Gestaltungsplan, Sondernutzungsvorschriften

muhcow24

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01. Okt. 2009
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Hallo Zusammen

Wir sind völlig neu und stehen noch ganz am Anfang unseres Eigenheimwunsches. Daher sind wir echt froh, dass es so was wie dieses Forum hier gibt. Wir haben eine Gemeinde gefunden, welche bald ein grösseres Stück Land fix fertig erschliessen wird und anschliessend einzelne Parzellen verkauft. Dazu gibt es jedoch einen Gestaltungsplan und Sondernutzungsvorschriften. Diese Vorschriften grenzen meiner Meinung nach die Gestaltung eines Eigenheims relativ stark ein. Ich meine beispielsweise steht da drin, dass nur 2 Geschossig gebaut werden darf. Verstehe ich das richtig, dass hier nicht mal ein Keller dazu gebaut werden darf?

Ich meine wir sind ja nicht verpflichtet zu kaufen, aber es interessiert uns, ob das normal ist, dass beim Landkauf von einer Gemeinde solche Vorschriften gemacht werden. Sind diese Vorschriften noch „harmlos“ oder sind diese völlig im normalen Rahmen?

Wir wären froh um Eure Meinungen zu diesen Vorschriften. Ich weiss, dass die Fotos teilweise gar nicht so optimal sind, aber wir durften die Unterlagen nicht mitnehmen und daher habe ich ein paar Fotos gemacht.

Vielen Dank schon mal vorab für Eure Kommentare.

Situationsplan 1 zu 500 Foto 3.jpg

Gestaltungsplan_1.doc

Sondernutzungsvorschriften_1.doc

 

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Hallo muhcow24

Wenn ein grosse Landfläche in einzelne EFH-Bauplätze unterteilt und dann verkauft werden sollen, wird von Seiten der Gemeinde oftmals ein Gestaltungsplan verlangt, der dann auch vor dem Verkauf durch die Gemeinde bewilligt werden muss. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Quartier wahllos gebaut wird und die einzelnen EFH überhaupt nicht zusammenpassen. Jedes Dorf/jede Gemeinde möchte - und dies soll auch so sein - ein gutes Erscheinungsbild haben und ein Quartier soll auch in die Landschaft passen!

Wir haben auch ein Grundstück gekauft, bei welchem die Einhaltung von gewissen Vorschriften zur Bauweise und Bepflanzung Pflicht waren (Flachdach mit exensiver Dachbegrünung, keine auffälligen Fassadenfarben, naturnahe Bepflanzung mit Hecke entlang der Grundstückgrenze und pro 500 m2 ein Obstbaum etc.). Wir konnten uns mit diesen Vorschriften anfreunden und für uns ist es kein Muss diese Vorschriften umzusetzen.

Wenn ihr diese Vorschriften nicht einhalten könnte und wollt, dann würde ich vom Kauf eines solchen Grundstücks abraten. Ansonsten spricht nichts gegen den Kauf einer dieser Bauparzellen.

Übrigens, in einem EFH-Quartier ist es normal, dass höchstens 2-geschossig gebaut werden darf. Dies heisst, es ist in der Regel ein unterirdischer Keller, ein EG und ein OG erlaubt, wobei die vorgeschriebene Firsthöhe eingehalten werden muss.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Ausführungen helfen.

Gruess, Jetta.

 
Liebe Jetta

Super vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Es freut mich doch zu sehen, dass ich hier nicht die einzige Person bin, welche mit solchen Vorschriften zu kämpfen hat. Ich war nur etwas irritiert, wieviel dort "vorgeschrieben" wird. Aber es scheint normal zu sein, dass es neben dem Gestaltungsplan auch noch Sondervorschriften gibt wie z.B. die Farbgestaltung des Hauses (spielt für uns jedoch keine Rolle, da wir eh einfaches Weiss wählen würden).

Gruss

Muhcow24

 
Ich suche ein Muster einer Einsprache (Rekurs) gegen einen Gestaltungsplan ?  Wer kann mir da helfen ?

Ist noch schwierig zu finden im Internet !

Gruss

HPN

 
Lieber Hampe

Frag doch mal auf Deiner Gemeinde nach oder schau auf der Homepage. Wenn Du beim Bauamt nachfragst, kannst Du gleich mit den zuständigen Leuten Dein Anliegen ansprechen - evtl. sagen Dir die, dass Du damit ohnehin nicht durchkommst.

--

Ich weiss nicht, wo Du wohnst. In Zürich ist es so.

Ein (privater) Gestaltungsplan liegt VOR der Bewilligung öffentlich auf. Da kann Jeder (und wirklich Jeder) sich (schriftlich) dazu äussern, ohne irgend eine Formvorschrift, wenn es mir recht ist.

Anschliessend wird der Gestaltungsplan durch Amtlich festgelegt, wobei die nicht berücksichtigten Einwände aufgezeigt werden und begründet wird, warum darauf nicht eingegangen wird.

Jetzt fällt der Stadtrat den Entscheid, der Gestaltungsplan sei so zu übernehmen.

Da gibt es jetzt noch die Rekursmöglichkeit. Gang ans Baurekursgericht.

Ich zitiere von der Webpage:

Gegen diesen Beschluss kann bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich (8090 Zürich) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden.

Die in vierfacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gestaltungsplan mit den zugehörigen Vorschriften, der Bericht zur Umweltverträglichkeit, der Antrag der Umweltschutzfachstelle und der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen können während der Rekursfrist im Hochbaudepartement der Stadt Zürich, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Du musst also einen Antrag stellen («Der Gestaltungsplan ist dahingehend zu ergänzen, dass nur grüne Ferraris sollen auf der Strasse abgestellt werden dürfen») und Begründen. Wenn es dabei etwas zu Beweisen gibt, musst Du die Bewiesmittel beschreiben und beilegen («Beweismittel 1: Foto mit rotem Porschee auf der Quartierstrasse: Das Foto mit dem roten Porschee zeigt deutlich, dass es nicht ins Quartier passt»)

Und selbstverständlich musst Du die Fristen einhalten.

Viel Glück

Haba

 
Danke für die vielen Antworten. Muster oder Formulare haben die Städte und Gemeinden (auch St. Gallen) in diesem Fall nicht, obwohl es ja heisst: Schreibe Formulare von der Wiege bis zur Bahre. Nur bei Rekursen oder Einsprachen haperts es wohl ein wenig. Oder man überlässt dies den Anwälten, dass diese auch etwas verdienen können.....

Aber es geht mir lediglich um ein Beispiel einer solchen Einsprache... Einleitung... Betreff......gesetzliche Hinweise .... Legimitation der Einsprecher....  Materieller Text (eigentliche Einsprache .. haben wir mit dem Planungsamt besprochen) .... Antrag auf Aenderung / Ablehnung oder so..... 

Gruss

HPN

 

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