Wie viele Nachmieter muss ich vorschlagen und wie lauten die exakten Vorrausetzungen, wie z.b. er muss solvent sein.
Herzlichen Dank für Eure Antworten, würde mir sehr helfen.
Daniel
Ich bin wie ich meine auf der erfolgreichen Suche nach einem Nachmieter für die Mietwohnung, mein Hausverwalter ist da anderer Meinung.
Kennt jemand die gesetzlichen Bestimmungen, die praktisch als Ausschlusskriterium für einen Nachmieter gelten.
Ich meine er muss solvent sein.
Der Hausverwalter schreibt: Nich solvente oder ihm aus wichtigen Gründen ungeeignet erscheinende Mietinteressenten kann er ablehnen.
AUS WICHTIGEN GRÜNDEN = hört sich für mich sehr schwammig an.
Wie viele Nachmieter muss ich vorschlagen und wie lauten die exakten Vorrausetzungen, wie z.b. er muss solvent sein.
Herzlichen Dank für Eure Antworten, würde mir sehr helfen.
Daniel