Gestaltungsbaulinie mit Anbaupflicht

otchoa

New member
14. Aug. 2014
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Salut zusammen,

kurze Frage zum Baurecht Kanton Bern.

Bei einer Gestaltungslinie mit Anbaupflicht (Art. 91, BauG), muss da exakt auf die Linie gebaut werden? Oder gibt es da gegen innen (nicht zur narcharblichen Grenzen) einen Spielraum von z.B. 1 Meter? Allenfalls einen Schweizweit gültigen Toleranzbereich oder etwas ähnliches...

Vielen Dank für eure Hilfe.

Beste Grüsse

Otchoa

 
Lieber Otchoa

Schweizweit? Da lachen die Hühner! /emoticons/default_additional/145.gif :145: /emoticons/default_additional/145.gif

Wir leben hier in einem föderalistischen Staat. Das heisst, jeder Kanton macht sein eigenes Planungs- und Baugesetz. Teils sogar mit unterschiedlichen Begriffen. Daher wäre es notwendig zu wissen, in welchem Kanton das geplante Bauvorhaben steht. Sonst kann Dir niemand helfen.....

Schönes Wochenende

Urs Tischhauser

 
Hoi Urs

Habe ich doch glatt den Kanton vergessen!

Es betrifft den Kanton Bern.

Beste Grüsse

Otchoa

 
Lieber Otchoa

Danke für Deine Ergänzung.

Baugesetz (BauG)  [Titel Fassung vom 18. 6. 1997]

Art. 91

3.2 Besondere Baulinien

1  Mit Gestaltungsbaulinien können das Bauen an die Baulinie vorgeschrieben, Lage und Umriss von Gebäuden allseitig bestimmt oder der Verlauf einer Fassadenflucht festgelegt werden.

2  Die rückwärtigen und die Innenbaulinien legen die zulässige horizontale Bautiefe und die Grösse der Innenhöfe fest.

3  Hilfsbaulinien geben die Linie an, bis zu der gebaut werden darf, sofern nicht weitergehende allgemeine Abstandsvorschriften bestehen.

Okay, wenn Du also eine Gestaltungsbaulinie (im Kanton Zürich: zwingende Mantellinie) hast, musst Du zwingend den Baukörper darauf setzen. Dies dürfte in einem Quartier sein, in welchen alte (wertvolle) Bausubstanz vorhanden ist. Möglicherweise machst Du dort einen Ersatzneubau. Ich denke nicht, dass Du dort viel Spielraum besitzt.

Dies ist aber die Beurteilung aus dem fernen Zürich. Vielleicht meldet sich ja noch ein Berner. Die brauchen ja bekanntlicherweise etwas mehr Zeit...... /emoticons/default_smile.png

Herzlicher Gruss

Urs

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Salut zusammen,

kurze Frage zum Baurecht Kanton Bern.
Stand ja eigentlich schon sauber geschrieben .....

Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, eine Abweichung von der Vorgabe möchtest, dann führt kein Weg an einem klärendem Gespräch mit den Leuten vom Bauamt vorbei. Nur die können Dir letztlich eine korrekte und verbinliche Antwort geben... nicht zuletzt, da sie es ja schlussendlich bewilligen müssen (dürfen /emoticons/default_smile.png )

 

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