Wir wohnen in einem kleinen Weiler mit etwa 30 Haushalten, der zur Gemeinde XY gehört. Schon viele Jahre sind wir Kunde bei der Swisscom und wir sind eigentlich sehr zufrieden, sehen auch keinen Grund, einen Wechsel zu einem anderen Anbieter anzustreben. Für uns ist die Swisscom Nummer 1.
Vor kurzem wurde seitens des örtlichen Kabelnetzbetreibers XXX AG, welcher in der Gemeinde XY ansässig ist, eine Unterschriftensammlung initiiert, um eine Abklärung für den eventuellen Bedarf eines Glasfaseranschlusses sicherzustellen. Seinerzeit haben wir uns dafür interessiert, aber keine Zusage gemacht.
Vor ein paar Tagen wurde uns seitens der XXX AG einen Vertragsentwurf zum Studium übergeben. Daraus war ersichtlich, dass das Glasfasernetz über die Firma UPC Cabelcom bereitgestellt wird. Auf die Frage, weshalb man keinen Anschluss bei der Swisscom haben könne, wurde uns mitgeteilt, dass es einen runden Tisch gegeben habe und man alle Mitbewerber eingeladen hätte (Swisscom und UPC Cablecom). Es hiess, die Swisscom hätte kein Interesse, unseren Weiler an das Glasfasernetz anzuschliessen. Daher habe man sich einstimmig für die Kooperation mit der ortsansässigen XXX AG, welcher das Signal der UPC Cablecom einspeist, entschieden.
Im Vertrag mit dem UPC Cablecom-Vertreter XXX AG wird erwähnt, dass jeder Anschluss seitens der Gemeinde XY mit jeweils CHF 3'000.-- subventioniert wird während der Ausbauphase. Jeder Haushalt zahlt als einmaligen Anteil CHF 1'600.-- und muss sich zudem verpflichten, das Vertragsverhältnis mit der XX AG während 5 Jahren aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich haben wir nichts gegen ein schnelleres Internet, aber so richtig notwendig ist es für uns nicht, wenn man die Einwohner an einen solchen Vertrag binden will. Wir sind mit der Swisscom sehr zufrieden und dies schon über viele Jahre. Wir sehen auch keinen Grund für einen Wechsel. Mit der gegenwärtigen Internetgeschwindigkeit können wir gut leben und als Alternative haben wir über die SAT-Schüssel das Sky-TV Abo von Teleclub (mit dem ganzen Sky-Programmen etc.). Auch sind wir uns etwas unsicher betreffend Cablecom, was die Verfügbarkeit und den Kundensupport betrifft. Auch "Aussetzer" hätten die viel...
Was uns aber wirklich stutzig macht, ist ob es in der nächsten Zukunft wirklich keine Glasfaseranbindung in unserer Gemeinde kommt. Wir haben den Vertrag mit der Firma XXX AG nicht unterzeichnet, da es in unseren Augen ein Knebelvertrag ist für eine Leitung, die ich selbst nach Ablauf der 5 Jahren Vertragsbindung nicht einmal für ein allfälliges Glasfaser-Abo mit der Swisscom nutzen kann.
Vor etwa drei Jahren wurden neue Wasser- und Stromleitungen von der Gemeinde XY zu unserem Weiler gezogen, darunter sind auch Leerrohre. Grundsätzlich wäre bis Ortseingang ein Glasfaserkabel gezogen.
Frage an Euch:
Kann man rechtlich darauf bestehen, nach Ablauf der 5jährigen Abobindung an die UPC, das Swisscom Signal aufschalten zu lassen?
Kann man sich weigern, dem Durchleitungsrecht für das Glasfaserkabel über das eigene Grundstück nicht zu entsprechen? Es gibt einen unterirdischen Schacht auf dem Grundstück, worin alle Kabel zusammenlaufen. Es gäbe die Möglichkeit, die nachfolgenden Liegenschaften über einen kurzen Umweg anzuschliessen. In den Verträgen wird erwähnt, falls man das Glasfaserkabel bzw. UPC Cablecom möchte, hat man ein Durchleitungsrecht zu gewähren, welches im Grundbuch eingetragen wird. Dieses bleibe auch bestehen, wenn man nach Ablauf der 5jährigen Mindestabodauer den Vertrag kündigt.
Wird sowas bei Einwilligung des Durchleitungsrechts finanziell entschädigt? Oder kann man sich weigern?
Was haltet ihr generell zu dieser Situation?
Ich habe bei der Swisscom nachgefragt. Derzeit sei nichts geplant für unseren Weiler, habe aber die ganzen Sachen doch der Swisscom geschickt in die Teppichetage.
Danke für Eure Meinungen.
Vor kurzem wurde seitens des örtlichen Kabelnetzbetreibers XXX AG, welcher in der Gemeinde XY ansässig ist, eine Unterschriftensammlung initiiert, um eine Abklärung für den eventuellen Bedarf eines Glasfaseranschlusses sicherzustellen. Seinerzeit haben wir uns dafür interessiert, aber keine Zusage gemacht.
Vor ein paar Tagen wurde uns seitens der XXX AG einen Vertragsentwurf zum Studium übergeben. Daraus war ersichtlich, dass das Glasfasernetz über die Firma UPC Cabelcom bereitgestellt wird. Auf die Frage, weshalb man keinen Anschluss bei der Swisscom haben könne, wurde uns mitgeteilt, dass es einen runden Tisch gegeben habe und man alle Mitbewerber eingeladen hätte (Swisscom und UPC Cablecom). Es hiess, die Swisscom hätte kein Interesse, unseren Weiler an das Glasfasernetz anzuschliessen. Daher habe man sich einstimmig für die Kooperation mit der ortsansässigen XXX AG, welcher das Signal der UPC Cablecom einspeist, entschieden.
Im Vertrag mit dem UPC Cablecom-Vertreter XXX AG wird erwähnt, dass jeder Anschluss seitens der Gemeinde XY mit jeweils CHF 3'000.-- subventioniert wird während der Ausbauphase. Jeder Haushalt zahlt als einmaligen Anteil CHF 1'600.-- und muss sich zudem verpflichten, das Vertragsverhältnis mit der XX AG während 5 Jahren aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich haben wir nichts gegen ein schnelleres Internet, aber so richtig notwendig ist es für uns nicht, wenn man die Einwohner an einen solchen Vertrag binden will. Wir sind mit der Swisscom sehr zufrieden und dies schon über viele Jahre. Wir sehen auch keinen Grund für einen Wechsel. Mit der gegenwärtigen Internetgeschwindigkeit können wir gut leben und als Alternative haben wir über die SAT-Schüssel das Sky-TV Abo von Teleclub (mit dem ganzen Sky-Programmen etc.). Auch sind wir uns etwas unsicher betreffend Cablecom, was die Verfügbarkeit und den Kundensupport betrifft. Auch "Aussetzer" hätten die viel...
Was uns aber wirklich stutzig macht, ist ob es in der nächsten Zukunft wirklich keine Glasfaseranbindung in unserer Gemeinde kommt. Wir haben den Vertrag mit der Firma XXX AG nicht unterzeichnet, da es in unseren Augen ein Knebelvertrag ist für eine Leitung, die ich selbst nach Ablauf der 5 Jahren Vertragsbindung nicht einmal für ein allfälliges Glasfaser-Abo mit der Swisscom nutzen kann.
Vor etwa drei Jahren wurden neue Wasser- und Stromleitungen von der Gemeinde XY zu unserem Weiler gezogen, darunter sind auch Leerrohre. Grundsätzlich wäre bis Ortseingang ein Glasfaserkabel gezogen.
Frage an Euch:
Kann man rechtlich darauf bestehen, nach Ablauf der 5jährigen Abobindung an die UPC, das Swisscom Signal aufschalten zu lassen?
Kann man sich weigern, dem Durchleitungsrecht für das Glasfaserkabel über das eigene Grundstück nicht zu entsprechen? Es gibt einen unterirdischen Schacht auf dem Grundstück, worin alle Kabel zusammenlaufen. Es gäbe die Möglichkeit, die nachfolgenden Liegenschaften über einen kurzen Umweg anzuschliessen. In den Verträgen wird erwähnt, falls man das Glasfaserkabel bzw. UPC Cablecom möchte, hat man ein Durchleitungsrecht zu gewähren, welches im Grundbuch eingetragen wird. Dieses bleibe auch bestehen, wenn man nach Ablauf der 5jährigen Mindestabodauer den Vertrag kündigt.
Wird sowas bei Einwilligung des Durchleitungsrechts finanziell entschädigt? Oder kann man sich weigern?
Was haltet ihr generell zu dieser Situation?
Ich habe bei der Swisscom nachgefragt. Derzeit sei nichts geplant für unseren Weiler, habe aber die ganzen Sachen doch der Swisscom geschickt in die Teppichetage.
Danke für Eure Meinungen.