Granit Treppen Abrundung

subansangam

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20. Juli 2014
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Guten Tag

Wir planen Granitfliessen(3cm breite) für die Treppen in unsere neue Haus.

Wir dachten dass wir die Treppen abrunden dürfen. Aber ein Freund hat verwiesen dass es gewisse Vorschriften gibt um Sicherheit gegen Rutschgefahr zum gewährleisten.

Sind diese Vorschriften auch für private Liegenschaften?

Wie genau läutet die Vorschriften diesbezüglich?

Werden Granitfliessen von 2cm Breite auch für Treppen geeignet? Wird diese gut aussehen?

Wenn Abrundung nicht erlaubt sind, dann welche Schnitte sind empfohlen?

Vielen Dank.

 
Lieber Subansangam

Ich gehe einmal davon aus, dass es sich um Granittritte im Innen- wie auch Aussentreppen handelt. Innen geflammt und gebürstet und aussen lediglich geflammt und nicht gebürstet. Damit sind sie auf der sicheren Seite bezüglich Rutschsicherheit. (Vermutlich machte Ihr Freund ein kleines Durcheinander) 

Die Trittkanten würde ich vor allem bei Aussentreppen auf auf alle Fälle abrunden. Wenn mal jemand auf der Treppe stürzt, sind die Verletzungen doch wesentlich weniger schlimm, welche zu befürchten sind als bei mehr oder weniger scharfen Kanten.

Bei 2cm starken Platten gilt dasselbe.

Schönen Sonntag

Urs Tischhauser

 
Lieber subansanagam

Selbstverständlich weiss ich nicht alles. Aber meines Wissens nach gibt es nirgends eine Vorschrift, welche dies verbieten sollte.

Freundliche Grüsse

Urs

 

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