Gleichzeitig zwei Baugesuche auf der selben Parzelle?

topitorloseit

Mitglied
29. Juli 2009
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Hallo zusammen

Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, gleichzeitig zwei Baugesuche auf der selben Bauparzelle laufen zu lassen?

Wir haben konkret folgende Situation. Wir haben eine Baubewilligung, sie hat jedoch noch einen Rekurs. Nun hat sich herausgestellt, dass ein Punkt der vielen Rekurspunkte gerechtfertigt ist. Der Niveaupunkt wurde leicht falsch bemessen und nun fehlen uns 10cm in der Gebäudehöhe. Alle restlichen Punkte wurden vom Baudepartement bei der Besichtigung verworfen.

Ich habe nun die Möglichkeit, die Baubewilligung zurückzuziehen und das selbe Baugesuch 10cm tiefer einzugeben. Das hätte zur Folge, dass wir die kompletten Rekurskosten von beiden Parteien voll übernehmen müssten.

Ich habe mir nun überlegt, aus Zeitgründen sofort ein korrigiertes Baugesuch einzugeben und gleichzeitig aber den schriftlichen Entscheid vom Baudepartement (Rekursbehörde) abzuwarten. Ich gehe davon aus, dass der Rekurent nur Teilrecht erhält, die Kosten somit aufgeteilt werden und alle restlichen Rekurspunkte begründet sind und im kommenden Baugesuch nicht nochmals bemängelt werden können.

Dank für fachkundigen Feedback

 
Hallo topitorloseit

Als erstes: Ich bin nicht vom Fach, also ist folgender Text auch nicht massgebend.

Irgendwie verstehe ich das nicht ganz. Wie kommst du darauf, dass du Zeit sparst, wenn du ein neues Gesuch stellst? Die Auflage und Einsprachefrist wird genau so lang sein wie beim ersten Gesuch. Ausserdem zahlst du dasselbe nochmals, also auch keine Kosteneinsparungen.

Wir hatten auch einen Rekurs auf unserer Bewilligung. Das Verfahren dauerte rund ein halbes Jahr, die Kosten wurden folgendermassen aufgeteilt, weil die Rekurrierenden teilweise (1 Punkt von 8) Recht bekamen:

2/5 die Baukommission

2/5 wir als Bauherr (obwohl der bemängelte Punkt ein Verfahrensfehler seitens Baukommission war)

1/5 die Rekurrierenden

M.E. ist es völlig egal, ob die Rekurspunkte im alten Gesuch abgeschmettert worden sind, wenn du ein neues Gesuch eingibst. Wenn jemand will, kann er trotzdem nochmals Einsprache erheben, selbst wenn er weiss, dass er dann später die Kosten übernehmen müsste. Hauptsache die Sache zieht sich in die Länge...

Gruss von VanTor

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo VanTor

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich bin mir bewust, dass die beiden Gesuche dann nichts miteinander zu tun hätten. Nur weiss ich noch nicht, ob der Rekurs mit einer Auflage durchgewunken oder ob er zur neuen Auflage ans Bausekretariat zurückgewiesen würde. Im zweiten Fall wäre ich mit einem neuen Baugesuch schneller. Kostenmässig würde mir das Bausekretariat die Eingabekosten erlassen, weil es ihr Fehler war. Ursprünglich dachte ich, eine zweite Front könnte hilfreich sein.

Gruss

Michael

 

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