Gewohnheitsrecht

Iska

Mitglied
19. Apr. 2010
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Wir haben seit 20 Jahren ein Gartenhäuschen, das Nahe der Grenze zum Nachbargundstück steht. Kann der Nachbar nun verlangen, dass wir das Gartenhäuschen entfernen, oder gibt es nach 20 Jahren ein Gewohnheitsrecht?

 
Verlangen kann er es schon, ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage.

Erste Tat des Gartenhausbesitzers ist Einblick in das Zonenreglement der Gemeinde und dort in die Vorschriften für Grenzabstände, Verjährungsfristen und dergleichen. Wird auf kantonale Vorschriften verwiesen, sind auch diese einzusehen.

Dann wäre es schön, wenn etwas im Grundbuch steht (Näherbaurecht oder so), manche Gemeinden verlangen das.

Wenn das Gartenhaus vor dem Nachbar da war, ist das ein Vorteil. Falls nicht, sollte er schon einen triftigen Grund nennen können, warum es plötzlich stört.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es prinzipiell nicht. Hingegen kann es helfen, mit dem Nachbarn zu reden. Es kann ja sein, dass ihm das Häuschen Abendsonne nimmt und man es versetzen kann, ohne dass Euch daraus, abgesehen von den Umständen, Nachteile daraus erwachsen. Einvernehmliche Lösungen sind von Vorteil für die doch längerfristigen Nachbarschaftsverhältnisse. Wenn aber jemand in ein bestehendes Quartier zieht und meint, man müsse nun sofort alle Hühnerställe und Kompostgitter entfernen und bis 3 m Grenzabstand einen Streifen kahlschlagen, dann täuscht sich der.

 

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