Salue HoppSchwiez
Um das Restrisiko bzgl. Grundstückgewinnsteuer des Verkäufers ausschliessen kannst gibt es folgende Möglichkeiten;
a. Steueramt bestätigt dem Verkäufer, dass keine Grundstückgewinnsteuer anfallen wird und leitet Dir diese Bestätigung weiter
b. Steueramt berechnet vorab die Höhe der latenten Grundstückgewinnsteuer und Du deponierst diese Summe anlässlich der Kaufpreiszahlung für Rechnung des Verkäufers direkt beim Steueramt (diese führen anschliessend die definitive Berechnung durch und leiten den deponierten Überschuss an den Verkäufer weiter)
c. Steueramt berechnet vorab die Höhe der latenten Grundstückgewinnsteuer und der Verkäufer händigt Dir eine Bankgarantie über die entsprechende Höhe für mindestens 3 Jahre aus (damit ist Dein finanzielles Risiko abgesichert)
Der Verkäufer hat bei Ersatzbeschaffung die Möglichkeit, die latente Grundstückgewinnsteuer auf das neue Objekt zu übertragen. Ich würde Dir empfehlen auch in einer solchen Konstellation die Sicherstellung (siehe oben, a – c) vorzunehmen, um auch das verbleibende Restrisiko auszuschliessen.
Hoffe das hilft Dir. Deine finanzierende Bank müsste Dir, bei der Finanzierungsberatung und Umsetzung diese Lösungen vorschlagen.
Gruess, Yogi