Geteilte Schuldbriefe

booker

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06. Juli 2006
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Hallo

Wir haben wohl bald unseren Notariatstermin für die Kaufverträge und die Erstellung des Schuldbriefes für die Bank.

In der Basler Zeitung war nun ein interessanter Artikel worin empfohlen wurde mehrere Schuldbriefe zu erstellen, sprich den Schuldbrief aufzuteilen auf mehrere Einheiten. Es hat wohl dann Vorteile wenn man in einigen Jahren wenn die Hypoverträge mit der Bank auslaufen mit neuen Partnern zusammenarbeiten will und die mehrere Tranchen Hypotheken haben will.

Hat dies jemand schon gemacht ?

Bei uns sind es um die 655'000 CHF die wir voraussichtlich dritteln werden - denkt Ihr das ist Ok oder würdet Ihr das anders machen.

Einen Schuldbrief umschreiben kostet dann immer etwa 1000 CHF wenn man dies später macht.

 
Wir haben einen Schuldbrief gemacht. Wussten nichts von wegen Trennung der Schuldbriefe. Naja mal schauen, was dann passiert. Für die nächsten 10 Jahre haben wir ja Ruhe und danach müssen wir uns mit dem Thema Hypothek und Zinsen wieder auseinandersetzen!

 
Beim jetzigen Haus haben wir einen Schuldbrief, beim neuen Projekt 2.

Den jetzigen haben wir vom vorherigen Eigentümer so übernohmen.

 
Hallo

Wie ist das denn gemeint? Hat man dann mehrere Schuldbriefe damit man bei Verschiedenen Finanzunternehmen gleichzeitig Hypotheken abschliessen kann? Und wenn ja, sind diese Schuldbriefe im gleichen Rang?

Gruess

Tom

 
Schuldbriefe sind alle im gleichen Rang, es sind ja alles Grundpfandbriefe, die Hypotheken haben verschiedene Ränge.

 
Schuldbriefe sind alle im gleichen Rang, es sind ja alles Grundpfandbriefe, die Hypotheken haben verschiedene Ränge.
Hallo

Das ist so nicht ganz richtig. Der 1. und 2. Rang der Hypothek hat mit dem Schuldbrief nichts zu tun. Die Ränge bei dem Schuldbriefen bezeichnet die Rangordnung der im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte.

Gruess

Tom

 
Hallo

Das ist so nicht ganz richtig. Der 1. und 2. Rang der Hypothek hat mit dem Schuldbrief nichts zu tun. Die Ränge bei dem Schuldbriefen bezeichnet die Rangordnung der im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte.

Gruess

Tom
Ja Tom, das ist so korrekt /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Bohne70

Um eine Hypothek in verschiedene Fälligkeiten und Zinssätze aufzuteilen brauchen Sie nicht unbedingt mehrere Schuldbriefe im gleichen Rang zu errichten - es sei denn, sie möchten Ihre Hypotheken auf verschiedene Finanzinstitute auftteilen. Z.B. eine Bank und eine Vericherung. Was allerdings nicht normalerweise nicht zu empfehlen ist, da Sie ihre Unterlagen mehrmals einreichen müssten und und mit einer Aufteilung Ihre Verhandlungsposition geschwächt würde, denn ein Kreditgeber muss natürlich über andere Gläubiger informiert sein.

Holen Sie sich dazu im Abschnitt meiner Gratis-Homepage diese und andere wichtige Infos: http://www.eigenheim-info.ch/index.php?page=696

Ratschlag von Informa

 
Hallo

Wie ist das denn gemeint? Hat man dann mehrere Schuldbriefe damit man bei Verschiedenen Finanzunternehmen gleichzeitig Hypotheken abschliessen kann? Und wenn ja, sind diese Schuldbriefe im gleichen Rang?

Gruess

Tom
Hallo Tom,

Man kann für ein einzelnes Objekt mehrere Schudbriefe bis zur Höhe des geschätzten oder errechneten Verkehrswerte im gleichen Rang errichten lassen.

Das ist z.B. üblich, wenn bei einer Ueberbauung Wohneigentum verkauft werden soll. Ein Schuldbrief im 2. Rang bedeutet normalerweise eine Belehnung über dem Verkehrswert mit Zusatzdeckung.

 
Hallo,

je nach Kanton kann man aber auch viel höher Schuldbriefe errichten lassen.

Zum Beispiel: Wert eines EFH 800'000

Errichtung Schuldbriefe für 2'000'000 ohne weiteres möglich im Kanton Luzern!

 
Hallo Tom,

die Frage ist nicht die, ob man überhöhte Schuldbriefe ohne Zusatzdeckung errichten kann, sondern ob sich ein Kreditisntitut findet das diese Ueberschuldung finanzieren würde.

 

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