Graben ist schon gebuddelt, obwohl es im Vertrag anders vereinbart war...

grinchli

Mitglied
12. Dez. 2007
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Hallo zusammen,

folgendes Problem: Unsere Ersonde wurde gebohrt und gem. Vertrag wurde vereinbart, dass mein Mann und ich den Graben zw. Sonde und Haus (2.5m lang, bei Sonde 1.2m tief und bei der Hauswand 1m tief) selbst buddeln und die Kernbohrung durch die Wand für die Rohre selber machen. Danach sollte der Heizungsfritze die Installation machen und wir hätten Sand um die Rohre im Graben geschüttet und dann das Loch wieder mit Erde gefüllt.

So; wir haben gestern Abend mit riiiieeesen Augen /emoticons/default_additional/44.gif festgestellt, dass das Unternehmen das Loch gebuddelt hat aber ohne unseren Auftrag. Dies bedeutet, dass wir uns vermutlich über die Kosten streiten werden, denn wir sprechen hier von CHF 3500.- (ich müsste allerdings nochmals den Vertrag hervorkramen, ob der Preis inkl. der Installation und Graben schliessen ist).

Auf welchen Standpunkt sollen wir bei dem Gespräch beharren?

- versuchen, gar nichts dafür bezahlen? Finde ich zwar nicht sehr fair, denn uns wurde viel Arbeit abgenommen. Sonst wären wir das ganze wettertechnisch "gruuuuusige" Wochenende am buddeln gewesen

- versuchen, uns bei der Hälfte zu treffen?

- müssen wir voll bezahlen?

Merci für die wertvollen Tipps bereits im Voraus

En liebe Gruess vom

grinchli

 
wenn ihr im vertrag schon explizit erwähnt habt, dass ihr den graben höchst persönlich buddelt und das loch selber bohrt würde ich mich auf den standpunkt stellen, dass absolut kein aufpreis zu bezahlen ist.

dann kann es ja definitiv kein missverständnis sein.

ich nehme an, ihr wolltet die eigenleistung einbringen um geld zu sparen und nicht um ein kostenloses fitness programm zu haben /emoticons/default_wink.png

 
Hallo rup,

tja, das kostenlose Fitnessprogramm "geniessen" wir schon seit Anfang Jahr!

Wir machen den ganzen Umbau selbst von unserem 100-jährigen Haus und leisten uns halt deswegen einigen Luxus wie eine WP mit Erdsonde und eine tolle Küche mit dem Geld, das wir durch unsere Eigenleistung einsparen konnten.

En liebe Gruess vom

grinchli

 
Hallo

Weiss von einem aber schon einige Jahre alten Bundesgerichtsentscheid bei dem es um Mehrkosten in einer Gartenanlage ging.

Vereinbart wurden Fr. 50 000.- für die Umgestaltung einer Gartenanlage. Angefallen sind Kosten von über Fr. 100 000.- (Behaftet mich nicht auf die Beträge)

Das Bundesgericht stellte sich auf den Standpunkt, das der Gartenbesitzer einen Mehrwert durch die teurere Anlage hat.

Die Mehrkosten wurden 1/2 - 1/2 aufgeteilt.

Der Gartenbesitzer musste Fr. 75 000.- bezahlen. Der Unternehmer wegen fehlender Kostenkontrolle und nicht erfolgter Anzeige der Kostenüberschreitung Fr. 25 000.- abschreiben.

Würde das Gespräch sachlich und freundlich führen und dem Unternehmer die 1/2 - 1/2 Aufteilung vorschlagen.

Schreibe doch mal, wie Ihr euch geeinigt habt.

Turbo

 
Kuckuck

Wie steht es dann bei einem Mangel oder Schadenfall? Wer ist dann pflichtig, wenn die Arbeiten selber vorgenommen wurden (im speziellen die Leitungsumhüllung)? Meiner Meinung nach, ist das am falschen Ort gespart. Ich würde dies als Glücksfall ansehen und den Unternehmer auf die Hälfte runterhandeln.

Gruss

Femianto:191:

 
Kuckuck zurück,

Also, die Umhüllung der Leitungen mit dem Isolationsmantel und Sand ist problemlos. Ob nun wir den Sand in die Grube schaufeln und die Leitung damit einbetten und zudecken oder dies das Unternehmen macht....als das ist nun wirklich kein Hexenwerk.

Was uns nun aber die grösseren Sorgen macht, ist folgendes:

Am Freitag Nachmittag hat das Unternehmen jemanden geschickt, der die Leitung von der Sonde ins Haus legen soll. Wir haben 1. wiedermal nichts von dem Termin gewusst. Da der Herr dann aber einen Wasseranschluss brauchte, hat er sich dann bei meinem Mann gemeldet. Da wir beide am Arbeiten waren und der wir der Schopf abgeschlossen war, musste mein Angetrauter dann halt von der Arbeit weg und nach Fahrwangen düsen.

Gott sei Dank ist er hingefahren! Denn der Anschluss war nicht so, wie uns der Bohrmeister gesagt hatte, dass er sein sollte. Gem. Bohrmeister hätten die Rohre wie folgt verlegt werden müssen: 1,2m bei der Sonde steigend bis 1 m zur Hausmauer. Desweiteren hätten wir darauf achten sollten, dass kein 90° Winkel zwischen Sonde und Leitung entsteht, sondern 2 X 45° eingebaut werden.

Nun hat der Handwerker aber genau diesen 90° Winkel gemacht und die Leitung verläuft auf nicht steigend zu unserem Haus sondern gerade /emoticons/default_additional/202.gif

Nachdem mein Mann ihm dann "wüst" gesagt hat, ob er eigentlich wisse, was er da mache, ist der Handwerker dann rausgerückt mit der Sprache. Er meinte kleinlaut, dass er dies erst das 2. Mal mache und heute hätte ihn sein Chef einfach alleine losgeschickt. Der Kerl war völlig überfordet. Er tat mir richtig leid, denn natürlich hat sein Chef Schuld an der Misere. Leider hat der Handwerker trotz dass er bis 20.30 Uhr wie ein Tier gearbeitet hat, seine Arbeit nicht im Griff gehabt.

Das heisst nun, dass wir uns nicht nur über die Kosten vom Graben einig werden müssen, sondern nun erst mal abklären wollen, ob dies nun so auch "verhebt" oder ob die Leitung nochmals neu gemacht werden muss...

Ich werde wieder berichten, wie's weiter geht.

En liebe Gruess

vom grinchli

 

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