Salut zusammen,
kurze Frage zum Baurecht Kanton Bern.
Bei einer Gestaltungslinie mit Anbaupflicht (Art. 91, BauG), muss da exakt auf die Linie gebaut werden? Oder gibt es da gegen innen (nicht zur narcharblichen Grenzen) einen Spielraum von z.B. 1 Meter? Allenfalls einen Schweizweit gültigen Toleranzbereich oder etwas ähnliches...
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüsse
Otchoa
kurze Frage zum Baurecht Kanton Bern.
Bei einer Gestaltungslinie mit Anbaupflicht (Art. 91, BauG), muss da exakt auf die Linie gebaut werden? Oder gibt es da gegen innen (nicht zur narcharblichen Grenzen) einen Spielraum von z.B. 1 Meter? Allenfalls einen Schweizweit gültigen Toleranzbereich oder etwas ähnliches...
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Grüsse
Otchoa