Im Stockwerkeigentum kann man einen Erneuerungsfonds gründen und alle jährlichen Einlagen in Abzug bringen (dafür dann nicht mehr bei der effektiven Ausgabe).
Gilt dieses Gesetz nur für Stockwerkeigentümer oder geht das auch bei Miteigentum (Gesamteigentum 50:50 aufgeteilt)?
Gilt dieses Gesetz nur für Stockwerkeigentümer oder geht das auch bei Miteigentum (Gesamteigentum 50:50 aufgeteilt)?