Hallo zusammen
Unser Problem sieht wie folgt aus: Wir haben im Wohnbereich einen eingefärbten und anschliessend abgeschliffenen und versiegelten Hartbetonboden einbauen lassen. Dieser sollte anthrazitfarbig werden. Leider weisst der Hartbetonboden nun eine graue Farbe auf /emoticons/default_additional/127.gif . Von Seiten des Herstellers wurde uns versichert, dass diese Farbabweichung in der Norm liegt und wir dies so akzeptieren müssen. Wir haben nun einem zweiten unabhängigen Fachmann den Boden gezeigt. Dieser meinte, dass der Boden mit grosser Wahrscheinlichkeit anstelle von 3% nur mit 1% schwarzen Pigmenten eingefärbt wurde. Den Handwerkern vor Ort ist wohl ein Rechnungsfehler beim Mischen passiert.
Nun stellt sich uns die Frage, wie wir mit diesem "optischen Mangel" umgehen sollen. Da wir nun bereits eingezogen sind, möchten wir kein weiteres Mal eine Baustelle in unserem Neubau. Wir werden wohl deshalb diese Farbdifferenz akzeptieren. Wir sind jedoch nicht bereit, hierfür den vollen Betrag des Bodens zu bezahlen. Weiss jemand von euch, wie dies rechtlich aussieht? Können wir rechtlich gesehen einen Preisabschlag verlangen? Falls ja, wie hoch kann dieser Preisabschlag ungefähr sein (%)?
Es wäre super, wenn ihr uns da weiterhelfen könnt. Wir bedanken uns bereits jetzt für eure Rückmeldungen.
Gruess , Jetta.
Unser Problem sieht wie folgt aus: Wir haben im Wohnbereich einen eingefärbten und anschliessend abgeschliffenen und versiegelten Hartbetonboden einbauen lassen. Dieser sollte anthrazitfarbig werden. Leider weisst der Hartbetonboden nun eine graue Farbe auf /emoticons/default_additional/127.gif . Von Seiten des Herstellers wurde uns versichert, dass diese Farbabweichung in der Norm liegt und wir dies so akzeptieren müssen. Wir haben nun einem zweiten unabhängigen Fachmann den Boden gezeigt. Dieser meinte, dass der Boden mit grosser Wahrscheinlichkeit anstelle von 3% nur mit 1% schwarzen Pigmenten eingefärbt wurde. Den Handwerkern vor Ort ist wohl ein Rechnungsfehler beim Mischen passiert.
Nun stellt sich uns die Frage, wie wir mit diesem "optischen Mangel" umgehen sollen. Da wir nun bereits eingezogen sind, möchten wir kein weiteres Mal eine Baustelle in unserem Neubau. Wir werden wohl deshalb diese Farbdifferenz akzeptieren. Wir sind jedoch nicht bereit, hierfür den vollen Betrag des Bodens zu bezahlen. Weiss jemand von euch, wie dies rechtlich aussieht? Können wir rechtlich gesehen einen Preisabschlag verlangen? Falls ja, wie hoch kann dieser Preisabschlag ungefähr sein (%)?
Es wäre super, wenn ihr uns da weiterhelfen könnt. Wir bedanken uns bereits jetzt für eure Rückmeldungen.
Gruess , Jetta.